Mieter, die Rechtsbehelf und Abhilfe für eine gesetzlich definierte Belästigung suchen, die sich aus dem Zustand ihrer Wohnung ergibt, wenden sich häufig an Anwaltskanzleien, die im Rahmen des Umweltschutzgesetzes von 1990 (EPA) Unterstützung bei Privatklagen auf der Basis des Prinzips ‘Keine Gewinn, keine Gebühr’ anbieten. Gemäß § 82 des EPA kann ein Amtsgericht auf Beschwerden von Personen reagieren, die durch eine gesetzlich definierte Belästigung beeinträchtigt sind.
Was ist eine gesetzlich festgelegte Belästigung?
Gesetzlich festgelegte Belästigungen sind in § 79 des Umweltgesetzes definiert. PKlagen von Mietern beziehen sich auf Zustände in ihren Wohnungen, die als gesundheitsschädlich oder als Belästigung angesehen werden können. Eine Belästigung ist ein unzumutbarer Zustand, der die Nutzung einer Immobilie erheblich beeinträchtigt. Häufige Beispiele hierfür sind Feuchtigkeit, Schimmel und Rattenbefall.
Mieterschutz
Die Einleitung eines Verfahrens vor dem Amtsgericht gegen den ‘Verantwortlichen’ ist für Mieter oft der schnellere und kostengünstigere Weg, um die behauptete Belästigung zu beseitigen. Während Mieter in der Regel von den Prozesskosten befreit sind, gilt dies nicht für Vermieter und Hausverwaltungen.
Rechtliche Auswirkungen
Wird die beanstandete Störung nach Erhalt einer Klageankündigung nicht beseitigt, kann dies zu einer erheblichen Kosten- und Schadensersatzpflicht sowie zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.
Herausforderungen und Überlegungen
Wenn Ihnen eine Klageankündigung zugestellt wird, ist es nicht unbedingt einfach, die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Es kann unklar sein, ob die Beschwerde als Belästigung im Sinne des EPA gilt. Es kann Unklarheiten hinsichtlich der Ursache der beanstandeten Belästigung und/oder der Frage geben, wer dafür eigentlich verantwortlich ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Haftung mit der Begründung bestritten wird, dass eine andere Partei verantwortlich ist, z. B. die Eigentümer des Gebäudes, von dem die betreffende Immobilie nur einen Teil darstellt, oder die Verwalter der Immobilie. Das Verhalten des Mieters, das zur Belästigung beiträgt, ist ein häufiges Problem. Das Abwarten auf den Abschluss des Strafverfahrens zur Klärung dieser Fragen kann zu erheblichen Kosten und Schadenersatzansprüchen führen, ganz zu schweigen vom damit verbundenen Zeitverlust und den Unannehmlichkeiten.
Nächste Schritte
Sollten Sie eine Ankündigung über die Einleitung eines Verfahrens nach dem EPA erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Fachanwalt zu wenden, um die geeignete Vorgehensweise zu erörtern. Dies kann die Kontaktaufnahme mit einem Dritten beinhalten, der für die mutmaßliche Belästigung verantwortlich sein sollte. Die Festlegung einer klaren, fundierten Fallstrategie von Anfang an kann Ihre potenzielle Haftung erheblich mindern.
Gesetzliche Belästigung: Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Kontakt
John Lamb von Ronald Fletcher Baker LLP verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Klagen wegen öffentlicher Belästigung. Er ist per E-Mail erreichbar unter j.lamb@rfblegal.co.uk.