Neurodiversität am Arbeitsplatz wird für Arbeitgeber zu einem immer wichtigeren Thema. Da das Bewusstsein für Erkrankungen wie Autismus, ADHS, Legasthenie, Dyspraxie, Dyskalkulie und das Tourette-Syndrom wächst, werden Arbeitgeber immer häufiger mit Mitarbeitern und Bewerbern konfrontiert, die sich entweder als neurodivergent identifizieren oder zusätzliche Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen.
Für Arbeitgeber ist dies nicht nur eine Frage des Personalwesens oder des Wohlbefindens, sondern es geht auch darum, Neurodiversität in ihrem Unternehmen zu verstehen. Bei unsachgemäßem Umgang kann dies rechtliche, wirtschaftliche und führungsbezogene Risiken mit sich bringen. Bei richtiger Herangehensweise kann Neurodiversität jedoch auch eine Chance sein, stärkere Teams aufzubauen, die Mitarbeiterbindung zu verbessern und ein integrativeres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Dieser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten, die Arbeitgeber beim Umgang mit Neurodiversität am Arbeitsplatz beachten sollten.
Was ist Neurodiversität?
Neurodiversität bezieht sich auf die natürlichen Unterschiede in der Art und Weise, wie Menschen denken, lernen, Informationen verarbeiten, kommunizieren und mit anderen interagieren. Acas beschreibt Neurodiversität als die Bandbreite an Unterschieden in der Funktionsweise des menschlichen Gehirns und der Informationsverarbeitung, einschließlich Störungen wie Autismus, ADHS und Legasthenie.
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle neurodivergenten Mitarbeiter dieselbe Unterstützung benötigen. Zwei Mitarbeiter mit derselben Diagnose können am Arbeitsplatz mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sein. Einige benötigen möglicherweise Anpassungen in Bezug auf die Kommunikation, die Arbeitsabläufe, die Betreuung oder die räumlichen Arbeitsbedingungen. Andere benötigen möglicherweise überhaupt keine Änderungen.
Arbeitgeber sollten daher Vermutungen vermeiden und sich stattdessen auf den einzelnen Arbeitnehmer, die von ihm ausgeübte Funktion und etwaige Benachteiligungen am Arbeitsplatz konzentrieren.
Ist Neurodiversität gleichbedeutend mit einer Behinderung?
Nicht jede neurodivergente Person betrachtet sich selbst als behindert. Neurodivergenz gilt jedoch häufig als Behinderung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes von 2010, wenn sie die Fähigkeit des Arbeitnehmers, normale Alltagsaktivitäten auszuführen, erheblich und langfristig beeinträchtigt. Laut den Leitlinien der Acas gilt Neurodiversität häufig als Behinderung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes von 2010, wodurch Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung geschützt sind und Anspruch auf angemessene Vorkehrungen haben.
Dies ist wichtig, da Arbeitgeber nicht davon ausgehen sollten, dass der rechtliche Schutz nur dann gilt, wenn ein Arbeitnehmer über eine formelle Diagnose verfügt. Die Leitlinien von Acas stellen klar, dass ein Arbeitnehmer keine Diagnose benötigt, um im Sinne des Gleichstellungsgesetzes von 2010 als behindert zu gelten, und Arbeitgeber sollten Unterstützung anbieten, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer über eine Diagnose verfügt oder nicht.
Die entscheidende rechtliche Frage ist nicht einfach, ob der Arbeitnehmer eine Diagnose oder Einstufung hat, sondern ob sein Gesundheitszustand die erforderlichen Auswirkungen auf seine täglichen Aktivitäten hat.
Warum sollten Arbeitgeber Neurodiversität ernst nehmen?
Es gibt mehrere Gründe, warum Arbeitgeber Neurodiversität ernst nehmen sollten.
Erstens besteht ein rechtliches Risiko. Wenn ein Arbeitgeber keine angemessenen Vorkehrungen trifft, Richtlinien zu streng anwendet, Probleme mit der Arbeitsleistung falsch handhabt oder unangemessene Äußerungen oder Verhaltensweisen am Arbeitsplatz duldet, kann dies zu Klagen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, Belästigung, Schikane oder ungerechtfertigter Kündigung führen.
Zweitens besteht ein Führungsrisiko. Ohne angemessene Unterstützung können Probleme fälschlicherweise als Fehlverhalten, schlechte Einstellung oder mangelnde Leistung gewertet werden, obwohl der Mitarbeiter in Wirklichkeit vielleicht klarere Anweisungen, ein ruhigeres Arbeitsumfeld, assistive Technologien, angepasste Fristen oder einen anderen Führungsstil benötigt.
Drittens bietet sich hier eine geschäftliche Chance. Ein neuroinklusiver Arbeitsplatz kann Arbeitgebern dabei helfen, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Der Bericht „Neuroinclusion at Work“ des CIPD unterstreicht die Bedeutung neuroinklusiver Arbeitsplätze und untersucht, wie sich die Unterstützung durch den Arbeitgeber auf das Wohlbefinden, die Leistung und die Mitarbeiterbindung auswirkt.
Angemessene Anpassungen für neurodivergente Mitarbeiter
Arbeitgeber sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, wenn ein behinderter Arbeitnehmer im Vergleich zu nicht behinderten Arbeitnehmern erheblich benachteiligt ist. Laut den Leitlinien der Regierung müssen Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht erheblich benachteiligt werden.
Im Zusammenhang mit Neurodiversität können angemessene Vorkehrungen Folgendes umfassen:
- schriftliche Anweisungen zu geben, anstatt sich ausschließlich auf mündliche Anweisungen zu verlassen;
- die Verwendung von Kopfhörern mit Geräuschunterdrückung;
- ein ruhigeres Arbeitsumfeld bietet;
- Anpassung der Start- und Endzeiten;
- häufigere Pausen einlegen;
- Bereitstellung von assistiver Technologie;
- das Format von Besprechungen ändern;
- Änderungen nach Möglichkeit im Voraus anzukündigen;
- die Bereitstellung klarer Tagesordnungen und Nachfassnotizen;
- Anpassung der Leistungsziele oder der Aufsichtsregelungen;
- die Bereitstellung eines Mentors oder Paten am Arbeitsplatz;
- die Anpassung von Einstellungsprüfungen oder Interviewformaten.
Welche Anpassungsmaßnahme angemessen ist, hängt vom Arbeitnehmer, der jeweiligen Funktion, der Größe und den Ressourcen des Arbeitgebers, der Art der Benachteiligung sowie davon ab, inwieweit die vorgeschlagene Maßnahme praktikabel ist.
Arbeitgeber sollten angemessene Anpassungen nicht als einmalige Maßnahme betrachten. Die Anpassungen sollten überprüft werden, insbesondere wenn sich die Aufgaben ändern, Bedenken seitens der Geschäftsleitung aufkommen oder der Arbeitnehmer angibt, dass die bestehenden Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr greifen.
Personalbeschaffung und Neurodiversität
Auch bei der Personalbeschaffung sollte Neurodiversität berücksichtigt werden. Arbeitgeber können neurodivergente Bewerber ungewollt ausschließen, wenn sie zu starre Einstellungsverfahren anwenden, unklare Stellenanzeigen schalten, unnötige Anforderungen für Vorstellungsgespräche stellen oder Tests durchführen, die die für die Stelle erforderlichen Fähigkeiten nicht angemessen widerspiegeln.
So kann es beispielsweise sein, dass ein Bewerber zwar über ausgezeichnete Fähigkeiten für die Stelle verfügt, sich aber bei einem herkömmlichen Panel-Interview schwer tut. Ein anderer Bewerber wiederum zeigt möglicherweise eine bessere Leistung, wenn er die Fragen im Voraus erhält, mehr Zeit für schriftliche Aufgaben bekommt oder klare Informationen über den Ablauf des Vorstellungsgesprächs erhält.
Arbeitgeber sollten prüfen, ob jeder Schritt des Einstellungsverfahrens wirklich notwendig ist und ob angemessene Vorkehrungen getroffen werden sollten. Dies ist besonders wichtig, da die Pflicht zur Ergreifung angemessener Vorkehrungen sowohl für Bewerber als auch für Arbeitnehmer gelten kann.
Fragen zu Leistung, Verhalten und Eignung
Eine der größten Herausforderungen für Arbeitgeber ist der Umgang mit Bedenken hinsichtlich der Leistung, des Verhaltens oder der Eignung von neurodivergenten Mitarbeitern.
Arbeitgebern steht es nicht untersagt, die Arbeitsleistung zu steuern oder gegebenenfalls formelle Maßnahmen zu ergreifen. Sie sollten jedoch Vorsicht walten lassen, bevor sie Disziplinar- oder Eignungsverfahren einleiten. Die Leitlinien von Acas bestätigen, dass Arbeitgeber bei formellen Verfahren, an denen neurodivergente Arbeitnehmer beteiligt sind, unter Umständen angemessene Anpassungen bei der Durchführung dieser Verfahren vornehmen müssen.
Bevor Arbeitgeber formelle Maßnahmen ergreifen, sollten sie Folgendes berücksichtigen:
- ob die Neurodiversität des Mitarbeiters für den Sachverhalt von Bedeutung sein könnte;
- ob angemessene Vorkehrungen in Betracht gezogen wurden;
- ob frühere Fördermittel ordnungsgemäß umgesetzt wurden;
- ob die Führungskräfte klare Anweisungen und Rückmeldungen gegeben haben;
- ob dem Arbeitnehmer eine faire Chance zur Verbesserung eingeräumt wurde;
- ob der Prozess selbst angepasst werden muss.
Beispielsweise kann ein Mitarbeiter mit ADHS Schwierigkeiten beim Zeitmanagement haben, aber bei klareren Fristen, kürzeren Zwischenbesprechungen oder schriftlichen Aufgabenlisten gute Leistungen erbringen. Ein autistischer Mitarbeiter kann Probleme haben, wenn Erwartungen vage sind, die Kommunikation indirekt erfolgt oder es zu unerwarteten Änderungen der Routine kommt. Ein Mitarbeiter mit Legasthenie benötigt möglicherweise unterstützende Software oder mehr Zeit, um schriftliche Informationen zu erfassen.
Wenn Arbeitgeber zu voreilig Disziplinarmaßnahmen ergreifen, ohne diese Aspekte zu berücksichtigen, setzen sie sich möglicherweise vermeidbaren rechtlichen Risiken aus.
Schaffung eines neuroinklusiven Arbeitsplatzes
Ein neuroinklusiver Arbeitsplatz bedeutet nicht, dass Arbeitgeber ihre Standards senken müssen. Vielmehr müssen Arbeitgeber sorgfältig prüfen, ob ihre Systeme, Prozesse und Führungspraktiken unnötige Barrieren schaffen.
Zu den praktischen Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen können, gehören:
- Schulung von Führungskräften zu Neurodiversität und angemessenen Vorkehrungen;
- die Erstellung einer klaren Richtlinie für angemessene Vorkehrungen;
- die Mitarbeiter dazu ermutigen, ihren Unterstützungsbedarf frühzeitig anzusprechen;
- Überprüfung der Einstellungsverfahren;
- die Kommunikation am Arbeitsplatz klarer und einheitlicher gestalten;
- Vermeidung von Annahmen, die auf der Diagnose beruhen;
- Dokumentation von Anpassungsgesprächen;
- die Anpassungen regelmäßig zu überprüfen;
- sicherzustellen, dass Disziplinar- und Eignungsverfahren flexibel genug sind, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen.
Das Ziel sollte darin bestehen, einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem Probleme frühzeitig erkannt und konstruktiv angegangen werden, anstatt erst dann darauf zu reagieren, wenn bereits eine Beschwerde, ein Fall von krankheitsbedingter Abwesenheit oder ein Leistungsbeurteilungsverfahren vorliegt.
Häufige Fehler, die Arbeitgeber machen
Arbeitgeber sollten besonders darauf achten, die folgenden Fehler zu vermeiden:
- unter der Annahme, dass das Fehlen einer formellen Diagnose bedeutet, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht;
- informelle Hinweise oder Anzeichen dafür, dass Unterstützung benötigt werden könnte, ignorieren;
- alle neurodivergenten Mitarbeiter gleich zu behandeln;
- sich zu sehr auf allgemeine Richtlinien zu verlassen;
- die mangelnde Schulung der Vorgesetzten;
- Kommunikationsunterschiede als Einstellungsprobleme zu betrachten;
- Disziplinarmaßnahmen einzuleiten, ohne angemessene Vorkehrungen in Betracht zu ziehen;
- das Versäumnis, Anpassungsgespräche zu protokollieren;
- unangemessene Äußerungen oder Witze am Arbeitsplatz zuzulassen;
- davon auszugehen, dass eine Anpassung unangemessen ist, ohne sie gebührend zu prüfen.
Viele Streitfälle entstehen nicht, weil der Arbeitgeber diskriminieren wollte, sondern weil Führungskräfte es versäumt haben, inne zu halten, die richtigen Fragen zu stellen und Rat einzuholen, bevor sie gehandelt haben.
Praktische Hinweise für Arbeitgeber
Wenn ein Mitarbeiter Ihnen mitteilt, dass er neurodivergent ist, oder wenn Neurodiversität für ein Problem am Arbeitsplatz relevant sein könnte, sollten Arbeitgeber die folgenden Schritte in Betracht ziehen:
- Führen Sie ein vertrauliches und unterstützendes Gespräch mit dem Mitarbeiter.
- Fragen Sie, welche Art von Unterstützung ihnen ihrer Meinung nach helfen würde, falls überhaupt.
- Überlegen Sie, ob ein Beitrag des Arbeitsmediziners erforderlich ist.
- Überprüfen Sie die Rolle des Mitarbeiters, sein Arbeitsumfeld und die Führungsstrukturen.
- Ermitteln Sie alle angemessenen Anpassungen.
- Bestätigen Sie die vereinbarten Anpassungen schriftlich.
- Schulen Sie gegebenenfalls den zuständigen Manager.
- Überprüfen Sie die Position regelmäßig.
- Lassen Sie sich beraten, bevor Sie ein formelles Verfahren einleiten, bei dem eine Behinderung eine Rolle spielen könnte.
Durch diese Maßnahmen lassen sich rechtliche Risiken verringern und Probleme am Arbeitsplatz lösen, bevor sie eskalieren.
Schlussfolgerung
Neurodiversität am Arbeitsplatz ist ein Thema, das Arbeitgeber nicht ignorieren dürfen. Bei unsachgemäßem Umgang kann dies zu Beschwerden, krankheitsbedingten Fehlzeiten, Leistungsproblemen, Diskriminierungsklagen und Reputationsschäden führen. Bei sachgemäßem Umgang kann es Arbeitgebern helfen, qualifizierte Mitarbeiter zu halten, die Arbeitskultur zu verbessern und ein praktisches Engagement für Inklusion zu demonstrieren.
Für Arbeitgeber ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln, Vermutungen zu vermeiden und sich auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter zu konzentrieren. Angemessene Anpassungen müssen nicht kompliziert oder kostspielig sein, sollten aber sorgfältig geprüft werden.
Bei Ronald Fletcher Baker berät unser Arbeitsrechtsteam Arbeitgeber zu den Themen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, angemessene Vorkehrungen, Richtlinien am Arbeitsplatz, Beschwerden, Disziplinarangelegenheiten und Klagen vor dem Arbeitsgericht. Wenn Sie Beratung zur Unterstützung neurodivergenter Mitarbeiter oder zum Umgang mit einem Arbeitsplatzproblem im Zusammenhang mit Neurodiversität benötigen, können wir Ihnen helfen, die Risiken einzuschätzen und einen praktischen Weg nach vorne zu finden.