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Umgang mit Aktionärsstreitigkeiten: Ein Leitfaden für Prävention, Lösung und Rechtsbehelfe

1-07-2024

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Umgang mit Aktionärsstreitigkeiten: Ein Leitfaden für Prävention, Lösung und Rechtsbehelfe

Shareholder disputes are common occurrences that affect companies of all sizes, impacting business operations and investor confidence.

Understanding the common causes of disputes, implementing preventative measures, and knowing the appropriate steps and available remedies when conflicts arise can help maintain harmony, protect the interests of all parties involved, and safeguard the company’s best interests.

Häufige Ursachen für Streitigkeiten zwischen Aktionären

  • Widersprüchliche Zielsetzungen: Shareholders may have different visions for the company’s future.
  • Breach of Fiduciary Duty and Derivative Actions: Konflikte können entstehen, wenn Aktionäre der Meinung sind, dass die Direktoren nicht im besten Interesse des Unternehmens handeln.
  • Finanzielle Meinungsverschiedenheiten: Streitigkeiten über Dividenden, Entschädigungen oder die Verwendung von Firmengeldern.
  • Ungerechtes Vorurteil: Minderheitsaktionäre können das Gefühl haben, dass ihre Interessen übergangen werden.
  • Missmanagement oder Betrug: Vorwürfe von Betrug oder Missmanagement durch Direktoren oder Mehrheitsaktionäre.

Maßnahmen zur Vorbeugung von Aktionärsstreitigkeiten

  • Shareholder Agreements: To detail rights, define decision-making processes, responsibilities, and Streitbeilegung mechanisms.
  • Regelmäßige Kommunikation: Maintain transparency with regular updates and open channels for discussion.
  • Minority Protections: Sicherstellung des Schutzes der Interessen von Minderheitsaktionären.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Regularly update agreements and policies to reflect current conditions and shareholder dynamics.

Beilegung von Aktionärsstreitigkeiten

In the first instance, shareholders wird wahrscheinlich engage in direct discussions to find a mutually acceptable agreement. However, we appreciate that often, third-party assistance may be required to reach a resolution, which can include:

  • Alternative Streitbeilegung, including mediation: Dabei hilft ein neutraler Dritter, eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erzielen.
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Ein förmlicheres Verfahren, bei dem eine dritte Partei eine verbindliche Entscheidung trifft.
  • Rechtsstreitigkeiten: Ein gerichtliches Einschreiten kann erforderlich sein, wenn andere Methoden versagen.

Rechtsbehelfe bei Streitigkeiten zwischen Aktionären

The most appropriate remedy / remedies will depend on the context of the dispute and the parties’ objectives. 

The legal framework for addressing shareholder rights and disputes in England and Wales is primarily governed by the Unternehmensgesetz 2006, common law principles and documents unique to the company, such as a Shareholders Agreement and the Articles of Association. Key remedies include:

  • Aufkäufe: One party buys out the other’s shares to resolve the dispute, often subject to an independent valuation des Unternehmens.
  • Schadenersatz: Compensation for losses due to breaches or mismanagement.
  • Unterlassungsklagen: Gerichtliche Anordnungen, die schädliche Handlungen einer Partei verhindern.
  • Company Sale or Dissolution: Verkauf oder Auflösung des Unternehmens als letzter Ausweg.

Streitigkeiten zwischen Aktionären: FAQ‘s

Im Allgemeinen kann ein Minderheitsgesellschafter einen Mehrheitsgesellschafter nicht allein aufgrund seines Minderheitenstatus direkt absetzen. Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten, wenn der Mehrheitsaktionär ein Verhalten an den Tag legt, das die Interessen der Minderheitsaktionäre oder des Unternehmens in unlauterer Weise beeinträchtigt. Zu diesen Mechanismen gehören:
  • Unfair Prejudice Petition: Gemäß Abschnitt 994 des Companies Act 2006 kann ein Minderheitsaktionär beim Gericht einen Antrag auf Entlastung stellen, wenn er der Meinung ist, dass die Geschäfte des Unternehmens in einer Weise geführt werden, die seine Interessen in unangemessener Weise beeinträchtigt.
  • Abgeleitete Klage: Wenn das Verhalten des Mehrheitsgesellschafters dem Unternehmen schadet, kann ein Minderheitsgesellschafter unter Umständen eine abgeleitete Klage im Namen des Unternehmens einreichen.
Ja, ein Mehrheitsaktionär kann einen Minderheitsaktionär zwingen, seine Anteile zu verkaufen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, die in der Regel in der Satzung des Unternehmens oder in einer Aktionärsvereinbarung festgelegt sind. Zu den üblichen Mechanismen gehören:
  • Drag-Along Rights: These provisions allow majority shareholders to compel minority shareholders to sell their shares if the majority shareholders are selling theirs, ensuring that the buyer can acquire 100% of the company.
  • Buyout-Klauseln: Die Satzung oder eine Aktionärsvereinbarung kann Bestimmungen enthalten, die es den Mehrheitsaktionären erlauben, Minderheitsaktionäre unter bestimmten Umständen auszukaufen.
  • Statutory Provisions: In some cases, statutory provisions under the Companies Act 2006 can be invoked to facilitate the forced sale of shares.

Solicitors für Aktionärsstreitigkeiten: Kontakt

Wir sind uns bewusst, dass derartige Konflikte ein unvermeidlicher Aspekt von Unternehmenseigentum sein können, auch wenn sie durch proaktive Maßnahmen und klare Lösungsstrategien wirksam gemanagt werden können.

Bei Ronald Fletcher Baker LLP verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Parteien bei Aktionärsstreitigkeiten, wobei wir uns auf zeitnahe und kosteneffiziente Lösungen konzentrieren, die mit den Zielen unserer Kunden übereinstimmen.

If you need advice or assistance in navigating such disputes, please do not hesitate to contact Handelsrechtliche Streitigkeiten Anwältin, Katinka Beamish via email at k.beamish@rfblegal.co.uk oder per Telefon unter 0207 467 5768.

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Katinka Beamish

Senior Associate Solicitor

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