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Ausgewählte Einblicke

Vererbung im Islam

29-10-2025

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“Work for this world as if you would never die, and work for the hereafter as if you would die tomorrow,” is generally attributed as a saying of Amr ibn As, who was an Arab commander and companion of Prophet Muhammad (SWS). This saying reinforces the duty of a Muslim who has anything to bequeath to write an Islamisch wird to enable their family members to receive their inheritance under Sharia law.

Das islamische Erbrecht beruht auf einigen Versen des Korans und der Sunna, den Überlieferungen und Praktiken des Propheten Muhammad (SWS).

If a Muslim passes away intestate, then under Sharia law their assets would be distributed among two groups of people in prescribed proportions under the rules of intestacy. The first group is ascendants including their parents and lawful spouse and the second group is descendants who are their children, grandchildren and siblings, including half brothers and sisters.

Die Nachfolgeregelungen sind für Sunniten und Schiiten leicht unterschiedlich, aber im Allgemeinen erbt ein Ehemann ein Viertel des Vermögens seiner Frau, wenn Kinder vorhanden sind, und die Hälfte, wenn keine vorhanden sind. Eine Ehefrau erbt ein Achtel des Nachlasses ihres Mannes, wenn Kinder vorhanden sind, und ein Viertel, wenn nicht vorhanden. Die überlebenden Eltern und Kinder würden ebenfalls erben, und in vielen Fällen würden auch andere Verwandte wie Geschwister, Großeltern und Enkelkinder einen Anteil am Nachlass erhalten. Männer würden doppelt so viel erhalten wie Frauen.

Es ist jedoch möglich, ein islamisches Testament zu errichten, in dem bis zu einem Drittel des Nachlasses an Wohltätigkeitsorganisationen oder Einzelpersonen vererbt wird, die nach den Regeln des Erbrechts nicht begünstigt würden.

In den seltenen Fällen, in denen ein Muslim keine nahen Verwandten hat, die nach den Regeln der Scharia erben könnten, ist es möglich, dass die betreffende Person in ihrem Testament über ihren gesamten Nachlass frei verfügen kann.

Islamische Testamente

Eine Erklärung, die von einem Muslim abgegeben werden kann, wird ‘Wassiyah’ genannt und regelt die Verteilung seines Vermögens, einschließlich Vermächtnissen an Wohltätigkeitsorganisationen.

Mit einem islamischen Testament können Muslime nicht nur die Aufteilung des Nachlasses nach den islamischen Erbschaftsregeln ändern, sondern auch sicherstellen, dass die notwendigen Vorkehrungen für die Zahlung der Beerdigungskosten und Schulden sowie für die Zahlung der Kaffarah als Sühne für die Verletzung einer wichtigen religiösen Verpflichtung ohne triftigen Grund getroffen werden.

Gesetze von England und Wales und Scharia-konforme Testamente

If a Muslim living in England and Wales dies without making a will, their estate will be distributed under the intestacy laws in England and Wales which is likely to be quite different to how it would be distributed under intestacy in Sharia law.

It is therefore important for Muslims to ensure that they make wills which observe Islamic principles. As there is no system of forced heirship in England and Wales, a will made in England and Wales can distribute a person’s estate however they decide. This would allow a Muslim to put in place a will that is Sharia compliant.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass Muslime den Rat und die Hilfe eines spezialisierten Anwalts oder Rechtsberaters in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie ein gültiges Testament machen, das ihren Nachlass so verteilt, wie sie es für am besten halten.

For more information, please contact Kivanc Yunvanc at k.yuvanc@rfblegal.co.uk and 020 7467 5753, or Devorah Ormonde at D.Ormonde@rfblegal.co.uk and 020 7613 7141.

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Kivanc Yuvanc

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