Streitige Nachlassverfahren
Leider kommt es nicht selten vor, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen Streitigkeiten entstehen. Ganz gleich, vor welchen Herausforderungen Sie oder Ihre Familie stehen – unser Team für Nachlassstreitigkeiten verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihnen zu helfen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der besten Vorgehensweise bei Streitigkeiten – sei es durch ein Gerichtsverfahren oder durch Mediation –, um Ihre Interessen zu wahren und strittige Nachlassangelegenheiten reibungslos, einfühlsam und effektiv beizulegen.
Wir unterstützen regelmäßig bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Inhalt eines Testaments, der Höhe oder dem Ausbleiben einer Erbschaft oder der Art und Weise, wie ein Nachlass verwaltet wird.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie in einem Testament oder gemäß den gesetzlichen Erbfolgeregelungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, beraten wir Sie gerne dazu, ob Sie beim Gericht einen Antrag auf eine angemessene Zuwendung gemäß dem Erbschaftsgesetz von 1975 (Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975) stellen können. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder Sie mit einem Testament unzufrieden sind, obwohl Sie davon überzeugt sind, dass es gültig ist.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers (oder Nachlassverwalters) ist mit großem Aufwand verbunden, und es gelten bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Wenn ein Testamentsvollstrecker einen Nachlass nicht ordnungsgemäß verwaltet, kann er persönlich für etwaige Verluste des Nachlasses haftbar gemacht werden. Es ist möglich, den Testamentsvollstrecker aus seinem Amt zu entlassen und durch eine andere Person zu ersetzen. Wir können Ihnen in diesen Angelegenheiten behilflich sein, unabhängig davon, ob Sie selbst die Rolle des Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters übernommen haben und sicherstellen möchten, dass Sie den entsprechenden Pflichten nachkommen, oder falls Sie mit dem Verhalten des derzeitigen Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters unzufrieden sind.
Unser Private-Client-Team kann auch als unabhängiger Nachlassverwalter fungieren und die Nachlassverwaltung übernehmen, wenn sich die benannten Testamentsvollstrecker nicht einigen können und entweder abberufen wurden oder sich bereit erklärt haben, ihr Amt niederzulegen.
Wir sind uns auch bewusst, dass die meisten Menschen nach dem Verlust eines geliebten Menschen die Aufregung und die Unannehmlichkeiten eines Gerichtsstreits vermeiden möchten. Glücklicherweise sind in den meisten Fällen keine Gerichtsverfahren erforderlich, um Erbstreitigkeiten beizulegen. Unsere auf Erbrecht spezialisierten Anwälte sind Experten für alternative Streitbeilegung, einschließlich Mediation, sodass wir Ihnen in der Regel dabei helfen können, ein positives Ergebnis außerhalb des Gerichtssaals zu erzielen.