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Beanstandungen

Gibt es irgendwelche Bedenken?

Wir sind bestrebt, unseren Mandanten eine hochwertige Rechtsberatung zu bieten und alle unsere Mandanten und potenziellen Mandanten fair zu behandeln. Manchmal kann jedoch etwas schiefgehen. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir mit Anliegen oder Beschwerden bezüglich unseres Dienstes umgehen

Sollten Sie als Kunde oder potenzieller Kunde ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich unserer Dienstleistung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in dem Kundenbetreuungsschreiben, das Sie erhalten haben. Möglicherweise können diese das Anliegen oder die Beschwerde klären. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, wird das Anliegen oder die Beschwerde an die Compliance-Beauftragte, Rebecca Roberts, weitergeleitet; oder Sie können sich direkt an sie wenden unter R.Roberts@rfblegal.co.uk.

Sobald The Compliance Partner eine Beschwerde eines Kunden oder potenziellen Kunden erhält, bestätigt er den Eingang innerhalb von drei Werktagen und übermittelt Ihnen eine Kopie unseres vollständigen Beschwerdeverfahrens. In der Regel werden wir Ihnen spätestens 28 Tage danach schriftlich mitteilen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben und welche Schritte wir zur Lösung Ihrer Beschwerde vorschlagen.

Was tun, wenn wir Ihre Beschwerde nicht klären können?

Der Rechtsombudsmann kann Ihnen helfen, falls wir Ihre Beschwerde nicht selbst klären können. Er wird Ihre Beschwerde unabhängig prüfen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Bearbeitung Ihres Falles durch uns hat.

Bevor der Rechtsombudsmann eine Beschwerde zur Prüfung annimmt, wird er prüfen, ob Sie zuvor versucht haben, Ihre Beschwerde mit uns zu klären. Ist dies der Fall, müssen Sie Ihre Beschwerde an den Rechtsombudsmann richten:

– innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt unserer abschließenden Antwort auf Ihre Beschwerde

und

-spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt der Handlung oder Unterlassung, die Gegenstand der Beschwerde ist; oder

- Spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie vernünftigerweise hätten erkennen müssen, dass ein Grund zur Beschwerde vorlag.

Rechtsombudsmann – Kontaktdaten:

Besuchen www.legalombudsman.org.uk

Anruf 0300 555 0333 zwischen 10 und 16 Uhr.

Relay UK: 18001 0300 555 0333

E-Mail enquiries@legalombudsman.org.uk

Rechtsombudsmann, Postfach 6167, Slough, SL1 0EH

Was tun, wenn Sie mit unserem Verhalten unzufrieden sind?

Die Solicitors Regulation Authority kann Ihnen helfen, wenn Sie Bedenken hinsichtlich unseres Verhaltens haben. Dies kann beispielsweise Fälle von Unehrlichkeit, die Entwendung oder den Verlust Ihres Geldes oder eine ungerechte Behandlung aufgrund Ihres Alters, einer Behinderung oder anderer Merkmale betreffen.

Sie können Ihre Bedenken gegenüber der Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte auf ihrer Website.

Weitere Informationen zur SRA erhalten Sie unter:

Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte, The Cube, 199 Wharfside Street,
Birmingham, B1 1RN oder DX 720293 BIRMINGHAM 47
Telefon: 0370 606 2555
Website: http://www.sra.org.uk