Katinka ist Senior Associate in der Prozessabteilung der Kanzlei und hat sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Sie vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und verfügt über besondere Fachkenntnisse in den Bereichen Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern, Auflösung von Quasi-Personengesellschaften sowie Anträge wegen ungerechtfertigter Benachteiligung.
Katinka wurde von “The Legal 500” sowohl 2024 als auch 2025 als „Key Lawyer“ im Bereich Wirtschaftsstreitigkeiten ausgezeichnet und ist bekannt für ihren strategischen Ansatz sowie ihre Fähigkeit, komplexe Rechtsstreitigkeiten mit Klarheit und wirtschaftlichem Gespür zu bewältigen.
Neben ihrer Tätigkeit im Bereich des Wirtschaftsrechts hat sich Katinka zunehmend auf Finanzstreitigkeiten spezialisiert und vertritt sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber in strittigen Kreditangelegenheiten. Sie verfügt über besondere Erfahrung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Überbrückungsfinanzierungen, einem schnelllebigen und zunehmend streitbehafteten Marktsegment. Katinka arbeitet zudem eng mit mehreren Kreditgebern während des gesamten Lebenszyklus von Überbrückungskrediten zusammen – von der ersten Transaktion bis zur Vollstreckung. Dabei berät sie bei der Due Diligence in Bezug auf die als Sicherheit dienenden Immobilien, trägt dazu bei, dass Geschäfte zügig und sicher abgeschlossen werden, und sorgt für die Durchsetzung von Sicherheiten. Trotz knapper Fristen liefert sie stets einen hohen Servicestandard ohne Kompromisse.
Mandanten schätzen Katinkas wirtschaftlich versierte Beratung, ihre Fähigkeit, ihre Ziele zu verstehen, sowie ihr Engagement für die Erarbeitung praktischer und effizienter Lösungen. Sie wird oft für ihren persönlichen Ansatz und ihren Erfolg bei der Beilegung von Streitigkeiten gelobt, die im Einklang mit den wirtschaftlichen Zielen ihrer Mandanten stehen.
Katinka steht Ihnen jederzeit gerne für ein erstes Gespräch zur Verfügung, um zu erörtern, wie sie Ihnen helfen kann – sei es im Zusammenhang mit einem möglichen Rechtsstreit oder einer Transaktionsangelegenheit. Sie können sich gerne über die angegebenen Kontaktdaten an sie wenden.
Zu den jüngsten Höhepunkten unserer Arbeit zählen:
- Vertretung eines Kreditnehmers in einem Rechtsstreit um einen Überbrückungskredit in Höhe von 30 Millionen Pfund.
- Einreichung einer Klage wegen ungerechtfertigter Benachteiligung gemäß § 994, die zu einem für den Mandanten günstigen Vergleich führte.
- Vertretung von in Hongkong ansässigen Privatpersonen und Unternehmen in einem komplexen grenzüberschreitenden Rechtsstreit, in dem eine Feststellung angestrebt wird, dass Anteile an einem britischen Unternehmen im Rahmen eines konstruktiven Treuhandverhältnisses gehalten werden.
- Vertretung einer vermögenden Privatperson in einem Verfahren wegen Nichtrückzahlung eines Darlehensvertrags und erfolgreiche Abwehr einer Gegenklage, mit der dessen Gültigkeit angefochten wurde – einschließlich der Abwehr eines Antrags auf Verweisung der Sache an die Familienabteilung in der Rechtssache Mark Colin Aldridge gegen John O’Leary, Georgina O’Leary [2022] EWHC 2013 (Ch), 2022 WL 03146412.
- Erfolgreicher Abschluss eines Lieferauftrags über Vermögenswerte im Wert von über 1 Million Pfund im Auftrag einer nationalen Bank.