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16-06-2026

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Regelung zur Rückerstattung von Gebühren für die Stellvertretung

Es wurde ein Programm ins Leben gerufen, um denjenigen eine Rückerstattung zu gewähren, die möglicherweise zu hohe Gebühren für eine Vormundschaft gezahlt haben. Wenn Sie oder eine Person, für die Sie handeln, Kunde des Office of the Public Guardian (OPG) waren und zwischen dem 1. April 2008 und dem 31. März 2015 Gebühren im Zusammenhang mit einer Vormundschaft gezahlt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung. Das Justizministerium (MOJ) legt die Gebühren des OPG für die Vormundschaft fest. Eine Überprüfung durch das MOJ ergab, dass die Gebühren nicht immer den Kosten entsprachen, die dem OPG zwischen April 2008 und März 2015 für die Beaufsichtigung von Vormundschaften entstanden sind.

Wir haben die Art und Weise verbessert, wie wir die Betreuung und Beaufsichtigung von Bevollmächtigten unterstützen, und überprüfen weiterhin unsere Gebühren. Seit dem 1. April 2015 werden den Kunden keine überhöhten Gebühren mehr in Rechnung gestellt. Das Justizministerium hat nun ein Rückerstattungsprogramm eingerichtet, über das diejenigen, denen höhere Gebühren als nötig berechnet wurden, eine Rückerstattung erhalten können. Das Programm wird von der OPG durchgeführt und gilt nicht für Gebühren, die an die OPG Scotland, das Office of Care and Protection in Nordirland oder das Court of Protection gezahlt wurden.

Bestehender Kunde Derzeitige Vertreter mit berechtigten Kunden werden von OPG kontaktiert, und ihren Kunden wird der Betrag automatisch zurückerstattet. Sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Ehemalige Kunden Wenn der Fall des Mandanten nun abgeschlossen ist und die Vertretung beendet wurde, muss ein Antrag gestellt werden, da wir diese berechtigten Fälle nicht automatisch erstatten können. 

Wir haben die Art und Weise verbessert, wie wir die Betreuung und Beaufsichtigung von Bevollmächtigten unterstützen, und überprüfen weiterhin unsere Gebühren. Seit dem 1. April 2015 werden den Kunden keine überhöhten Gebühren mehr in Rechnung gestellt. Das Justizministerium hat nun ein Rückerstattungsprogramm eingerichtet, über das diejenigen, denen höhere Gebühren als nötig berechnet wurden, eine Rückerstattung erhalten können. Das Programm wird von der OPG durchgeführt und gilt nicht für Gebühren, die an die OPG Scotland, das Office of Care and Protection in Nordirland oder das Court of Protection gezahlt wurden.

Bestehender Kunde Derzeitige Vertreter mit berechtigten Kunden werden von OPG kontaktiert, und ihren Kunden wird der Betrag automatisch zurückerstattet. Sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Ehemalige Kunden Wenn der Fall des Mandanten nun abgeschlossen ist und die Vertretung beendet wurde, muss ein Antrag gestellt werden, da wir diese berechtigten Fälle nicht automatisch erstatten können. 

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