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Einwanderungsdienste

UK Familienvisum Dienstleistungen

“Familienzusammenführung in Großbritannien – mit fachkundiger Beratung und Unterstützung bei jedem Schritt.” 

Bei Ronald Fletcher Baker unterstützen unsere erfahrenen Einwanderungsberater britische Staatsbürger, Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung oder Visuminhaber dabei, ihre Angehörigen zu sponsern, damit diese zu ihnen nach Großbritannien ziehen können – und zwar auf dem richtigen Weg. zu Familienvisum. Wir arbeiten eng mit Ihnen und Ihren Familien zusammen, um Ihren Angehörigen zu einem angemessenen Aufenthaltsstatus zu verhelfen, der in vielen Fällen zur britischen Staatsbürgerschaft führt.

Beantragen Sie ein Familienvisum

Was ist ein britisches Familienvisum? 

Mit einem britischen Familienvisum können berechtigte Ausländer für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu ihren Familienangehörigen nach Großbritannien ziehen. Es ist die darauf abzielt, die Familienzusammenführung und die dauerhafte Niederlassung zu fördern.

Arten von Familienvisa 

Wir können Ihnen bei folgenden Aufgaben helfen:

Wichtigste Zulassungskriterien 

Der Sponsor muss einer der folgenden sein:

  • Britische Staatsbürgerschaft
  • Im Vereinigten Königreich ansässig
  • Flüchtling oder Inhaber humanitären Schutzes

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Wenn Sie möchten, dass sich ein Mitarbeiter unseres Einwanderungsteams mit Ihnen in Verbindung setzt, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus.

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Wie kann Ronald Fletcher Baker helfen?

Bei Ronald Fletcher Baker unterstützen unsere erfahrenen Einwanderungsberater britische Staatsbürger, Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung oder Visuminhaber dabei, ihre Angehörigen über den richtigen Familienvisumweg nach Großbritannien nachzuholen. Wir arbeiten eng mit Ihnen und Ihren Familien zusammen, um Ihren Angehörigen zu einem angemessenen Aufenthaltsstatus zu verhelfen, der in vielen Fällen zur britischen Staatsbürgerschaft führt.  

Wir gehen jeden Visumantrag professionell und hochspezialisiert an. Unser Team aus Einwanderungsexperten verfügt über fundierte Kenntnisse des Einwanderungsprozesses und der damit verbundenen besonderen Herausforderungen, sodass wir eine maßgeschneiderte Beratung anbieten können, die genau auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten ist. Dank unserer konstant hohen Erfolgsquote vertrauen uns Privatpersonen und Unternehmen, dass wir während des gesamten Visumsprozesses klare, strategische Beratung und zuverlässige Unterstützung bieten. 

Was Ronald Fletcher Baker auszeichnet, ist die Breite und Tiefe unserer Erfahrung. Unsere auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwälte beraten ein breites Spektrum an Privat- und Firmenkunden. Dank dieses vielfältigen Kundenstamms verfügen wir über ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Anforderungen der Branche, was es uns ermöglicht, Lösungen anzubieten, die sowohl rechtlich fundiert als auch in der Praxis wirksam sind. Im Gegensatz zu Kanzleien, die einen Einheitsansatz verfolgen, bieten wir wirklich maßgeschneiderte Dienstleistungen an, bei denen wir Fachkompetenz mit einem tiefen Verständnis für die von uns betreuten Branchen verbinden. 

 

Wichtige Kontakte des Einwanderungsteams

Bild einer Schlüsselperson

Beatrice De Burgh

Rechtsanwaltsanwärterin

Bild einer Schlüsselperson

Mohammed Abukar

Senior Associate Solicitor

Arten von Familienvisa 

Wir können unterstützen Sie mit Visa für Ehepartner/Partner, Visa für Verlobte, Elternvisa, Visa für Kinder, und Visa für erwachsene Angehörige.

Partnervisum 

Mit einem Partnervisum können Sie Ihren Partner, Ehepartner oder Lebenspartner nach Großbritannien holen, damit er oder sie dort fünf Jahre lang leben kann. Nach fünf Jahren kann er oder sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. 

Sie können sich möglicherweise bewerben, wenn: 

  • Sie besitzen die britische Staatsbürgerschaft, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder den Flüchtlingsstatus.  
  • Sie verdienen mindestens 29.000 £ im Jahr. IWenn Sie diesen Betrag nicht allein durch Ihr Einkommen erreichen, können Sie möglicherweise auf Ersparnisse zur Aufbesserung Ihres Einkommens. 
  • Ihr Partner spricht Englisch – dies kann er durch einen Englischtest, einen Hochschulabschluss, der in englischer Sprache erworben wurde, oder durch die Staatsangehörigkeit eines Landes, in dem Englisch die Hauptsprache ist, nachweisen.
  • Ihr seid in einer echten Beziehung  
  • Sie verfügen über eine angemessene Unterkunft im Vereinigten Königreich. 

Verlobtenvisum 

Ein britisches Verlobtenvisum ermöglicht es nicht-britischen Partnern, nach Großbritannien einzureisen, um dort innerhalb von sechs Monaten ihren britischen oder dort ansässigen Partner zu heiraten. Dieses Visum richtet sich an Paare, die beabsichtigen, nach der Heirat gemeinsam in Großbritannien zu leben.  

Nach der Heirat kann der Antragsteller dann auf ein britisches Ehegattenvisum umsteigen, das einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung eröffnet.  

Sie können sich möglicherweise bewerben, wenn: 

  • Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.  
  • Der Sponsoring-Partner muss britischer Staatsbürger sein oder über einen dauerhaften Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich verfügen (z. B. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung).  
  • Das Paar muss sich persönlich kennengelernt haben.  
  • Die Beziehung muss echt sein, und es muss die Absicht bestehen, innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise nach Großbritannien zu heiraten.  
  • Der Sponsor muss die Mindestanforderung an das Jahreseinkommen von 29.000 £ erfüllen.  
  • Für das Paar muss in Großbritannien eine angemessene Unterkunft bereitgestellt werden.  
  • Der Bewerber muss die Anforderungen hinsichtlich der Englischkenntnisse erfüllen.

Elternvisum 

Ein britisches Elternvisum ermöglicht es einem nicht-britischen Elternteil, im Vereinigten Königreich zu leben, um sein Kind zu betreuen, das entweder britischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat. Dieses Visum fällt unter die Kategorie der Familienvisa und soll sicherstellen, dass ein Kind im Vereinigten Königreich elterliche Fürsorge und Unterstützung erhält.   

Der Elternteil muss nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet sein, muss jedoch nachweisen, dass er eine aktive Rolle im Leben des Kindes spielt und dass ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich dem Wohl des Kindes dient.  

Sie können sich möglicherweise bewerben, wenn: 

  • Sie müssen Elternteil eines Kindes sein, das unter 18 Jahre alt ist (oder zum Zeitpunkt des ersten Antrags der Eltern unter 18 Jahre alt war) und im Vereinigten Königreich lebt. 
  • Das Kind muss britischer Staatsbürger sein oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen (z. B. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung).  
  • Sie dürfen nicht in einer Beziehung mit dem anderen Elternteil des Kindes stehen (falls dies der Fall ist, ist möglicherweise ein Partnervisum besser geeignet).  
  • Sie müssen die elterliche Sorge innehaben oder aktiv an der Erziehung des Kindes beteiligt sein.  
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie beabsichtigen, weiterhin am Leben des Kindes teilzunehmen.  
  • Sie müssen die Anforderungen hinsichtlich der Englischkenntnisse erfüllen.  
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, ohne auf öffentliche Mittel zurückzugreifen. 

Visum für Kinder 

Ein britisches Kindervisum ermöglicht es einem nicht-britischen Kind, zu einem Elternteil oder Verwandten zu ziehen, der im Vereinigten Königreich lebt. Dieses Visum wird in der Regel beantragt, wenn das Kind von seinem Elternteil oder Verwandten abhängig ist und beabsichtigt, dauerhaft mit ihm im Vereinigten Königreich zu leben. Es fällt unter die Kategorie der Familienvisa und kann je nach Einwanderungsstatus des Elternteils oder Verwandten zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung führen. Das Visum wird in der Regel Kindern unter 18 Jahren erteilt, die noch nicht selbstständig leben.  

Wer kann sich bewerben? 

  • Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein.  
  • Das Kind darf nicht verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder selbstständig wohnen.  
  • Mindestens ein Elternteil muss im Vereinigten Königreich leben und die britische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben (z. B. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung). 

Visum für erwachsene Angehörige 

Ein Visum für erwachsene pflegebedürftige Verwandte (ADR) ermöglicht es älteren oder schwer kranken Familienangehörigen, die keine britischen Staatsangehörigen sind, zu einem nahen Verwandten nach Großbritannien zu ziehen, um dort langfristig gepflegt zu werden.   

Dieses Visum ist für Fälle gedacht, in denen der Antragsteller tägliche Unterstützung bei der persönlichen und medizinischen Versorgung benötigt und in seinem Heimatland keine angemessene Betreuung erhalten kann. Es eröffnet die Möglichkeit, dauerhaft im Vereinigten Königreich zu leben, wird jedoch nur unter strengen Auflagen erteilt.

Wer kann sich bewerben?  

  • Der Antragsteller muss ein Elternteil, Großelternteil, Geschwisterteil oder volljähriges Kind eines britischen Staatsbürgers oder einer Person mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich sein.  
  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.  
  • Der Antragsteller muss aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen auf langfristige persönliche Betreuung angewiesen sein.  
  • Eine angemessene Versorgung darf im Heimatland des Antragstellers weder verfügbar noch erschwinglich sein. 

FAQS

Ihre häufig gestellten Fragen

Mit einem britischen Familienvisum können ausländische Staatsangehörige für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu nahen Familienangehörigen nach Großbritannien ziehen. Es richtet sich an Verlobte, Lebenspartner, Kinder, Eltern und unterhaltsberechtigte Verwandte.
Sponsoren müssen britische oder irische Staatsbürger sein, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) oder den „Settled Status“ besitzen oder Flüchtlinge sein.
Für die meisten Visumsprogramme für Partner müssen die Sponsoren mindestens 29.000 £ pro Jahr verdienen und/oder über ausreichende Ersparnisse verfügen.
Ja. Antragsteller müssen je nach Visumtyp Englischkenntnisse auf dem Niveau A1 (Erstbewerber) oder höher nachweisen.
Visumgebühr:  
  • Außerhalb des Vereinigten Königreichs: £1,846
  • Innerhalb des Vereinigten Königreichs: £1,258
  • Gesundheitszuschlag: 1.035 £ pro Jahr
  • Express-Service: 1.000 £ (optional, nicht auf allen Strecken verfügbar) 
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt bis zu 12 Wochen. Bei Expressdienstleistungen kann die Bearbeitung schneller erfolgen.
Ja. Die meisten Inhaber eines Familienvisums können im Vereinigten Königreich uneingeschränkt arbeiten und studieren.
Ja. Sie können eine Verlängerung Ihres Visums beantragen, bevor es abläuft. Verlängerungen werden in der Regel um weitere 2,5 Jahre gewährt.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einem Familienvisum haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (ILR).
Möglicherweise haben Sie das Recht, im Rahmen einer Sonderregelung eigenständig einen Antrag auf Abfindung zu stellen.
Ja, wenn Sie sich mit bestimmten Visumtypen im Vereinigten Königreich aufhalten und die Zulassungskriterien erfüllen.

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