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Überbrückungsdarlehen: Die Vorteile und Risiken verstehen

30-04-2024

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Überbrückungsfinanzierungen sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine beliebte kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit. Allerdings ist es wichtig, die Vorteile und Risiken von Überbrückungskrediten zu kennen. Unser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Merkmalen von Überbrückungskrediten und möglichen Problemen, die dabei auftreten können. 

Was ist ein Überbrückungsdarlehen? 

Ein Überbrückungskredit ist eine kurzfristige Finanzierungslösung, die häufig bei Immobilientransaktionen, bei der Immobilienentwicklung und in Situationen, die einen schnellen Zugang zu Geldmitteln erfordern, genutzt wird. Überbrückungsdarlehen dienen oft als "Brücke" zwischen dem Verkauf einer bestehenden Immobilie und dem Kauf einer neuen Immobilie. 

Hauptmerkmale des Überbrückungsdarlehens

  • Kurzfristige Natur: Überbrückungsdarlehen haben in der Regel eine Laufzeit von ein paar Monaten bis zu einem Jahr. 
  • Beschleunigte Genehmigung: Überbrückungsdarlehen werden oft schnell bewilligt und ausgezahlt, was sie für dringende finanzielle Bedürfnisse optimal macht. 
  • Flexibilität: Überbrückungsdarlehen sind vielseitig einsetzbar und decken verschiedene finanzielle Bedürfnisse ab, insbesondere wenn es sich um zeitkritische Gelegenheiten handelt. 
  • Gesichert: Die meisten Überbrückungsdarlehen sind mit Immobilien oder anderen Vermögenswerten besichert, wobei die Darlehensgeber häufig persönliche Garantien von den Darlehensnehmern verlangen. 
  • Hohe Zinssätze: Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit sind die Zinssätze im Vergleich zu herkömmlichen Hypotheken oft höher. 

Mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Überbrückungsdarlehen 

Überbrückungsdarlehen bieten zwar Flexibilität und schnellen Zugang zu Finanzmitteln, sind aber auch mit Risiken für die Kreditnehmer verbunden: 

  1. Kurzes Rückzahlungsfenster/Tilgungsschwierigkeiten 

Die Rückzahlung eines Überbrückungskredits kann sich aufgrund seiner Kurzfristigkeit manchmal als schwierig erweisen. Kreditnehmer müssen über eine klare Ausstiegsstrategie verfügen, um unerwartete Verzögerungen bei Immobilienverkäufen oder Refinanzierungen abzufedern, die eine rechtzeitige Rückzahlung behindern könnten. Enthält ein Überbrückungsdarlehensvertrag eine unangemessen belastende Rückzahlungsklausel, die dem Darlehensnehmer die Rückzahlung erschwert, kann der Darlehensnehmer nach billigem Ermessen geltend machen, dass die Darlehensbedingungen nicht durchsetzbar sind, da sie das "Rückzahlungsrecht" behindern. 

  1. Verzugszinsen 

Überbrückungsdarlehensverträge enthalten häufig Bestimmungen, die Konsequenzen für den Fall vorsehen, dass der Darlehensnehmer bestimmte Bedingungen nicht einhält. Diese Bestimmungen sehen in der Regel zusätzliche Zinskosten und eine beschleunigte Rückzahlung vor, wenn der Kreditnehmer in Verzug gerät. Die Verzugszinsklauseln sollen zwar die Interessen des Kreditgebers im Falle eines Verstoßes schützen, sollten aber auf jede Transaktion zugeschnitten sein und proportional zu den Risiken, denen der Kreditgeber bei einem Ausfall ausgesetzt ist

  1. Negatives Eigenkapitalrisiko 

Schwankungen des Immobilienwerts während der Laufzeit des Überbrückungskredits können zu negativem Eigenkapital führen, wenn der ausstehende Kreditbetrag den Wert der Immobilie übersteigt. Diese Situation kann zu finanziellen Schwierigkeiten für den Kreditnehmer führen. 

  1. Vollstreckung von persönlichen Garantien 

In Fällen, in denen der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Bedingungen des Überbrückungskredits nicht eingehalten hat, nehmen Überbrückungskreditgeber häufig den Bürgen für entstandene Verluste in Anspruch. Häufig kommt es zu Streitigkeiten über die Durchsetzbarkeit von Bürgschaften, wobei sich Kreditnehmer oder Bürgen auf Gründe wie unzulässige Beeinflussung, Gewissenlosigkeit oder falsche Angaben berufen. Alternativ dazu können die Bürgen die Befreiung von der Haftung aus der Bürgschaft aufgrund von Maßnahmen des Kreditgebers geltend machen. 

Anwälte für Überbrückungsdarlehen: Kontakt 

David Burns, Senior Litigation Partner bei RFB, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Überbrückungskrediten. Für Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an David Burns per E-Mail an D.Burns@rfblegal.co.uk oder per Telefon unter 07762318409

Autor

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David Burns

Senior Partner für Rechtsstreitigkeiten

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