Diskretionäre Trusts
Ein Ermessens-Trust hätte eine Reihe potenzieller Begünstigter, und die Treuhänder würden entscheiden, wie und wann Ausschüttungen an einen dieser potenziellen Begünstigten erfolgen sollen. Er bietet daher erhebliche Flexibilität, verleiht den Treuhändern jedoch weitreichende Befugnisse. Eine Wunscherklärung, in der die Absichten der Person bei der Errichtung des Trusts dargelegt sind, wäre für die Treuhänder rechtlich nicht bindend.
Diskretionäre Trusts unterliegen einer Erbschaftssteuer bei Ablauf von zehn Jahren sowie Ausstiegsgebühren, wenn Ausschüttungen aus dem Trust erfolgen.