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Brexit: EU, EWR-Bürger und Familie

17-04-2026

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BREXIT, EU- und EWR-Anträge, Daueraufenthaltskarte und Rechtsbehelfe

Die British Nationality (General) (Amendment No.3) Regulations 2015, die am 12. November 2015 in Kraft getreten sind, verlangen, dass Personen, die sich auf das automatische EU-Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren berufen, nun nachweisen müssen, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Daueraufenthalt erhalten haben, bevor sie den Antrag auf Einbürgerung stellen.

This wird represent a significant change to the way applications for permanent resident status from EEA nationals is dealt with.  Previously a residence permit was mainly acquired by both EEA and non-EEA national family members [who derived his / her Wohnen rights from an EEA national] and following 5 years applied for permanent residence or following settlement applied for British Citizenship.

Diese neuen Vorschriften machen es zwingend erforderlich, dass jeder, der als EWR-Bürger/Nicht-EWR-Familienangehöriger einen Daueraufenthalt anstrebt, sich rechtlich beraten lässt. 

Antrag auf Daueraufenthalt für EU-Bürger

Die derzeitige Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung beträgt £65 pro Person. Das Innenministerium muss innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über Ihren Fall treffen. Tut es dies nicht, haben Sie das Recht, eine Entschädigung zu beantragen.

There is no English language proficiency or Life in the UK test required to obtain an EU Permanent Residence Card.

Die Vorteile einer EU-Daueraufenthaltskarte

A EU Permanent Residence Card proves your right to employers, landlords and government officials that you have obtained permanent residence status in the UK.

To assist you in understanding the process of obtaining an EU Permanent Residence Card, we have outlined some key facts and benefits of obtaining a Permanent Residence Card below.

  • Nachweis des Aufenthaltsstatus - Bevor ein EU-Bürger seinen ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich nehmen kann, muss er eine qualifizierte Person sein, d. h. Arbeitnehmer, Selbständiger, Student, Rentner oder Selbstversorger für mindestens fünf Jahre. Außerdem kann es Schwierigkeiten geben, vor Ablauf der fünf Jahre öffentliche Gelder zu erhalten (insbesondere im Rahmen der derzeitigen Regierungspolitik). Durch den Erwerb einer Daueraufenthaltskarte können Sie Ihre Rechte aus dem EG-Vertrag entspannter wahrnehmen und haben im Bedarfsfall Zugang zu öffentlichen Mitteln;
  • EU (PR) und britische Staatsbürgerschaft - Ab November 2015 müssen EU-Bürger, die die britische Staatsbürgerschaft beantragen möchten, eine Daueraufenthaltskarte besitzen und diese zusammen mit ihrem Antrag einreichen.  
  • Family members, extended family members, same-sex and unmarried partners of an EU national – If you have acquired a Permanent Residence Card it is easier to show officials that you are a ‘settled person’ for the purposes of bringing non-EU family members and unmarried or same-sex partners to live with you in the UK;
  • Removal and Deportation – In removal and deportation cases, the decision maker will take into account whether a person has acquired permanent residence in the UK. The Home Office can only deport you on serious grounds of public policy or public security if you hold permanent residence status. We have seen that in deportation and removal cases, our clients would benefit from having their right of permanent residence confirmed by holding a Permanent Residence Card.
  • Protection and Immigration Status – and finally as the people of Great Britain have voted to leave the European Union, if you have obtained a document certifying your right to permanent residence in the UK, you may be better protected to remain in the UK indefinitely. The changes of immigration policy and legislation if the UK government legally and formally exits the EU are still unknown.  However, as an EU national with a Permanent Resident Card, you will have peace of mind that you won’t need to evidence your right to permanent residence should the UK exit the EU and you can apply for British citizenship after 12 months.

If you think that you may have entitlement to permanent residence in the UK and you would like to apply for a permanent residence card, please do not hesitate to contact our immigration solicitors in London.

EEA-Derivative Aufenthaltskarten

Wenn Sie die Hauptbezugsperson eines Kindes sind, das das Recht hat, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR. Sie können auch als Kind eines Arbeitnehmers mit EWR-Staatsangehörigkeit oder als Kind eines Hauptbetreuers Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR haben.

Voraussetzungen für eine abgeleitete EWR-Aufenthaltskarte als Hauptpflegeperson

In order to qualify for an EEA Derivative Residence Card as a primary carer, you will need to satisfy UK Visas and Einwanderung that:

  • Sie sind der Hauptbetreuer eines EWR-Bürgers unter 18 Jahren, der im Vereinigten Königreich als Selbstversorger lebt und nicht im Vereinigten Königreich bleiben kann, wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen müssen; oder
  • You are the primary carer of a British citizen who is residing in the UK and who would be unable to live in the UK or another EEA country if you were required to leave the UK; or
  • Sie sind die Hauptbezugsperson eines Kindes eines Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers mit EWR-Staatsangehörigkeit, das sich im Vereinigten Königreich in der Ausbildung befindet und seine Ausbildung nicht fortsetzen könnte, wenn Sie ausreisen müssten;

Sie gelten als Hauptpflegeperson, wenn Sie ein direkter Verwandter der Person sind (z. B. Mutter oder Vater) und entweder (a) die Hauptverantwortung für die Pflege der Person tragen oder (b) die Verantwortung für die Pflege der Person zu gleichen Teilen mit einer anderen Person teilen, die nach den Immigration (EEA) Regulations 2006 nicht zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich berechtigt ist und keine Erlaubnis zur Einreise oder zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich hat.

Voraussetzungen für eine abgeleitete EWR-Aufenthaltskarte als Kind

Um als Kind Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR zu haben, müssen Sie der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) nachweisen, dass Sie entweder:

  • Sie sind das Kind eines EWR-Bürgers, der im Vereinigten Königreich arbeitet bzw. gearbeitet hat. Dies setzt voraus, dass Sie im Vereinigten Königreich lebten, als Ihr Elternteil aus dem EWR im Vereinigten Königreich arbeitete, dass Sie in der Ausbildung waren, als Ihr Elternteil aus dem EWR im Vereinigten Königreich war, und dass Sie in der Ausbildung bleiben; oder
  • Sie sind das Kind eines Elternteils, der nicht dem EWR angehört und eine abgeleitete Aufenthaltskarte besitzt, und Sie sind unter 18 Jahre alt;

Geltungsdauer und Verjährung

Eine abgeleitete Aufenthaltskarte weist nach, dass Sie das Recht haben, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, und ist fünf Jahre lang gültig, es sei denn, Ihr Kind wird in drei Jahren 18 Jahre alt; in diesem Fall ist sie drei Jahre lang gültig.

However, because a derivative right of residence does not arise from the Free Movement Directive (2004/38/EC), the issue of a Derivative Residence Card has the following limitations:

  • Es besteht kein Recht auf Daueraufenthalt gemäß den Immigration (European Economic Area) Regulations 2006; und
  • Nach den Verordnungen von 2006 können Sie keine weiteren Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Landes sind, zu sich ins Vereinigte Königreich holen.

If you would like to discuss your eligibility for an EEA Derivative Residence Card or if you require legal assistance in connection with an EEA Derivative Residence Card application or appeal, please contact our Einwanderungs-Anwälte in London.

EWR-Familienausweise

Wenn Sie ein Nicht-EWR-Staatsangehöriger sind, der außerhalb der Europäischen Union lebt, und mit Ihrem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist, in das Vereinigte Königreich reisen oder zu Ihrem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist, in das Vereinigte Königreich nachziehen möchten, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine EWR-Familiengenehmigung.

An EEA Family Permit is similar to the issue of an entry clearance visa for the UK in that it will enable you to enter the UK as the family member of an EEA national.  There is no fee payable to the Home Office for an EEA Family Permit application and the application will be given priority by UK Visas and Immigration.

Voraussetzungen für eine EEA-Familiengenehmigung: Erstes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Familiengenehmigung zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört;
  • Ihr Familienangehöriger ist EWR-Bürger (aber kein Brite);
  • Sie sind auf eine der folgenden Arten mit einem EWR-Bürger verwandt:
  • You are the family member of an EEA national such as the husband, wife, civil or unmarried partner, parent, grandparent, child or grandchild;  or
  • Sie sind ein erweitertes Familienmitglied eines EWR-Bürgers, z. B. ein unverheirateter Partner in einer dauerhaften Beziehung, ein Bruder, eine Schwester, ein Onkel, eine Tante, ein Cousin usw.; oder
  • Sie sind der Hauptbetreuer eines britischen Staatsbürgers oder eines Kindes, das Staatsangehöriger eines EWR-Landes ist;
  • Ihr Familienmitglied aus dem EWR reist mit Ihnen in das Vereinigte Königreich; oder
  • Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit hält sich im Vereinigten Königreich auf und übt, wenn er länger als drei Monate im Vereinigten Königreich gelebt hat, die im Vertrag verankerten Rechte als Arbeitnehmer, Selbständiger, Selbstversorger oder Arbeitssuchender aus.

Gültigkeitsdauer

Eine EWR-Familienbewilligung ist sechs Monate gültig und erlaubt Ihnen, das Vereinigte Königreich innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer so oft wie gewünscht zu verlassen und wieder einzureisen.

Vor Ablauf des Sechsmonatszeitraums können Sie möglicherweise eine EWR-Aufenthaltskarte als Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich beantragen.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine EWR-Familiengenehmigung besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine EWR-Familiengenehmigung oder einem Einspruch benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.

EEA-Registrierungsbescheinigungen

Wenn Sie Bürger eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind und nachweisen möchten, dass Sie das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten, können Sie eine EWR-Zulassungsbescheinigung beantragen.  

There is no legal requirement to obtain a Registration Certificate in order to live and work in the UK because the right of residence exists as a Sache of European Union law.  However, a Registration Certificate acts as confirmation of your right of residence in the UK and this may make it easier to obtain various services.  A Registration Certificate can also be used to Unterstützung a family member’s application for an EEA Family Permit or EEA Residence Card.

Anforderungen für eine EWR-Registrierungsbescheinigung: Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Zulassungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) genügen:

  • Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes (dazu gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und - für Einwanderungszwecke - die Schweiz);
  • Sie sind erwerbstätig (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger), studieren oder können Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und haben einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Gültigkeitsdauer

Nach der Zulassung wird Ihnen eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Diese wird entweder in Form eines Vermerks in Ihrem Reisepass oder in einem eigenständigen Dokument ausgestellt. Ihre Registrierungsbescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Danach können Sie ein Dokument beantragen, das Ihren ständigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich bescheinigt.

Wenn Sie ein EWR-Bürger sind, der im Vereinigten Königreich arbeitet, studiert oder sich selbst versorgt, und Sie Ihren Anspruch auf eine EWR-Registrierungsbescheinigung besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine EWR-Aufenthaltsbescheinigung oder einem Einspruch benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.

EEA-Aufenthaltskarten

EWR-Aufenthaltskarten werden an Familienangehörige von Nicht-EWR-Staatsangehörigen und erweiterte Familienangehörige von EWR-Staatsangehörigen ausgestellt, die ihre vertraglichen Rechte im Vereinigten Königreich ausüben. EWR-Aufenthaltskarten bestätigen ein Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Aufenthaltskarte zu erhalten, da das Aufenthaltsrecht nach dem Recht der Europäischen Union besteht. Eine Aufenthaltskarte dient jedoch als Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich und erleichtert die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich und den Nachweis, dass Sie z. B. das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine EWR-Aufenthaltskarte: verlängertes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) erfüllen:

  • Ihr Familienmitglied ist EWR-Bürger im Vereinigten Königreich (aber kein britischer Staatsbürger);
  • Sie sind der ‘Familienangehörige’ oder ein ‘erweiterter Familienangehöriger’ eines EWR-Bürgers.

Ein ‘Familienmitglied’ umfasst:

  • Ehepartner oder Lebenspartner eines EWR-Bürgers;
  • Ein Kind eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, das unter 21 Jahre alt ist;
  • Ein Kind eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, das über 21 Jahre alt ist und für den Unterhalt des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners aufkommt;
  • Ein Eltern- oder Großelternteil, der für den Unterhalt des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten aufkommt;

Ein ‘erweiterter Familienangehöriger’ ist eine Person, die nicht unter die oben genannten Begriffe fällt, und umfasst:

  • Ein unverheirateter Partner, der sich in einer ‘dauerhaften Beziehung’ befindet;
  • Andere Familienmitglieder wie Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Cousins, die von dem EWR-Bürger oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner abhängig sind. Die Unterhaltspflicht kann dadurch nachgewiesen werden, dass Sie vor Ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich von dem EWR-Bürger in dessen Land abhängig waren oder dass Sie vor Ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich Teil des Haushalts des EWR-Bürgers in diesem Land waren und weiterhin von dem EWR-Bürger abhängig sind oder weiterhin Teil des Haushalts des EWR-Bürgers im Vereinigten Königreich sind;
  • Ein Verwandter eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, der aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen persönliche Betreuung durch den EWR-Bürger benötigt;

Ihr Familienmitglied übt seine Rechte aus dem Vertrag auf eine der folgenden Arten aus:

  • Als Arbeitssuchender;
  • Als Arbeitnehmer;
  • Als Selbständiger;
  • Als autarke Person;
  • Als Student (bitte beachten Sie, dass Sie das Kind oder der Ehegatte bzw. der Lebenspartner sein müssen, wenn Ihr Familienmitglied die Rechte aus dem Vertrag als Student wahrnimmt).

Wenn Sie als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers einen Antrag stellen, muss das Innenministerium Ihnen eine Aufenthaltskarte ausstellen, sobald Sie die erforderlichen Nachweise für Ihr Aufenthaltsrecht erbracht haben.

Wenn Sie als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers einen Antrag stellen, liegt es im Ermessen des Innenministeriums, ob eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.

Beibehaltung des Aufenthaltsrechts

Sie können eine EWR-Aufenthaltskarte auch auf der Grundlage eines ‘beibehaltenen Aufenthaltsrechts’ beantragen. Ein Nicht-EWR-Bürger kann sein Aufenthaltsrecht beibehalten, wenn:

  • The relationship with your EEA national spouse or civil partner has ended with a divorce, dissolution or annulment. You must have been married for at least three years and have spent at least one year in the UK (if you separate but do not divorce, then under EEA law you remain a family member of an EEA national and therefore your right of residence may continue on this basis);
  • Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit ist verstorben;
  • Sie sind ein nicht dem EWR angehörender Elternteil, der das Sorgerecht für ein Kind hat, das ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich besitzt;
  • Sie sind das Kind eines EWR-Bürgers, der gestorben ist oder das Vereinigte Königreich verlassen hat;

Gültigkeitsdauer

Eine EWR-Aufenthaltskarte wird in Form eines Vermerks in Ihrem Reisepass ausgestellt und ist normalerweise fünf Jahre lang gültig. Nach fünf Jahren können Sie eine EWR-Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihr Recht auf Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich bestätigt.

Wenn Sie Ihre Anspruchsberechtigung für eine EWR-Aufenthaltskarte besprechen möchten oder rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine EWR-Aufenthaltskarte oder einem Widerspruchsverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an Wenden Sie sich an unsere Anwälte für Einwanderungsrecht in London.

(Bitte beachten: This article was originally published on our previous website and is provided for general information purposes only. While it reflects the legal position at the time of writing, the law may have changed since publication. For up-to-date advice tailored to your circumstances, please contact our team.)

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