Devorah ist in den Londoner Büros der Kanzlei sowohl auf streitige als auch auf nichtstreitige Angelegenheiten im Bereich Private Client spezialisiert.
Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der praktischen Beratung zur Nachlassplanung für ein breites Spektrum von Mandanten im Vereinigten Königreich und im Ausland, darunter vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Treuhänder. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerberatern und Finanzberatern der Mandanten unterstützt sie diese bei der Strukturierung ihrer Vermögensangelegenheiten, um eine steuerlich effiziente Weitergabe des Vermögens an künftige Generationen zu ermöglichen. Dies kann die Gründung von Trusts oder Familien-Investmentgesellschaften sowie die Nutzung von Änderungsurkunden im Rahmen der Nachlasssteuerplanung umfassen.
Sie unterstützt Mandanten bei der Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Treuhandvereinbarungen, bei der Nachlassabwicklung – auch in Fällen mit grenzüberschreitenden Aspekten – sowie bei der Einreichung von Anträgen beim Court of Protection.
Devorah vertritt Mandanten oft in schwierigen Lebensphasen. Sie geht stets einfühlsam und mitfühlend vor und legt besonderen Wert darauf, ältere und schutzbedürftige Mandanten besonders behutsam zu betreuen. Sie wurde als professionelle Bevollmächtigte für Mandanten bestellt, die keine Familie oder Freunde haben, die ihnen bei der Verwaltung ihres Vermögens und ihrer finanziellen Angelegenheiten helfen könnten.
Ihr besonderes Interesse gilt Streitigkeiten im Bereich des Treuhand- und Erbrechts; darüber hinaus war sie bereits in strittigen Verfahren vor dem Court of Protection tätig. Sie übernimmt Mandate als unabhängige Nachlassverwalterin in Fällen, in denen das Gericht es für angemessen erachtet hat, dass diese Rolle von einer Fachkraft übernommen wird.
Devorah ist Vollmitglied in folgenden Berufsverbänden:
- Gesellschaft der Treuhand- und Nachlassfachleute
- Verband der Fachanwälte für streitige Treuhand- und Nachlassangelegenheiten
- Verband der Lebenszeit-Anwälte
- Verband der Fachleute für das Vormundschaftsgericht