Treuhandverträge zur Festlegung unserer wirtschaftlichen Rechte an Immobilien
Wird eine Immobilie auf den Namen mehrerer Personen erworben, kann sie entweder als Gesamthandseigentum oder als Bruchteilsgemeinschaft gehalten werden. Bei Gesamthandseigentum haben die Eigentümer keine gesonderten Anteile, und die Immobilie geht automatisch auf den Längstlebenden über.
Wenn die Käufer sich in unterschiedlichem Maße am Kaufpreis, an den Hypothekenzahlungen oder an den Renovierungskosten beteiligen und gewünscht wird, dass dies beim späteren Verkauf der Immobilie berücksichtigt wird, muss die Immobilie als Miteigentum gehalten werden. Jeder Eigentümer würde dann einen eigenen Anteil an der Immobilie besitzen. Es wäre außerdem ratsam, eine Treuhandvereinbarung zu erstellen. Dieses Dokument legt Ihre jeweiligen Anteile an der Immobilie fest und schützt alle anfänglichen oder zukünftigen Beiträge zur Immobilie.
Sollten sich die jeweiligen Anteile der Eigentümer nachträglich ändern, ist es wichtig, eine neue Treuhandvereinbarung abzuschließen, um die ursprüngliche Vereinbarung anzupassen.
Es ist möglich, beim Grundbuchamt eine Beschränkung eintragen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Immobilie nur gemäß den Bestimmungen der Treuhandurkunde verkauft werden kann.