Partnerschaften können formell durch einen Partnerschaftsvertrag oder informell im Rahmen der Gesetz über Personengesellschaften von 1890. Die einfache Gründung einer informellen Gesellschaft ist zwar oft von Vorteil, stellt aber auch eine häufige Ursache für Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern dar.
Häufig treten Schwierigkeiten auf, wenn Personen Teil einer Personengesellschaft sind, ohne dass eine formelle schriftliche Vereinbarung vorliegt, und oft ohne dass ihnen überhaupt bewusst ist, dass sie sich in einer Personengesellschaft befinden. Infolgedessen kann die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb von Personengesellschaften bekanntermaßen sehr komplex sein. Im Folgenden gehen wir auf einige häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Streitigkeiten in Personengesellschaften ein.
Was ist eine Partnerschaft?
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn zwischen Personen eine Beziehung besteht, die gemeinsam ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben (§ 1, Gesetz über Personengesellschaften von 1890). Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen daher in geschäftlichen Vereinbarungen häufig vor, insbesondere wenn Erwartungen, Ziele, Verantwortlichkeiten oder Haftungsfragen nicht in einem Gesellschaftsvertrag geregelt sind oder anderweitig unklar sind.
Was regelt Ihre Personengesellschaft? Die Rolle des Personengesellschaftsgesetzes von 1890
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern lassen sich in der Regel in zwei Kategorien einteilen:
- Diejenigen, für die eine von den Gesellschaftern geschlossene Gesellschaftsvereinbarung gilt.
- Diejenigen, die nicht in einem Gesellschaftsvertrag geregelt sind und daher dem Gesellschaftsgesetz von 1890 unterliegen.
1. Partnerschaftsvereinbarung
Berufliche Partnerschaften werden in der Regel durch einen formellen Partnerschaftsvertrag geregelt, der üblicherweise in einer schriftlichen Urkunde festgehalten wird. Solche Verträge enthalten in der Regel Bestimmungen zu folgenden Punkten:
- Rechte und Pflichten jedes Partners.
- Führungsstrukturen und -abläufe.
- Finanzielle Vereinbarungen.
- Gewinn- und Verlustbeteiligung.
- Mechanismen zur Streitbeilegung.
Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag stellt sicher, dass Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern intern beigelegt werden, wodurch oft ein öffentlicher Rechtsstreit vermieden wird.
2. Partnerschaft auf freiwilliger Basis
In Ermangelung einer ‘Gesellschaftsvereinbarung’ begründet das Gesellschaftsgesetz von 1890 im Wesentlichen eine stillschweigende Gesellschaftsvereinbarung zwischen den Parteien, die gemeinhin als ‘Gesellschaft auf unbestimmte Zeit’ bezeichnet wird. Das Gesellschaftsgesetz von 1890 sieht Bestimmungen vor, wonach alle Gesellschafter berechtigt und/oder befugt sind: –
- sich an die Handlungen des Unternehmens binden oder durch diese gebunden sein;
- an der Geschäftsführung des Unternehmens mitwirken;
- haften gemeinsam mit den anderen Partnern der Kanzlei;
- einen gleichen Anteil am Gewinn erhalten; und
- nicht von anderen Partnern ausgeschlossen zu werden.
Entscheidend ist, dass eine „Partnership at Will“ – im Gegensatz zu einem formellen Gesellschaftsvertrag – kein festgelegtes Verfahren zur Streitbeilegung vorsieht. Dies kann dazu führen, dass Streitigkeiten in der Öffentlichkeit ausgetragen werden, was möglicherweise nicht im besten Interesse des Unternehmens liegt.
Wie kann ein Gesellschaftsvertrag dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden?
Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag legt klare Erwartungen fest und geht auf potenzielle Konfliktbereiche ein, bevor diese entstehen. Um das Risiko von Streitigkeiten zu minimieren, sollten Vereinbarungen klar und eindeutig formuliert sein. Zu den wichtigsten Bestimmungen, die aufgenommen werden sollten, gehören:
- Gewinn- und Verlustverteilung.
- Entscheidungsprozesse.
- Mechanismen zur Streitbeilegung.
- Aufgaben und Zuständigkeiten.
- Vorgehensweisen zum Hinzufügen oder Entfernen von Partnern.
- Ausstiegsstrategien und Auflösungsbedingungen.
Was sind die häufigsten Ursachen für Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern?
Zu den häufigsten Ursachen zählen unter anderem:
- Finanzielle Meinungsverschiedenheiten: Probleme im Zusammenhang mit ungleichen Einlagen, Misswirtschaft oder Streitigkeiten über die Gewinnverteilung.
- Aufgaben und Zuständigkeiten: Streitigkeiten darüber, wer für bestimmte Aufgaben oder Geschäftsbereiche zuständig ist.
- Strategische Unterschiede: Gegensätzliche Vorstellungen hinsichtlich der Ausrichtung oder des Wachstums des Unternehmens.
- Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag: Ein Partner, der die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen nicht einhält.
- Fehlverhalten: Betrug, Veruntreuung von Geldern oder unethisches Verhalten eines Partners.
- Unklarheiten im Partnerschaftsvertrag: Schlecht formulierte Vereinbarungen, die keine klaren Bedingungen enthalten.
Anwälte für Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten – Kontaktieren Sie uns
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern können schwierig und komplex sein. Wenn Sie Hilfe bei einer solchen Streitigkeit benötigen oder Maßnahmen ergreifen möchten, um eine solche zu vermeiden, wenden Sie sich bitte an Partner Jonathan Chan unter J.Chan@rfblegal.co.uk.