Rebecca Sewali, a solicitor in the Unternehmen und Commercial department discusses the ‘weight’ of the recent High Court case of Fore Fitness Investments Holdings Ltd [2022] EWHC 191 (Ch). Can companies with one director and model articles make valid decisions?
Re Fore Fitness Investments Holdings Ltd [2022] EWHC 191 (Ch) demonstrated the importance von ensuring that a company complies with their articles of association and raises interesting questions for any company with model articles and only one director.
In diesem Fall ging es um eine Klage eines Aktionärs des betreffenden Unternehmens gemäß Abschnitt 994 des Companies Act 2006 wegen unlauterer Beeinträchtigung. Das Unternehmen legte eine Klageerwiderung vor und reichte eine Gegenklage ein. Als das Unternehmen die Widerklage einreichte, war es jedoch nur mit einem Geschäftsführer tätig. Der Aktionär beantragte die Abweisung der Widerklage mit der Begründung, dass gemäß Artikel 16 des Gesellschaftsvertrags mindestens zwei Direktoren erforderlich seien, damit eine Vorstandssitzung beschlussfähig sei. Der Aktionär argumentierte, dass der einzige Geschäftsführer nicht befugt war, die Gesellschaft anzuweisen, die Widerklage einzureichen.
The company had adopted bespoke articles which slightly amended the Model Articles for private companies limited by shares.
Der Rechtsstreit betraf die Auslegung von Musterartikeln und maßgeschneiderten Artikeln und insbesondere das Verhältnis zwischen den folgenden Bestimmungen:
Articles 7(1) relates to the general rule about decision-making by directors. The directors must make decisions either a majority decision at a board meeting or by unanimous written resolution (decision taken in accordance with Model Article 8).
Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a) besagt, dass die allgemeine Regel nicht gilt, wenn die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer hat und b) keine Bestimmung der Satzung vorschreibt, dass sie mehr als einen Geschäftsführer haben muss. Der Geschäftsführer kann ohne Rücksicht auf die Bestimmungen der Satzung über die Beschlussfassung der Geschäftsführer Beschlüsse fassen.
Artikel 11 Absatz 2 sieht vor, dass die Beschlussfähigkeit der Vorstandssitzungen von Zeit zu Zeit durch einen Beschluss der Vorstandsmitglieder festgelegt werden kann, dass sie jedoch niemals weniger als zwei Personen betragen darf, und dass sie, sofern nicht anders festgelegt, zwei Personen beträgt.
In diesem Fall wurde der oben aufgeführte Musterartikel 11(2) durch den angepassten Artikel 16 dahingehend geändert, dass zwei bestimmte Direktoren anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein, von denen einer ein Direktor der Investoren (falls ernannt) und einer der Geschäftsführer sein muss.
Article 11(3) states that if the total number of directors for the time being is less than the quorum required, the directors must not take any decision other than a decision
(a) weitere Direktoren zu ernennen, oder
(b) to call a general meeting so as to enable the shareholders to appoint further directors
Durch den Sonderartikel 16 wurde, wie bereits erwähnt, der Musterartikel 11 Absatz 2 geändert und der Musterartikel 7 Absatz 2 wurde nicht angewendet.
Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass
Der geänderte Musterartikel 11(2) verlangte, dass die Gesellschaft mindestens zwei Geschäftsführer haben musste, um beschlussfähig zu sein. Das Gericht stimmte der Klage eines Aktionärs der Gesellschaft auf unlauteren Wettbewerb zu und widersprach dem Argument der Gesellschaft, dass die Mustersatzung es einer Gesellschaft erlauben muss, mit einem einzigen Geschäftsführer zu arbeiten, da eine Gesellschaft gemäß dem Companies Act 2006 mindestens einen Geschäftsführer haben muss. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Gesellschaft ultra vires gehandelt hatte, als sie in dieser Klage eine Gegenklage einreichte, da die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt mit einem Alleinvorstand arbeitete.
Auswirkungen
Generally, where a company has several directors and needs to hold a board meeting, Model Article 11(2) applies. Contrary to standard practice, this judgment appears to suggest that if a company intends to operate with a sole director, it would be prudent to consider bespoke articles which stipulate that the quorum is one director to avoid the risk of the company’s decisions being deemed ultra vires. That is the case even for companies currently using the Model Articles unmodified. As mentioned above, this was required in this High Court case.
In der Zwischenzeit empfehlen wir den Unternehmen, ihre Satzung zu überprüfen, um festzustellen, ob sie die Musterartikel 7 und 11 oder maßgeschneiderte Artikel übernommen haben. Wenn ein Unternehmen mit nur einem Geschäftsführer gearbeitet hat, sollte es in Erwägung ziehen, sich beraten zu lassen, ob die Entscheidungen, die der alleinige Geschäftsführer zuvor getroffen hat, nichtig sind.
Lenders may require an amendment to the company’s articles particularly if a sole director has confirmed that they have authority to authorise entry into documents.
This judgment does appear strange to many in the field. It is possible that other disgruntled shareholders wird try to use this point to argue that decisions of a sole director are ultra vires. We think it is likely that either, another case will come along to clarify this point or amendments to the Model Articles for private companies limited by shares may be proposed by the Government.
Published 20 April 2022
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Nachrichten Autor: Rebecca Sewali