Zum Inhalt springen
Ausgewählte Einblicke

Gesetzliche Belästigung: Beratung für Vermieter und Verwalter

21-05-2024

Startseite / Einblicke / Gesetzliche Belästigung: Beratung für Vermieter und Verwalter 

Mieter, die Rechtsbehelf und Abhilfe für eine gesetzlich definierte Belästigung suchen, die sich aus dem Zustand ihrer Wohnung ergibt, wenden sich häufig an Anwaltskanzleien, die im Rahmen des Umweltschutzgesetzes von 1990 (EPA) Unterstützung bei Privatklagen auf der Basis des Prinzips ‘Keine Gewinn, keine Gebühr’ anbieten. Gemäß § 82 des EPA kann ein Amtsgericht auf Beschwerden von Personen reagieren, die durch eine gesetzlich definierte Belästigung beeinträchtigt sind. 

Was ist eine gesetzlich festgelegte Belästigung? 

Gesetzlich festgelegte Belästigungen sind in § 79 des Umweltgesetzes definiert. PKlagen von Mietern beziehen sich auf Zustände in ihren Wohnungen, die als gesundheitsschädlich oder als Belästigung angesehen werden können. Eine Belästigung ist ein unzumutbarer Zustand, der die Nutzung einer Immobilie erheblich beeinträchtigt. Häufige Beispiele hierfür sind Feuchtigkeit, Schimmel und Rattenbefall. 

Mieterschutz 

Die Einleitung eines Verfahrens vor dem Amtsgericht gegen den ‘Verantwortlichen’ ist für Mieter oft der schnellere und kostengünstigere Weg, um die behauptete Belästigung zu beseitigen. Während Mieter in der Regel von den Prozesskosten befreit sind, gilt dies nicht für Vermieter und Hausverwaltungen. 

Rechtliche Auswirkungen 

Wird die beanstandete Störung nach Erhalt einer Klageankündigung nicht beseitigt, kann dies zu einer erheblichen Kosten- und Schadensersatzpflicht sowie zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.   

Herausforderungen und Überlegungen 

Wenn Ihnen eine Klageankündigung zugestellt wird, ist es nicht unbedingt einfach, die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Es kann unklar sein, ob die Beschwerde als Belästigung im Sinne des EPA gilt. Es kann Unklarheiten hinsichtlich der Ursache der beanstandeten Belästigung und/oder der Frage geben, wer dafür eigentlich verantwortlich ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Haftung mit der Begründung bestritten wird, dass eine andere Partei verantwortlich ist, z. B. die Eigentümer des Gebäudes, von dem die betreffende Immobilie nur einen Teil darstellt, oder die Verwalter der Immobilie. Das Verhalten des Mieters, das zur Belästigung beiträgt, ist ein häufiges Problem. Das Abwarten auf den Abschluss des Strafverfahrens zur Klärung dieser Fragen kann zu erheblichen Kosten und Schadenersatzansprüchen führen, ganz zu schweigen vom damit verbundenen Zeitverlust und den Unannehmlichkeiten. 

Nächste Schritte 

Sollten Sie eine Ankündigung über die Einleitung eines Verfahrens nach dem EPA erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Fachanwalt zu wenden, um die geeignete Vorgehensweise zu erörtern. Dies kann die Kontaktaufnahme mit einem Dritten beinhalten, der für die mutmaßliche Belästigung verantwortlich sein sollte. Die Festlegung einer klaren, fundierten Fallstrategie von Anfang an kann Ihre potenzielle Haftung erheblich mindern.

Gesetzliche Belästigung: Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Die Mitteilung erfolgt in der Regel in Form eines Schreibens (sie muss schriftlich erfolgen) und ist Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens. Dies ist gemäß § 82 Abs. 6 des EPA vorgeschrieben. Die Mitteilung lautet erforderlich um den Gegenstand der Beschwerde zu präzisieren von.
Das Verfahren wird gegen die für die Belästigung ‘verantwortliche Person’ eingeleitet, was sich mitunter als schwierig erweisen kann feststellen. Der erste Schritt besteht darin, identifizieren der Verantwortlicher. Wer dafür verantwortlich ist, hängt von der Art der behaupteten Belästigung ab. Bei baulichen Mängeln kann ein Verfahren gegen den Eigentümer der Immobilie erforderlich sein. Je nach Art der Immobilie und der Ursache der behaupteten Belästigung kann dies der Eigentümer oder der Pächter sein. Es ist ratsam, professionellen Rat einzuholen Unterstützung um sicherzustellen, dass Verfahren stattfinden, falls sie stattfinden beginnen, richten sich an die zuständige Person.
Du solltest feststellen Beschreiben Sie so genau wie möglich die Art der beanstandeten Belästigung und deren Ursache. Unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzlich definierte Belästigung handelt oder nicht, muss die Angelegenheit im Rahmen der 21 Tage die im Rahmen der Mitteilung gewährten Möglichkeiten können eine Strafverfolgung verhindern. Oft enthält die Mitteilung über die beabsichtigte Einleitung eines Verfahrens nur eine allgemeine Beschreibung der Belästigung, sodass Identifizieren Das genaue Problem und dessen Ursache zu ermitteln, kann schwierig sein. Professionell Unterstützung und die Kontaktaufnahme mit dem Mieter oder dessen Vertreter kann dazu beitragen, eine Strafverfolgung zu vermeiden.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie wissen, ob Sie zu Recht als ‘verantwortliche Person’ identifiziert wurden, und die Art sowie die Ursache der Belästigung verstehen. Es wird empfohlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die besten nächsten Schritte zu bestimmen. Wenn Sie die Ratschläge nach Erhalt der Ankündigung der Klageerhebung befolgt haben, sind Sie bestens in der Lage zu wissen, wie Sie auf die Vorwürfe reagieren, sich verteidigen oder die möglichen Folgen eines negativen Urteils abmildern können.

Kontakt

John Lamb von Ronald Fletcher Baker LLP verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Klagen wegen öffentlicher Belästigung. Er ist per E-Mail erreichbar unter j.lamb@rfblegal.co.uk

Kontakt

Lassen Sie uns hier weitermachen

Wenden Sie sich an uns, um unvergleichliche rechtliche Lösungen zu erhalten. Unser engagiertes Team ist bereit, Sie zu unterstützen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung und erleben Sie Spitzenleistungen bei jeder Interaktion.

Kontakt-Formular
Wenn Sie möchten, dass sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzt, füllen Sie bitte das folgende Formular aus

Welche RFB-Stelle möchten Sie kontaktieren?