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Private Belästigung vor dem Magistrates’ Court: Kann ich eine Klage einreichen?

11-05-2026

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Das Recht auf Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie durch den Eigentümer oder Besitzer ist seit langem gesetzlich verankert.

Allerdings haben Grundstückseigentümer nicht das uneingeschränkte Recht, ihr Land auf jede beliebige Weise zu nutzen.

Der Grund dafür ist, dass das Recht einer Person, auf ihrem Land zu tun, was sie will, mit den Rechten einer anderen Person kollidieren könnte.

Im Jahr 1860 wurde die private Belästigung definiert in Bamford gegen Turnley als “jede andauernde Tätigkeit, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundstücks des Klägers oder seiner Nutzung oder seines Genusses dieses Grundstücks verursacht”. Eine Klage wegen privater Belästigung wird daher als zivilrechtliches Unrecht betrachtet, das zu einer Klage gegen die Person führen kann, die die Belästigung verursacht.

Beeinträchtigungen durch Belästigungen können in vielerlei Form auftreten, z. B. durch übermäßigen Lärm, Luft- oder Wasserverschmutzung, Schimmel und Feuchtigkeit, Vibrationen und eindringende Baumwurzeln.

Verfahren vor den Zivilgerichten bieten den Betroffenen zwar Abhilfe, können aber oft schwierig und langwierig sein.

Die lokalen Behörden sind befugt, Abhilfemaßnahmen zu erzwingen, was jedoch von den Unwägbarkeiten der Zeit, der Interessen und des Budgets abhängt.

Was passiert also, wenn etwas schief läuft, und wie können Sie Ihren Anspruch geltend machen?

Ein wirksamer Weg für den Einzelnen, gegen eine Belästigung vorzugehen, wenn ein Vermieter nicht handelt, ist das im Umweltschutzgesetz von 1990 festgelegte Verfahren. Den meisten Menschen ist dieses Verfahren erstaunlicherweise nicht bekannt, es wird jedoch immer häufiger genutzt.

Gemäß Abschnitt 82 kann eine Einzelperson beim Magistrates’ Court einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen:

  1. dem Beklagten aufzuerlegen, die Belästigung innerhalb einer in der Anordnung festgelegten Frist zu beseitigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeiten durchzuführen
  2. die Wiederholung der Belästigung zu untersagen und den Beklagten aufzufordern, innerhalb einer in der Anordnung genannten Frist alle erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um eine Wiederholung zu verhindern

Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass die Belästigung fortbesteht oder wahrscheinlich wiederkehren wird, kann die Nichtbefolgung der Anordnung eine Straftat darstellen.

Dies verleiht dem Antragsteller erhebliche Befugnisse und stellt ein wertvolles Instrument dar, um eine für den Bewohner wahrscheinlich belastende Situation zu bereinigen.

Klagen wegen privater Belästigung können von Grundstückseigentümern, von Personen, die im ausschließlichen Besitz des Grundstücks sind, oder von Personen, die das Grundstück als Mieter oder Lizenznehmer nutzen, erhoben werden.

Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass eine ordnungsgemäß eingereichte Klage nicht die gleichen negativen Kostenrisiken birgt wie ein Zivilverfahren. Wenn Sie gewinnen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Übernahme Ihrer Kosten. Außerdem kann das Verfahren recht schnell durchgeführt werden, was zu einer schnelleren Beseitigung der Belästigung führen kann.

(Bitte beachten: Dieser Artikel wurde ursprünglich auf unserer früheren Website veröffentlicht und dient nur zu allgemeinen Informationszwecken. Er spiegelt zwar die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wider, doch kann sich die Rechtslage seit der Veröffentlichung geändert haben. Für eine aktuelle Beratung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an unser Team).

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