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Ausgewählte Einblicke

Fehlende Begünstigte und Benjamin-Bestellungen

2-03-2026

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In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde die Frage erörtert, wie mit einem Nachlass verfahren werden kann, wenn ein Erbe den Verwaltern nicht antwortet.

Im Fall von Nicola Anne Lowe gegen Lucy Daniells [2025] EWHC 3297 (Ch), Der Rest des Nachlasses war der Enkelin des Verstorbenen vermacht worden. Die mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragten Anwälte hatten die Enkelin über einen Zeitraum von sieben Jahren mehrfach angeschrieben und sie um ihre Mitwirkung bei den Identitätsprüfungen gebeten, die sie durchführen mussten, um den Restbetrag an sie zu verteilen. Obwohl der Anwalt erklärte, dass der Enkelin beträchtliche Mittel zustünden, beharrte die Enkelin darauf, dass dies nicht der Fall sei, und legte die erforderlichen Unterlagen nicht vor.

As a result of her persistent failure to engage, the solicitors sought direction from the court as to how to conclude the administration of the estate. The wird had provided that in the event that the gift to the granddaughter failed, the residue would instead pass to two other beneficiaries. If the granddaughter’s actions could be interpreted as a disclaimer of the gift, the solicitors could then pay the residue to the substitute beneficiaries.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es nicht angebracht war, zu prüfen, ob eine Ausschlagung vorlag, da die Ersatzbegünstigten nicht zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Das Gericht erkannte jedoch an, dass die Anwälte in der Lage sein mussten, die Verwaltung des Nachlasses abzuschließen, und legte die beiden möglichen Optionen dar:

  1. Erlauben Sie dem persönlichen Vertreter, den Restbetrag an das Gericht zu zahlen, und wenn die Ersatzbegünstigten ihn einfordern wollen, können sie gegen die Enkelin klagen.
  2. Erlass einer Benjamin-Verfügung, die es dem persönlichen Vertreter ermöglicht, den Restbetrag an die Ersatzbegünstigten zu verteilen und den persönlichen Vertreter von der persönlichen Haftung gegenüber der Enkelin zu befreien, falls diese in Zukunft versuchen sollte, den Restbetrag zu beanspruchen. Die Enkelin könnte immer noch einen Antrag stellen, um den Restbetrag von den Ersatzbegünstigten zurückzuerhalten.

Letztendlich wurde beschlossen, dass die Benjamin-Bestellung der richtige Weg ist.

Es liegt in der Verantwortung des persönlichen Vertreters, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die richtigen Begünstigten zu ermitteln und den Nachlass gemäß dem Testament oder dem Erbrecht aufzuteilen. Wurden diese Maßnahmen noch nicht ergriffen, ist es dennoch nicht möglich, den gesamten Nachlass zu verteilen; das Gericht kann bereit sein, eine Anordnung zu erlassen, um den Abschluss der Nachlassverwaltung zu erleichtern.

In some situations, it may be possible to avoid the costs of a court application by distributing the estate to the beneficiaries who have been identified on the basis that they provide the personal representative with an indemnity or with a missing beneficiary insurance policy being put in place. Another alternative may be to pay the funds into court. These would all enable the personal representative to distribute the estate without being worried about having a personal liability to make payment if a missing beneficiary later comes forward.

When administering an estate where there are missing or unidentified beneficiaries, it is important to take professional advice to protect personal representatives from potential claims. Our Privatkunde department would be able to assist and can be contacted on 020 7613 1402 or privateclient@rfblegal.co.uk.

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Kivanc Yuvanc

Senior Associate Solicitor

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Devorah Ormonde

Partner für Privatkunden

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