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Reformen des britischen Gesellschaftsrechts ab April 2026: Was Unternehmen und Geschäftsführer wissen müssen 

20-04-2026

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Der April 2026 markiert einen wichtigen Konsolidierungspunkt in den weitreichendsten Gesellschaftsrechtsreformen des Vereinigten Königreichs. Zwar wurden viele der Änderungen bereits früher gesetzlich verankert, doch dieses Jahr ist der Zeitpunkt, an dem die praktischen Auswirkungen und die Durchsetzung dieser Reformen auf dem gesamten Markt spürbar werden. 

Im Mittelpunkt dieser Entwicklungen steht das Gesetz über Wirtschaftskriminalität und Unternehmenstransparenz (Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023, ECCTA), das die Rolle des Companies House grundlegend umgestaltet und bedeutende Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht eingeführt hat.  

Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Änderungen, die ab April 2026 gelten, ihre strategischen Auswirkungen auf Unternehmen und Geschäftsführer sowie die Schritte, die Unternehmen jetzt unternehmen sollten. 

1. Gesetzliche Register: Eine Verschiebung der Aufbewahrungsorte von Aufzeichnungen 

Jedes britische Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Register zu führen und zu pflegen. In der Vergangenheit wurden diese Register in erster Linie intern vom Unternehmen geführt, auch wenn viele der gleichen Informationen auch beim Companies House hinterlegt wurden. 

Ab dem 18. November 2025 ändert sich diese Situation. Die Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, interne gesetzlich vorgeschriebene Register für die folgenden Kategorien zu führen: 

  • Direktoren (oder gleichwertige Amtsträger) 
  • Wohnadressen der Direktoren 
  • Sekretäre 
  • Menschen mit signifikanter Kontrolle (PSCs) 

Auch wenn die Verpflichtung, diese Register intern zu führen, abgeschafft wurde, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, was sich nicht geändert. 

Was sich nicht geändert hat 

Die Unternehmen müssen noch: 

  • diese Informationen bei Companies House zu registrieren, und 
  • Halten Sie sie stets korrekt und auf dem neuesten Stand 

Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt nach wie vor beim Unternehmen und seinen Direktoren, wie es die Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht vorschreiben. 

Wichtige Abschlussdaten 

  • 18. November 2025
    Die Möglichkeit, Informationen zu speichern über Direktoren, Sekretäre und PSCs des Zentralregisters wurde entfernt. 
  • 26. Januar 2026
    Die Möglichkeit, Informationen zu speichern über Mitglieder (Aktionäre) des Zentralregisters wurde entfernt. 

2. Keine berufliche Tätigkeit mehr für Direktoren erforderlich 

Eine weitere praktische Änderung, die zusammen mit den Registerreformen eingeführt wurde, ist die Abschaffung der Anforderung, bei der Ernennung eines Direktors beim Companies House einen Beruf anzugeben. 

Diese Informationen werden nicht mehr als Teil des Programms benötigt: 

  • Ernennung neuer Direktoren, oder 
  • Aktualisierungen bestehender Direktorendatensätze 

Diese Änderung spiegelt ein breiteres politisches Ziel wider, nämlich sicherzustellen, dass die im öffentlichen Register enthaltenen Informationen sachdienlich, zuverlässig und verhältnismäßig sind. 

3. Laufende Verpflichtung zur Führung eines Registers der Aktionäre 

Trotz der Streichung mehrerer interner Registeranforderungen bleibt eine zentrale Verpflichtung unverändert: 

Jedes Unternehmen muss ein Register der Aktionäre (Mitglieder) führen. 

Dieses Register muss sein: 

  • Vollständig auf dem neuesten Stand, und 
  • Entweder beibehalten: 
  • am eingetragenen Sitz der Gesellschaft, oder 
  • an einem einzigen alternativen Inspektionsort (SAIL) 

Aktionärsinformationen beim Companies House 

Parallel dazu führt das ECCTA Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, dass Companies House selbst über vollständigere und genauere Eigentumsinformationen verfügt. 

Wenn diese Maßnahmen in Kraft treten: 

  • Unternehmen müssen Companies House die vollständigen Namen aller Aktionäre mitteilen; und 
  • Die Unternehmen müssen bei der Einreichung ihrer nächsten Bestätigungserklärung eine vollständige Aktionärsliste vorlegen. 

Dies bringt die Bestätigungserklärungen viel näher an eine verifizierte Momentaufnahme der Eigentumsverhältnisse heran als an eine einfache Compliance-Anforderung. 

Unternehmen, die von der Pflicht zur Angabe von Informationen über Personen mit maßgeblicher Kontrolle (People with Significant Control, PSC) befreit sind, wie bestimmte börsennotierte Unternehmen, unterliegen ebenfalls der erweiterten Offenlegungspflicht. Sie müssen weitere Details zur Erläuterung bereitstellen: 

  • die Grundlage für die Befreiung; und 
  • wo ihre Aktien gehandelt werden, einschließlich des betreffenden geregelten Marktes. 

Damit soll sichergestellt werden, dass Ausnahmen nicht zur Undurchsichtigkeit der Eigentumsverhältnisse führen. 

4. Beschränkungen für den Einsatz von Unternehmensleitern 

Die Reformen im Bereich der Eigentumstransparenz werden durch strengere Kontrollen der Unternehmensleiter im Einklang mit den Änderungen bei Companies House verstärkt. 

Künftig: 

  • nur britische juristische Personen mit Rechtspersönlichkeit können zu Unternehmensleitern ernannt werden; und 
  • die Geschäftsführer dieser Unternehmen müssen natürliche Personen sein, deren Identität überprüft wird. 

Dies schränkt die Verwendung von mehrschichtigen Unternehmensvorständen und ausländischen Unternehmen zur Verschleierung der Kontrolle erheblich ein und bindet die Ernennung von Unternehmen an identifizierbare Personen, die einer Überprüfung und Rechenschaftspflicht unterliegen. 

5. Änderungen bei Kommanditgesellschaften 

Neben den auf Unternehmen ausgerichteten Reformen führt das ECCTA eine umfassende Überarbeitung der Regelungen für Kommanditgesellschaften (LPs) ein, die darauf abzielt, die Transparenz zu erhöhen und Missbräuche zu verhindern. Diese Maßnahmen erfordern zwar noch sekundärrechtliche Vorschriften, bevor sie umgesetzt werden, aber die Richtung steht fest, und LPs sollten sich jetzt darauf vorbereiten. 

DOffenlegungs- und Meldepflichten 

Künftig werden Kommanditgesellschaften dazu verpflichtet sein: 

  • die vollständigen Namen, Geburtsdaten und üblichen Wohnadressen der Partner angeben; 
  • einen eingetragenen Firmensitz im Vereinigten Königreich haben, der sich in dem Land befindet, in dem die LP registriert ist (z. B. muss eine schottische LP einen eingetragenen Firmensitz in Schottland haben); 
  • einen Standard Industrial Classification (SIC)-Code angeben; und 
  • eine jährliche Bestätigungserklärung einreichen, in der die Richtigkeit der registrierten Informationen bestätigt wird. 

Obligatorische Hinterlegung durch einen Bevollmächtigten 

LPs werden zur Einreichung von Unterlagen verpflichtet sein über einen autorisierten Unternehmensdienstleister (ACSP) bei Companies House registriert sein. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass die Daten von LPs verifiziert, zuverlässig und für die Verwendung durch die Aufsichtsbehörden geeignet sind. 

Neue Regelungsbefugnisse 

Nach ihrer Umsetzung werden die Reformen den Behörden neue Befugnisse verleihen: 

  • Kommanditgesellschaften zu schließen und wiederherzustellen; 
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung zu verhängen; 
  • gegebenenfalls die Informationen der Partner zu schützen; und 
  • ein Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften betreiben. 

Diese Änderungen bedeuten eine grundlegende Abkehr von der bisherigen "sanften" Regulierung von LPs und werden sich insbesondere auf Fonds- und Immobilienstrukturen auswirken. 

6. Ende des Übergangszeitraums für die Identitätsüberprüfung 

Ein weiterer wichtiger Meilenstein der Companies House Reformen ist das Ende der Übergangszeit für die Identitätsüberprüfung (IDV), die sich von Ende 2025 bis 2026 erstreckt und erhebliche praktische Auswirkungen für Geschäftsführer, Eigentümer und alle Personen hat, die Informationen im Namen eines Unternehmens einreichen. 

Ab dem 18. November 2025 hat Companies House eine obligatorische Identitätsüberprüfung für Unternehmen eingeführt: 

  • Unternehmensleiter, 
  • Menschen mit signifikanter Kontrolle (PSCs), und 
  • Personen, die Informationen bei Companies House einreichen. 

Seitdem dürfen nur noch geprüfte Einzelpersonen oder bevollmächtigte Unternehmensdienstleister (Authorised Corporate Service Providers, ACSP) die Unterlagen einreichen. Für bestehende Direktoren und PSCs gilt jedoch eine Übergangsfrist, um ihnen Zeit für die Einhaltung der Vorschriften zu geben. 

Der Übergangszeitraum wird voraussichtlich im Herbst enden2026. Zu diesem Zeitpunkt: 

  • alle Personen, die ein Unternehmen besitzen, leiten, kontrollieren oder im Namen eines Unternehmens Akten anlegen, müssen ihre Identität überprüft haben; und 
  • die Einhaltung der Vorschriften und die Durchsetzungsmaßnahmen für Personen, die dies versäumt haben, werden eingeleitet. 

Nach Ablauf des Übergangszeitraums stellt das Handeln als Geschäftsführer oder die Einreichung von Informationen ohne Überprüfung einen Verstoß gegen das Gesellschaftsrecht dar und kann zu finanziellen Sanktionen führen. 

Persönliche Codes und Bestätigungserklärungen 

Sobald eine Person ihre Identität erfolgreich verifiziert hat, stellt Companies House einen persönlichen Code aus, der dazu dient, diese verifizierte Identität mit einer oder mehreren Unternehmensrollen zu verknüpfen. 

Ab dem 18. November 2025 müssen die Unternehmen im Rahmen des Bestätigungsverfahrens folgende Angaben machen 

  • zu bestätigen, dass alle Direktoren identitätsgeprüft wurden; und 
  • gegebenenfalls den persönlichen Kodex des jeweiligen Direktors enthalten. 

Dies macht die Bestätigungserklärung zu einem wichtigen Durchsetzungsmechanismus für die Identitätsprüfung während und nach der Übergangszeit. 

Praktische Hinweise für Unternehmen und Geschäftsführer 

Eine frühzeitige Überprüfung wird dringend empfohlen, um Schwierigkeiten bei der Einreichung in letzter Minute zu vermeiden, wenn die Fristen für die Bestätigungserklärung näher rücken; 

Unternehmen, die sich bei der Einreichung von Unterlagen auf externe Berater stützen, sollten dies sicherstellen: 

  • alle Direktoren und PSCs haben die Identitätsprüfung abgeschlossen, 
  • die persönlichen Codes wurden dem zuständigen ACSP oder dem Anmelder mitgeteilt, und 
  • Die internen Aufzeichnungen über die Einhaltung der Vorschriften spiegeln den verifizierten Status wider, wie von der Registrierungsstelle gefordert. 

7. Companies House Gebührenerhöhungen und Mittel für die Durchsetzung 

Um seine erweiterte Regulierungsfunktion zu finanzieren, erhöhte das Companies House eine Vielzahl von gesetzlichen Gebühren von 1Februar2026. Die wichtigsten Punkte sind: 

  • Erhöhung der Gebühren für die Eintragung und die Bestätigung; 
  • deutlich höhere Kosten für die Einreichung von Unterlagen auf Papier; und 
  • neue und erhöhte Gebühren für Unternehmen, LLPs, Kommanditgesellschaften, ausländische Unternehmen und Sanierungsverfahren. 

Die digitale Einreichung von Unterlagen wird nun nicht nur gefördert, sondern es werden auch wirtschaftliche Anreize geschaffen, und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften sollten als ständige Betriebskosten und nicht als zusätzliche Verwaltungskosten betrachtet werden. 

Eine vollständige und aktuelle Liste der Gebühren des Companies House ist weiterhin auf GOV.UK verfügbar. 

Schlussfolgerung: 

Zusammengenommen bilden die Gesellschaftsrechtsreformen vom April 2026 eine neue Grundlage für die Einhaltung der Vorschriften durch britische Unternehmen. 

Für Vorstände und Berater ist die Botschaft klar: 

  • Governance-Systeme müssen genau und aktuell sein; 
  • Register und Anmeldungen müssen nahtlos aufeinander abgestimmt sein; und 
  • Kommanditgesellschaften können nicht mehr am Rande der Regulierung operieren; 

Unternehmen, die diese Reformen als strategische Änderungen der Unternehmensführung und nicht als technische Aktualisierungen betrachten, werden in den kommenden Jahren am besten in der Lage sein, Risiken, Transaktionen und Wachstum zu steuern. 

Autor

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Gauri Deepak Dalvi

Rechtsanwaltsanwärterin

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