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Wie man ein Logo im Vereinigten Königreich schützt

8-07-2025

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Die Investition in den Schutz Ihres Logos ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Marke, ganz gleich, ob Sie gerade erst am Anfang stehen oder bereits ein etabliertes Unternehmen führen. Ihr Logo verkörpert Ihre Markenidentität und hilft Kunden, Ihre Produkte von denen anderer Anbieter auf dem Markt zu unterscheiden, was die Kundenbindung und das Vertrauen stärkt.   

Wenn kein angemessener Schutz vorhanden ist, ist Ihr Logo anfällig für möglichen Missbrauch und Nachahmung, ohne dass Sie über ausreichende rechtliche Mittel verfügen, um dagegen vorzugehen. Darüber hinaus steigert ein geschütztes Logo den Wert Ihres Unternehmens, falls Sie es jemals verkaufen möchten.   

Ein Logo kann in Großbritannien je nach Art als Marke, als nicht eingetragene Marke oder nach dem Urheberrecht geschützt werden. Wir hoffen, dass Sie durch diesen Artikel einen Einblick in die Unterschiede zwischen diesen Arten sowie in die Vorteile eines bestmöglichen rechtlichen Schutzes gewinnen.   

Marke  

Die Eintragung Ihres Logos als Marke gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, es im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens zu verwenden. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das Recht, rechtlich gegen jeden vorzugehen, der Ihr Logo ohne Erlaubnis verwendet.  

Dies bringt auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen. Es kann zu einem wichtigen Kapital werden, das den Ruf und die Marktposition Ihres Unternehmens stärkt. Zudem hält es Wettbewerber davon ab, ähnliche Logos zu verwenden, wodurch die Einzigartigkeit Ihrer Marke gewahrt bleibt.  

Eine Marke kann nicht nur Logos, sondern auch Namen, Wortzusammenstellungen, Klänge und Farben (oder eine Kombination daraus) umfassen. Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich dessen, was eingetragen werden kann, darunter alles, was anstößig oder übermäßig beschreibend ist, sowie generische Formen.   

Schritte zur Registrierung:   

  • Führen Sie eine Recherche nach einer bereits bestehenden ähnlichen Marke durch (eine bereits bestehende ähnliche Marke kann dazu führen, dass Ihre Anmeldung angefochten oder zurückgewiesen wird);   
  • Wählen Sie die richtigen Klassen aus (dies hängt von den angebotenen Waren oder Dienstleistungen ab und sollte gut durchdacht sein, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten);   
  • Verstehen wo Sie möchten das Logo schützen lassen (sei es nur beim UKIPO oder auch in anderen Rechtsordnungen);   
  • Bewerben Sie sich online und begleichen Sie die damit verbundenen Kosten; und   
  • Überwachung (jeder Antrag wird geprüft, veröffentlicht und kann angefochten werden. Wenn keine Einwände erhoben werden, wird Ihre Marke in der Regel nach einigen Monaten eingetragen).   

Laufzeit und Verlängerung   

Der Markenschutz gilt im Vereinigten Königreich für 10 Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden. Es ist wichtig, den Überblick darüber zu behalten, wann eine Verlängerung fällig ist, damit der Schutz nicht erlischt.   

Umgang mit Einwänden   

Das britische Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) kann während der Prüfungsphase Ihres Markenantrags Einwände erheben. Diese Einwände beziehen sich häufig auf die Unterscheidungskraft Ihres Logos oder auf Ähnlichkeiten mit bereits bestehenden Marken. Eine rasche Reaktion auf diese Einwände kann dazu beitragen, den Fortgang Ihres Antrags zu gewährleisten.  

  • Fragen der Unterscheidungskraft: Sollte Ihr Logo als zu allgemein angesehen werden, sollten Sie eine Neugestaltung in Betracht ziehen, um seine Einzigartigkeit zu stärken.  
  • Konkurrierende Marken: Legen Sie Beweise oder Argumente vor, die deutliche Unterschiede zwischen Ihrem Logo und bestehenden Marken belegen.  
  • Formalitäten: Stellen Sie sicher, dass alle vorgelegten Unterlagen und Angaben korrekt und vollständig sind, um administrative Einwände des IPO zu vermeiden.  

Sie sollten zudem klare Aufzeichnungen über die Entstehung und Verwendung des Logos sowie über etwaige Lizenzvereinbarungen führen. Indem Sie diese Fragen proaktiv klären, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Eintragung beim IPO.  

Umgang mit Verstößen  

Sollten Sie feststellen, dass eine andere Partei Ihr eingetragenes Logo ohne Genehmigung verwendet, sollten Sie so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. Eine Rechtsverletzung kann dem Ruf Ihrer Marke schaden und später zusätzliche Kosten für die Behebung verursachen.   

Wenn Sie den Markt regelmäßig auf eine unbefugte Nutzung Ihres Logos überwachen, können Sie schnell reagieren. Sie können mithilfe von Online-Tools Benachrichtigungen einrichten, die Sie über ähnliche Markenanmeldungen oder Missbrauch informieren, und sollten regelmäßige Überprüfungen durchführen.   

Urheberrecht   

Logos, die originelle künstlerische Elemente enthalten, sind automatisch als künstlerisches Werk urheberrechtlich geschützt. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss das Logo ein originelles und kreatives Design aufweisen. Wenn Ihr Logo als geschütztes künstlerisches Werk gilt, besitzen Sie ausschließliche Rechte, darunter das Recht, es zu vervielfältigen und Nachahmungen zu verhindern.   

Im Vereinigten Königreich gibt es keine formelle Registrierung für das Urheberrecht; daher sollten Sie im Falle eines künftigen Rechtsstreits in der Lage sein, die Urheberschaft und das Entstehungsdatum nachzuweisen. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass dieser Schutz nur das Kopieren des Designs abdeckt, nicht jedoch dessen kommerzielle Nutzung durch Dritte.   

Die Schutzdauer hängt von der Art des Werks sowie davon ab, wann und von wem es geschaffen wurde. Bei künstlerischen Werken gilt das Urheberrecht für die gesamte Lebenszeit des Urhebers sowie für weitere 70 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem er verstorben ist.   

Wenn Sie sich beim Schutz Ihres Logos ausschließlich auf das Urheberrecht verlassen möchten, sollten Sie bedenken, wer es entworfen hat. Wenn es von einem Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses entworfen wurde, gehört das Logo in der Regel dem Arbeitgeber, wodurch Ihr geistiges Eigentum geschützt ist. Wurde es jedoch von einem Dritten, z. B. einem Freiberufler, entworfen, geht das Eigentumsrecht nicht automatisch auf das Unternehmen über.   

Nicht eingetragene Marke  

Auch wenn Sie Ihr Logo nicht als Marke eintragen lassen, können Ihnen dennoch automatisch Rechte zustehen. Ihr Logo könnte als ‘nicht eingetragene Marke’ gelten.   

Werden diese Rechte verletzt, können Sie Ihre Ansprüche im Rahmen des deliktischen Rechts des ‘Passing Off’ geltend machen. Um mit einer Klage wegen „Passing Off“ Erfolg zu haben, müssen Sie Folgendes nachweisen:   

  • Goodwill (durch das Logo aufgebauter Ruf);   
  • Irreführung (eine andere Person hat Ihr Logo so verwendet, dass Kunden glauben, die Dienstleistungen oder Waren stammten von Ihnen, obwohl dies nicht der Fall war); und   
  • Schaden (Sie haben einen Schaden erlitten oder werden voraussichtlich einen Schaden erleiden, z. B. Umsatzausfälle).   

Vorteile der Eintragung einer Marke   

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorteile einer Markeneintragung für Ihr Logo:   

  • Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte müssen Sie die oben genannten Punkte in Bezug auf nicht eingetragene Marken nicht nachweisen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie der Inhaber der eingetragenen Marke sind;  
  • Sie können sich auf die Durchsetzung durch das UKIPO verlassen;  
  • Der Schutz gilt im gesamten Vereinigten Königreich und nicht nur dort, wo der Ruf Ihrer Marke besteht (im Gegensatz zu einer nicht eingetragenen Marke);   
  • Es schützt die Verwendung des Logos im geschäftlichen Verkehr (im Gegensatz zu einem Schutz, der sich ausschließlich auf das Urheberrecht stützt);   
  • Es verhindert, dass andere eine ‘verwechselbare’ Marke verwenden;  
  • Sie verfügen über einen öffentlich eingetragenen Eigentumsnachweis, wodurch Streitigkeiten einfacher beigelegt werden können;   
  • Investoren und Käufer erkennen auf den ersten Blick, dass Sie Eigentümer Ihres Logos sind, was Ihr Unternehmen attraktiver macht;   
  • Sie können Rechtsverletzungen vorbeugen, indem Sie nach der Eintragung das Symbol ‘®’ verwenden;  
  • Sie können Ihr Logo lizenzieren, z. B. für Kooperationen; und   
  • Sie können den Schutz auf unbestimmte Zeit verlängern.   

Schlussfolgerung   

Der Schutz durch eine eingetragene Marke bietet Ihrer Marke zahlreiche Vorteile. Er hilft Ihnen, sich gegen Nachahmer und verwirrende ähnliche Marken abzusichern, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben könnten. Nach der Eintragung ist es wichtig, die Verlängerungsfristen im Auge zu behalten und regelmäßig auf Rechtsverletzungen zu achten, damit Sie schnell reagieren können.   

Falls Ihr Logo zudem als ‘künstlerisches Werk’ gilt, ist dies der beste Schutz für Ihr Logo: Die Kombination aus Markeneintragung und Urheberrechtsschutz bietet ein breiteres Spektrum an Rechten. Die Markeneintragung schützt das Logo als Markenzeichen und dessen Verwendung im Handel, während das Urheberrecht das Design selbst zusätzlich vor Nachahmung schützt.   

Wenn Sie Beratung dazu benötigen, wie Sie Ihr Logo am besten schützen können, melden Sie sich bitte bei uns.

Autor

Bild einer Schlüsselperson

Olivia Crolla

Rechtsanwaltsanwärterin

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