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Einwanderungsdienste

Visumanträge für Kreativarbeiter

‘Sichern Sie sich Ihre kreative Zukunft in Großbritannien mit den kompetenten Visumsdienstleistungen von RFB’ 

Wir bei Ronald Fletcher Baker sind stolz darauf, ein vertrauenswürdiger Partner der Medien- und Theaterbranche zu sein und kreative Fachkräfte sowie Organisationen dabei zu unterstützen, ihre Einwanderungsziele in Großbritannien zu erreichen. Unsere führenden Einwanderungsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung und eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Begleitung von Unternehmen durch die Komplexität des britischen Einwanderungsrechts. Wir bieten umfassende Unterstützung für Einzelpersonen und Organisationen, die einen Antrag im Rahmen des Creative Worker-Visumverfahrens stellen.

Visumanträge für Kreativarbeiter

Was ist ein Visum für Kreativschaffende?

Das britische Visum für Kreativschaffende ermöglicht es Personen, bis zu 12 Monate lang eine befristete Tätigkeit in der britischen Kreativbranche auszuüben, wobei in bestimmten Fällen eine Verlängerung möglich ist. 

Bevor Sie mit Ihrer Bewerbung fortfahren, müssen Sie einige Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein verbindliches Stellenangebot und eine Arbeitserlaubnis
  • Sie müssen mindestens das von den Branchenverbänden festgelegte Mindestgehalt erhalten
  • Echtes Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe
  • Ausreichende eigene Mittel

Visa für Kreative richten sich an Personen, die einen besonderen Beitrag zu dieser Branche leisten, wie zum Beispiel: 

  • Schauspieler
  • Tänzer
  • Musiker
  • Unterhaltung
  • Models
  • Mitglieder des Filmteams
  • Einige Funktionen im technischen Support bzw. im Umfeld

Entdecken Sie unsere anderen Dienstleistungen im Bereich Business Immigration:

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Wenn Sie möchten, dass sich ein Mitarbeiter unseres Einwanderungsteams mit Ihnen in Verbindung setzt, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus.

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Wie kann Ronald Fletcher Baker helfen?

Wir kümmern uns um alle Aspekte des Antrags, von der Prüfung Ihrer Berechtigung über die Überprüfung der Unterlagen bis hin zur Erstellung eines möglichst überzeugenden Antrags. Ganz gleich, ob Sie als einzelner Künstler, als Produktionsfirma oder als Talentagentur auftreten – Ronald Fletcher Baker sorgt für einen reibungslosen, strategischen Ablauf bei der Beantragung Ihres Visums.  

Bei Ronald Fletcher Baker gehen wir professionell und hochspezialisiert an jeden Visumantrag heran. Unser Team von Einwanderungsexperten verfügt über fundierte Kenntnisse des Einwanderungsprozesses und der damit verbundenen besonderen Herausforderungen, so dass wir eine maßgeschneiderte Beratung anbieten können, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden abgestimmt ist. Mit einer konstant hohen Erfolgsquote vertrauen Einzelpersonen und Organisationen darauf, dass wir klare, strategische Beratung und solide Unterstützung bieten. 

Was Ronald Fletcher Baker auszeichnet, ist die Breite und Tiefe unserer Erfahrung. Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht beraten ein breites Spektrum von Privat- und Firmenkunden. Dieser vielfältige Kundenstamm verschafft uns ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Anforderungen des Sektors und ermöglicht es uns, Lösungen anzubieten, die sowohl rechtlich fundiert als auch praktisch effektiv sind. Im Gegensatz zu Kanzleien, die einen Einheitsansatz verfolgen, bieten wir einen wirklich persönlichen Service, der Fachwissen mit einer tiefen Wertschätzung für die von uns betreuten Kreativbranchen verbindet. 

Wichtige Ansprechpartner im Einwanderungsteam

Bild einer Schlüsselperson

Beatrice De Burgh

Rechtsanwaltsanwärterin

Bild einer Schlüsselperson

Mohammed Abukar

Senior Associate Solicitor

Was sind Anträge auf ein Visum für Kreativschaffende? 

Das britische Visum für Kreativschaffende ermöglicht es Personen, bis zu 12 Monate lang eine befristete Tätigkeit in der britischen Kreativbranche auszuüben, wobei in einigen Fällen eine Verlängerung möglich ist. Es richtet sich an Personen, die einen einzigartigen Beitrag zu diesem Sektor leisten, wie beispielsweise Schauspieler, Tänzer, Musiker, Entertainer, Models und Mitglieder von Filmcrews. Technisches oder Hilfspersonal, oft als ‘Entourage’ bezeichnet, kann ebenfalls berechtigt sein, den Hauptkreativschaffenden zu begleiten, wenn ihre Anwesenheit für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich ist.  

Um sich bewerben zu können, müssen Antragsteller über ein verbindliches Stellenangebot eines zugelassenen britischen Sponsors verfügen. Dieses Visum ist Teil des britischen Programms für befristete Arbeitsaufenthalte und richtet sich an Fachkräfte, die einen herausragenden Beitrag zur Kreativwirtschaft des Vereinigten Königreichs leisten. Unser Service stellt sicher, dass alle Anforderungen präzise und effizient erfüllt werden, wodurch das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen minimiert wird.

Wer ist teilnahmeberechtigt? 

Um ein Visum für Kreative zu erhalten, müssen Antragsteller mehrere wichtige Kriterien erfüllen: 

Stellenangebot und Sponsoring

Sie müssen über ein bestätigtes Stellenangebot als Kreativschaffender von einem britischen Sponsor verfügen, der über eine gültige Sponsorenlizenz für „Temporary Work – Creative Worker“ verfügt. Dazu gehört auch der Erhalt einer gültigen Sponsorenbescheinigung (CoS) für die jeweilige Position. 

Mindestanforderungen an das Gehalt

Sie müssen mindestens das von Branchenverbänden wie Equity, PACT oder BECTU festgelegte Mindestgehalt erhalten. (Hinweis: Diese Gehaltsgrenzen gelten nicht für Models, Musiker oder Zirkusartisten.) 

Tatsächliche Anforderung an die Rolle

Sie müssen nachweisen können, dass Sie ernsthaft beabsichtigen und in der Lage sind, die gesponserte Tätigkeit auszuüben, und dass Sie nicht beabsichtigen, während Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich einer anderen Beschäftigung nachzugehen. 

Instandhaltungsmittel

Sie müssen demonstrieren dass Sie über ausreichende persönliche Ersparnisse verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu bestreiten, es sei denn, Ihr Sponsor erklärt sich bereit, für Ihren Unterhalt zu bürgen. 

Zusätzliche Anforderungen

Je nach Ihrem Wohnsitzland können Sie auch erforderlich sein vor der Einreise nach Großbritannien ein gültiges Tuberkulose-Attest (TB) vorzulegen und eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) zu beantragen. 

FAQS

Ihre häufig gestellten Fragen

Es handelt sich um ein Kurzzeitvisum für das Vereinigte Königreich, das Personen aus dem Kreativbereich – Schauspielern, Musikern, Tänzern, Filmemachern usw. – die Möglichkeit bietet, vorübergehend im Vereinigten Königreich zu arbeiten.
Alle, die in der Kreativbranche tätig sind, darunter Künstler, technisches Personal und Hilfspersonal.
Bis zu 12 Monate, oder die Gültigkeitsdauer auf Ihrer Sponsorenbescheinigung (CoS) plus 28 Tage – je nachdem, welcher Zeitraum kürzer. 
Sie müssen:
  • Sie haben ein Stellenangebot von einem zugelassenen britischen Arbeitgeber 
  • über eine gültige Sponsorenbescheinigung verfügen
  • Die Mindestlohnanforderungen erfüllen (sofern keine Ausnahmeregelung gilt)
  • Weisen Sie nach, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können (in der Regel 1.270 £)
Für dieses Visum gelten keine formellen Anforderungen hinsichtlich der Englischkenntnisse. 
Es handelt sich um ein elektronisches Dokument, das von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt wurde und in dem Ihre Tätigkeit und Ihr Gehalt aufgeführt sind.
Bewerben Sie sich online bis zu drei Monate vor Ihrem Arbeitsbeginn. Sie müssen Ihre Identität nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Anmeldegebühr: 319 £ pro Person
  • Gesundheitszuschlag: 1.035 £ pro Jahr
  • 3 Wochen bei einer Bewerbung von außerhalb des Vereinigten Königreichs
  • 8 Wochen bei einer Bewerbung aus Großbritannien
Wenn Ihr Arbeitsaufenthalt höchstens drei Monate dauert und Sie normalerweise kein Visum für die Einreise nach Großbritannien benötigen, können Sie ohne Visumantrag einreisen – es reicht ein gültiges CoS.
Ja, Sie können es auf maximal 24 Monate verlängern, sofern Sie bei demselben Sponsor bleiben.
Sie können:
  • Arbeite für deinen Sponsor in der angegebenen Funktion
  • Nimm einen Zweitjob in derselben Branche an (bis zu 20 Stunden pro Woche)
  • Studium (für einige Studiengänge ist eine ATAS-Genehmigung erforderlich)
  • Berechtigte Angehörige mitbringen
Du darfst nicht: 
  • Zugang zu öffentlichen Mitteln 
  • Gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen 
  • Eine Festanstellung annehmen 
  • selbstständig sein (mit wenigen Ausnahmen) 
Ja. Ihr Partner und Ihre Kinder können einen Antrag als unterhaltsberechtigte Personen stellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Wenden Sie sich an uns, um unvergleichliche rechtliche Lösungen zu erhalten. Unser engagiertes Team ist bereit, Sie zu unterstützen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung und erleben Sie Spitzenleistungen bei jeder Interaktion.

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