Langer Aufenthalt im Vereinigten Königreich
Wenn Sie kein britischer Staatsangehöriger sind und seit 10 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Vereinigten Königreich gelebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) im Vereinigten Königreich auf der Grundlage eines langen Aufenthalts.
Sie können eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines langen Aufenthalts beantragen, unabhängig von der Art oder Dauer der zuvor gewährten Aufenthaltsgenehmigung. Dies gilt auch für Zeiten, in denen Sie auf eine Entscheidung über einen Antrag auf eine weitere Aufenthaltserlaubnis gewartet haben, vorausgesetzt, Sie haben Ihren Antrag gestellt, bevor Ihre vorherige Erlaubnis abgelaufen ist.
Voraussetzungen für ILR aufgrund eines langen Aufenthalts: die 10-Jahres-Regel für ILR
Um sich für eine Niederlassung im Rahmen der 10-Jahres-ILR-Regelung zu qualifizieren, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde erfüllen:
- Sie haben sich mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten; und
- Es gibt keine Gründe des öffentlichen Interesses, warum es nicht wünschenswert wäre, Ihnen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu gewähren; und
- Es liegen keine allgemeinen Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags vor (z. B. eine einschlägige strafrechtliche Verurteilung); und
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und des Lebens im Vereinigten Königreich nachgewiesen; und
- Sie halten sich nicht unter Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze im Vereinigten Königreich auf.
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Ihr rechtmäßiger Aufenthalt von 10 Jahren muss ununterbrochen sein. Sie wird unterbrochen, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt während des geltend gemachten Zeitraums unterbrochen wird:
- Sie waren insgesamt länger als 18 Monate aus dem Vereinigten Königreich abwesend; oder
- Sie wurden aus dem Vereinigten Königreich ausgewiesen oder deportiert; oder
- Sie haben das Vereinigte Königreich verlassen, nachdem Ihnen die Einreise oder der Aufenthalt verweigert worden war;
- Sie haben die eindeutige Absicht bekundet, nach Ihrer Ausreise nicht in das Vereinigte Königreich zurückzukehren; oder
- Sie haben das Vereinigte Königreich verlassen, ohne die begründete Erwartung, rechtmäßig zurückkehren zu können; oder
- Sie wurden zu einer (nicht zur Bewährung ausgesetzten) Freiheitsstrafe verurteilt oder es wurde gegen Sie eine Haftstrafe verhängt; oder
- Sie waren mehr als 6 Monate am Stück aus dem Vereinigten Königreich abwesend; oder
- Sie haben das Vereinigte Königreich für weniger als 6 Monate verlassen, hatten aber weder bei der Ausreise noch bei der Rückkehr (oder bei beiden) Urlaub.
Öffentliches Interesse
Wenn Sie einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von 10 Jahren nachweisen können, prüft die britische Einwanderungsbehörde, ob Gründe des öffentlichen Interesses dagegen sprechen, Ihren Antrag auf Niederlassung zu genehmigen, und berücksichtigt dabei Ihre Angaben:
- Alter;
- Stärke der Verbindungen im Vereinigten Königreich;
- Persönlicher Werdegang (z. B. Charakter, Verhalten, Vereinigungen und Berufserfahrung);
- Häusliche Umstände;
- Mitleid erregende Umstände; und
- Alle in Ihrem Namen eingereichten Erklärungen.
Einschlägige strafrechtliche Verurteilung
Ihre Bewerbung wird u. a. abgelehnt, wenn Sie:
- jemals zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren oder mehr verurteilt worden sind; oder
- Sie wurden jemals zu einer Freiheitsstrafe zwischen 12 Monaten und 4 Jahren verurteilt, aber seit dem Ende Ihrer letzten derartigen Verurteilung sind weniger als 15 Jahre vergangen; oder
- Sie sind jemals zu einer Freiheitsstrafe von weniger als 12 Monaten verurteilt worden, aber seit dem Ende Ihrer letzten derartigen Strafe sind weniger als 7 Jahre vergangen; oder
- Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entscheidung über Ihren Antrag wurden Sie wegen einer Straftat verurteilt oder haben eine Straftat zugegeben, für die Sie entweder eine Strafe ohne Freiheitsentzug (z. B. eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Maßnahme) erhalten haben oder für die eine außergerichtliche Entscheidung in Ihrem Strafregister eingetragen ist (z. B. ein Strafbescheid oder eine Verwarnung).
Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze
Sie können auch dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gemäß der 10-Jahres-Regelung für ILR beantragen, wenn Sie den Ablauf Ihres letzten Urlaubszeitraums überschritten haben, vorausgesetzt, Sie tun dies innerhalb von 28 Tagen.
Unterhaltsberechtigte
Ein Antrag auf Niederlassung aufgrund eines langen Aufenthalts ist ein Einzelantrag. Daher müssen alle unterhaltsberechtigten Personen einen eigenen Antrag stellen. Einige Familienangehörige (z. B. im Vereinigten Königreich geborene Kinder) können Anspruch auf die britische Staatsbürgerschaft durch Eintragung haben, wenn ihrem Elternteil eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich erteilt wird.
Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine Niederlassung auf der Grundlage eines 10-jährigen Aufenthalts besprechen möchten oder wenn Sie fachkundige rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem 10-jährigen ILR-Antrag oder einer Berufung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.
Niederlassung von Flüchtlingen im Vereinigten Königreich
Wenn Sie kein britischer Staatsangehöriger sind und seit fünf Jahren internationalen Schutz im Vereinigten Königreich genießen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich.
Sie können eine Niederlassung beantragen, wenn Ihnen im Vereinigten Königreich Asyl oder humanitärer Schutz gewährt wurde und Sie diesen Status seit fünf Jahren innehaben. Alle Familienangehörigen, denen Asyl oder humanitärer Schutz gewährt wurde, können ebenfalls in den Antrag aufgenommen werden.
Voraussetzungen für die Niederlassung als Flüchtling oder Person mit humanitärem Schutzstatus
Um als Flüchtling oder Person mit humanitärem Schutzstatus eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich zu erhalten, müssen Sie den Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) genügen:
- Sie sind seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich als Person, der Asyl oder humanitärer Schutz gewährt wurde; und
- Ihre Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich wurde nicht widerrufen oder nicht verlängert; und
- Das haben Sie nicht:
- zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren oder mehr verurteilt wurde; oder
- zu einer Freiheitsstrafe zwischen 12 Monaten und 4 Jahren verurteilt wurden, wenn seit dem Ende Ihrer letzten derartigen Verurteilung weniger als 15 Jahre vergangen sind, oder
- zu einer Freiheitsstrafe von weniger als 12 Monaten verurteilt wurden, wenn seit dem Ende Ihrer letzten derartigen Strafe weniger als 7 Jahre vergangen sind; oder
- Sie wurden wegen einer Straftat verurteilt, für die Sie entweder eine Strafe ohne Freiheitsentzug (z. B. eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Strafe) erhalten haben oder für die eine andere außergerichtliche Maßnahme in Ihrem Strafregister eingetragen ist (z. B. ein Strafbescheid oder eine Verwarnung), wenn seit der Verurteilung weniger als zwei Jahre vergangen sind; oder
- Der Minister geht davon aus, dass Sie wiederholt gegen das Gesetz verstoßen und eine besondere Missachtung des Gesetzes an den Tag gelegt haben, wenn seit Ihrer letzten Verurteilung weniger als 7 Jahre vergangen sind.
Widerrufen oder nicht verlängert
Eine Asylbewilligung kann widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn der Minister der Ansicht ist, dass Sie den Schutz des Vereinigten Königreichs nicht mehr benötigen. Zu den Umständen, die zu einer solchen Entscheidung führen können, gehören:
- Sie sind freiwillig in das Land Ihrer Staatsangehörigkeit zurückgekehrt; oder
- Sie haben Ihre frühere Staatsangehörigkeit verloren und sie freiwillig wiedererlangt; oder
- Sie haben eine neue Staatsangehörigkeit erworben und genießen den Schutz dieses neuen Landes; oder
- Sie haben sich wieder in dem Land niedergelassen, in dem Sie zuvor behauptet haben, Verfolgung zu befürchten; oder
- Die Umstände, die zur Gewährung des Asyls geführt haben, haben sich erheblich und dauerhaft geändert, so dass Sie sich vernünftigerweise nicht weigern können, den Schutz des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie früher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, in Anspruch zu nehmen; oder
- Sie sollten von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen sein oder werden (z. B. weil Sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Handlungen begangen haben, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen); oder
- Sie haben falsche Angaben gemacht, falsche Unterlagen vorgelegt oder Tatsachen verschwiegen, die für die Gewährung von Asyl entscheidend waren, oder
- Es gibt triftige Gründe dafür, dass Sie eine Gefahr für die Sicherheit des Vereinigten Königreichs darstellen; oder
- Sie sind wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt worden und stellen eine Gefahr für die Gemeinschaft des Vereinigten Königreichs dar.
Die Gewährung des humanitären Schutzstatus kann aus ähnlichen Gründen widerrufen oder nicht verlängert werden.
Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht in London beraten und unterstützen Sie bei Anträgen oder Rechtsmitteln im Zusammenhang mit der Niederlassung nach der Gewährung von Asyl oder humanitärem Schutzstatus.
Zurückkehrende Einwohner
Wenn Sie nicht die britische Staatsbürgerschaft besitzen und sich derzeit nicht im Vereinigten Königreich aufhalten, aber zuvor eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich erhalten haben, können Sie möglicherweise in das Vereinigte Königreich zurückkehren, um sich als "returning resident" niederzulassen.
Die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um zur Niederlassung im Vereinigten Königreich zugelassen zu werden, hängen davon ab, ob Sie mehr oder weniger als zwei Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt haben. Wenn Sie sich länger als 2 Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, sollten Sie vor Ihrer Abreise ein Visum für einen rückkehrenden Einwohner beantragen. Sie können auch ein solches Visum beantragen, wenn Sie weniger als 2 Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt haben. In jedem Fall kann die Einreise in das Vereinigte Königreich verweigert werden, wenn die Anforderungen der Einwanderungsbestimmungen nicht erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Einreise als "Returning Resident": weniger als 2 Jahre aus dem Vereinigten Königreich abwesend.
Sie können zur Niederlassung im Vereinigten Königreich als rückkehrender Einwohner zugelassen werden, wenn der Einwanderungsbeamte bei der Ankunft überzeugt ist, dass Sie:
- Sie hatten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich, als Sie das Vereinigte Königreich zuletzt verlassen haben; und
- Sie haben das Vereinigte Königreich nicht länger als 2 Jahre verlassen; und
- keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die Kosten des Verlassens des Vereinigten Königreichs erhalten haben; und
- Beantragen Sie nun die Zulassung zum Zweck der Beilegung.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Einwanderungsbeamte Bedenken hat, ob Sie eine der oben genannten Anforderungen erfüllen können, sollten Sie in Erwägung ziehen, vor Ihrer Reise ein Visum für einen wiederkehrenden Wohnsitz zu beantragen.
Voraussetzungen für die Einreise als "Returning Resident": mehr als 2 Jahre aus dem Vereinigten Königreich abwesend.
Wenn Sie länger als zwei Jahre aus dem Vereinigten Königreich abwesend waren, sollten Sie ein Visum für die Rückkehr in das Vereinigte Königreich beantragen, bevor Sie dorthin reisen. Sie müssen der britischen Behörde für Visa und Einwanderung nachweisen, dass Sie:
- Sie hatten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich, als Sie es zuletzt verlassen haben; und
- keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die Kosten des Verlassens des Vereinigten Königreichs erhalten haben; und
- nun die Rückübernahme zum Zwecke der Beilegung des Streits anstreben; und
- Es gibt gute Gründe dafür, dass Sie als Wiedereinsteiger zugelassen werden.
Starke familiäre Bindungen im Vereinigten Königreich oder die Tatsache, dass Sie die meiste Zeit Ihres Lebens im Vereinigten Königreich gelebt haben, können gute Gründe für die Zulassung als rückkehrender Einwohner sein. Es kann aber auch andere gute Gründe geben.
Zwischenzeitliche Besuche im Vereinigten Königreich können hilfreich sein, sie können aber auch einen Antrag auf ein Visum für einen wiederkehrenden Aufenthalt untergraben, je nach Zeitpunkt und Umständen der Besuche.
Wenn Sie fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Visums für einen rückkehrenden Einwohner oder bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte für Einwanderungsrecht in London.
Abfindung für Partner und Familienangehörige
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis (auch ‘indefinite leave to remain’ oder ‘ILR’ genannt) im Vereinigten Königreich erfüllen, können Sie ohne zeitliche Begrenzung im Vereinigten Königreich bleiben.
Das Vereinigte Königreich bietet Partnern und anderen Familienangehörigen von britischen Staatsbürgern und niedergelassenen Personen im Vereinigten Königreich mehrere Möglichkeiten, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und zwar im Rahmen der Einwanderungsmöglichkeiten für Ehegatten oder Lebenspartner, unverheiratete Partner, erwachsene abhängige Verwandte und Kinder.
Die Erlangung des Status eines ständigen Wohnsitzes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung eines britischen Passes, da die Einbürgerung als britischer Staatsbürger voraussetzt, dass der Antragsteller im Vereinigten Königreich ansässig ist.
Visum für Ehegatten oder Lebenspartner: Niederlassung im Vereinigten Königreich
Nachdem Sie 5 Jahre (60 Monate) als Ehegatte oder Lebenspartner eines britischen Staatsbürgers oder einer niedergelassenen Person im Vereinigten Königreich verbracht haben, können Sie unter Umständen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als Ehegatte oder Lebenspartner zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen:
- Seitdem Sie dieser Kategorie angehören, haben Sie mit Ihrem Partner im Vereinigten Königreich zusammengelebt, oder es gibt einen triftigen Grund, der mit der anhaltenden Absicht, dauerhaft im Vereinigten Königreich zusammenzuleben, übereinstimmt, für den Zeitraum, in dem Sie dies nicht getan haben;
- Sie erfüllen die höheren englischen Sprachanforderungen, die für Anträge auf Niederlassung gelten;
- Sie haben den Test "Leben im Vereinigten Königreich" bestanden.
Visum für unverheiratete Partner: Niederlassung im Vereinigten Königreich
Nachdem Sie 5 Jahre (60 Monate) als unverheirateter Partner eines britischen Staatsbürgers oder einer niedergelassenen Person im Vereinigten Königreich verbracht haben, können Sie unter Umständen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich beantragen.
Um als unverheirateter Partner eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen:
- Seitdem Sie dieser Kategorie angehören, haben Sie mit Ihrem Partner im Vereinigten Königreich zusammengelebt, oder es gibt einen triftigen Grund, der mit der anhaltenden Absicht, dauerhaft im Vereinigten Königreich zusammenzuleben, übereinstimmt, für den Zeitraum, in dem Sie dies nicht getan haben;
- Sie erfüllen die höheren englischen Sprachanforderungen, die für Anträge auf Niederlassung gelten;
- Sie haben den Test "Leben im Vereinigten Königreich" bestanden.
Visum für erwachsene abhängige Angehörige: Niederlassung im Vereinigten Königreich
Um eine unbefristete Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich als erwachsener abhängiger Verwandter zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) erfüllen:
- Sie sind ein Elternteil (ab 18 Jahren), ein Großelternteil, ein Bruder oder eine Schwester (ab 18 Jahren) oder ein Sohn oder eine Tochter (ab 18 Jahren) einer Person, die sich im Vereinigten Königreich aufhält, und diese Person ist über 18 Jahre alt und entweder britischer Staatsbürger, hat sich im Vereinigten Königreich niedergelassen oder genießt Flüchtlingsurlaub oder humanitären Schutzstatus;
- Sie benötigen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft persönliche Pflege (d. h. Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen und Kochen);
- Sie sind selbst mit praktischer und finanzieller Hilfe Ihres Familienangehörigen im Vereinigten Königreich nicht in der Lage, das erforderliche Maß an Pflege in dem Land, in dem Sie leben, zu erhalten, weil es keine Person (Angehörige, Haushaltshilfe, Haushälterin, Krankenschwester, Pfleger, Betreuungs- oder Pflegeheim) in Ihrem Land gibt, die diese Leistung erbringen kann, oder weil sie nicht bezahlbar ist;
- Sie werden von Ihrem Familienangehörigen im Vereinigten Königreich angemessen unterhalten, untergebracht und versorgt, ohne dass öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden. (Wenn Ihr Familienangehöriger britischer Staatsbürger ist oder sich im Vereinigten Königreich niedergelassen hat, muss er eine entsprechende Verpflichtung für fünf Jahre unterzeichnen).
Kinder: Niederlassung im Vereinigten Königreich
Unbefristete Erlaubnis zur Einreise
Ein Antrag auf unbefristete Erlaubnis, als Kind eines niedergelassenen Elternteils oder Verwandten in das Vereinigte Königreich einzureisen, kann unter den folgenden Umständen angemessen sein:
- Wenn das Kind in das Vereinigte Königreich kommt, um mit beiden Elternteilen zusammenzuleben:
- Beide Elternteile sind britische Staatsbürger oder haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder werden bei der gleichen Gelegenheit zur Niederlassung zugelassen; oder
- Ein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder verfügt über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, während der andere Elternteil einen Antrag auf Einreise in das Vereinigte Königreich stellt.
- Wenn das Kind in das Vereinigte Königreich kommt, um mit nur einem Elternteil zusammenzuleben und entweder:
- Ein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und der andere Elternteil ist tot; oder
- Ein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, und dieser Elternteil hat die alleinige Verantwortung für die Erziehung des Kindes; oder
- Ein Elternteil ist britischer Staatsbürger oder hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und es liegen schwerwiegende und zwingende familiäre oder andere Gründe vor, die es nicht wünschenswert erscheinen lassen, das Kind aus dem Vereinigten Königreich auszuschließen.
- Wenn das Kind zu einem anderen Verwandten zieht, der nicht sein Elternteil ist, und:
- Der Verwandte ist britischer Staatsbürger oder hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und es liegen schwerwiegende und zwingende familiäre oder andere Gründe vor, die es nicht wünschenswert machen, das Kind aus dem Vereinigten Königreich auszuschließen.
- Außerdem muss das Kind nachweisen, dass es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Sie sind mit dem Elternteil oder einem anderen Verwandten verwandt, wie angegeben; und
- Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt; und
- Sie sind nicht verheiratet, leben in einer Lebenspartnerschaft oder führen ein unabhängiges Leben; und
- Es gibt eine angemessene Unterkunft und einen angemessenen Unterhalt für das Kind, ohne dass es auf öffentliche Mittel angewiesen ist.
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Ein Kind, das eine befristete Aufenthaltsgenehmigung als Kind eines Elternteils hat oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung als Partner beantragt, kann ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als Kind eines Elternteils, der Eltern oder eines Verwandten erhalten, der sich im Vereinigten Königreich aufhält und dort niedergelassen ist, wenn es der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) genügt:
- Beide Elternteile sind britische Staatsbürger oder im Vereinigten Königreich ansässig;
- Ein Elternteil ist im Vereinigten Königreich ansässig oder lässt sich dort nieder, der andere Elternteil ist tot;
- Ein Elternteil ist im Vereinigten Königreich ansässig oder lässt sich dort nieder und trägt die alleinige Verantwortung für die Betreuung des Kindes;
- Ein Elternteil oder Verwandter hat sich im Vereinigten Königreich niedergelassen oder lässt sich dort nieder, und es gibt zwingende Gründe, warum dem Kind der Aufenthalt gestattet werden sollte.
- Außerdem muss das Kind nachweisen, dass es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Sie sind mit dem Elternteil oder einem anderen Verwandten verwandt, wie angegeben; und
- Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt; und
- Sie sind nicht verheiratet, leben in einer Lebenspartnerschaft oder führen ein unabhängiges Leben; und
- Es gibt eine angemessene Unterkunft und einen angemessenen Unterhalt für das Kind, ohne dass es auf öffentliche Mittel angewiesen ist.
Für Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für den Partner oder ein anderes Familienmitglied im Vereinigten Königreich wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte für Einwanderungsrecht in London.
Arbeitsbezogene Ansiedlung im Vereinigten Königreich
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis (auch ‘indefinite leave to remain’ oder ‘ILR’ genannt) im Vereinigten Königreich erfüllen, können Sie ohne zeitliche Begrenzung im Vereinigten Königreich bleiben.
Das Vereinigte Königreich bietet mehrere Möglichkeiten, sich durch Arbeit im Vereinigten Königreich niederzulassen. Die beliebtesten sind die Kategorien Tier 1 General Highly Skilled Worker, Tier 2 General Skilled Worker und Tier 2 Intra-Company Transfer des punktebasierten Systems, die Kategorie Sole Representative of an Overseas Business und das Visum UK Ancestry.
Die Erlangung des Status eines ständigen Wohnsitzes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung eines britischen Passes, da die Einbürgerung als britischer Staatsbürger voraussetzt, dass der Antragsteller im Vereinigten Königreich ansässig ist.
Tier 1 General Highly Skilled Worker: ILR im Vereinigten Königreich
Wenn Sie sich derzeit als allgemeiner Tier-1-Migrant, als hochqualifizierter Migrant, als Schriftsteller, Komponist oder Künstler oder als selbständiger Rechtsanwalt im Vereinigten Königreich aufhalten, können Sie bis zum 6. April 2018 einen Antrag auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Um als hochqualifizierter Arbeitnehmer der Kategorie Tier 1 General eine Daueraufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich zu erhalten, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Sie haben sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten und gehören einer zulässigen Kategorie an, wobei der letzte Zeitraum mit einer Erlaubnis als allgemeiner Tier-1-Migrant verbracht worden sein muss (wenn Sie ein HSMP-Genehmigungsschreiben erhalten haben, das auf der Grundlage eines vor dem 3. April 2006 gestellten Antrags ausgestellt wurde, kann der Zeitraum vier Jahre betragen);
- Sie waren in keinem der fünf aufeinander folgenden Zwölfmonatszeiträume vor der Antragstellung länger als 180 Tage vom Vereinigten Königreich abwesend, jede Abwesenheit diente einem Zweck, der mit Ihrer Aufenthaltsgrundlage übereinstimmt (einschließlich bezahltem Jahresurlaub), oder erfolgte aus schwerwiegenden oder zwingenden Gründen, und Sie können bestimmte Dokumente vorlegen, die die Gründe für die Abwesenheit belegen;
- Sie erhalten entweder 75 Punkte (wenn Sie vor dem 19. Juli 2010 im Rahmen der allgemeinen Tier-1-Kategorie beurlaubt wurden; oder wenn Sie als hochqualifizierter Migrant, als Schriftsteller, Komponist oder Künstler oder als selbständiger Rechtsanwalt hier sind) oder 80 Punkte (in allen anderen Fällen) für die Attribute (wenn Sie ein HSMP-Genehmigungsschreiben erhalten haben, das auf der Grundlage eines vor dem 7. November 2006 gestellten Antrags ausgestellt wurde, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig sind);
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und über das Leben im Vereinigten Königreich.
Tier 2 General Skilled Worker: ILR im Vereinigten Königreich
Um sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich als allgemeiner Tier-2-Migrant zu qualifizieren, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Sie haben sich ununterbrochen 5 Jahre lang rechtmäßig im Vereinigten Königreich als allgemeiner Tier-2-Migrant oder in einer beliebigen Kombination der relevanten Kategorien gemäß Paragraph 245HF(c) der Einwanderungsregeln aufgehalten; und
- Sie haben in keinem der fünf aufeinanderfolgenden 12-Kalendermonate-Zeiträume vor dem Datum der Antragstellung mehr als 180 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs verbracht und legen bestimmte Dokumente vor, um die Gründe für die Abwesenheit zu belegen, die mit der Beschäftigung oder einem schwerwiegenden oder zwingenden Grund zusammenhängen müssen; und
- Sie halten sich nicht unter Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze im Vereinigten Königreich auf, allerdings wird eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer von 28 Tagen oder weniger nicht berücksichtigt;
- Sie werden für die betreffende Tätigkeit weiterhin benötigt, wie Ihr Arbeitgeber bestätigt; und
- Sie werden zu dem für die Tätigkeit angemessenen Satz oder höher bezahlt, wie in den Verfahrensregeln angegeben;
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und des Lebens im Vereinigten Königreich nachgewiesen.
Tier 2 Intra-Company Transfer: ILR im Vereinigten Königreich
Wenn Sie ursprünglich am oder nach dem 6. April 2011 in der Kategorie Tier 2 ICT beurlaubt wurden, haben Sie keinen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Indefinite Leave to Remain). Wenn Sie vor dem 6. April 2010 als Tier-2-ICT-Migrant beurlaubt wurden, können Sie für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommen, wenn Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde erfüllen:
- Sie haben sich ununterbrochen 5 Jahre lang rechtmäßig im Vereinigten Königreich als Tier 2 IKT-Migrant oder in einer Kombination der relevanten Kategorien gemäß Paragraph 245GF(c) der Einwanderungsregeln aufgehalten; und
- Sie haben in keinem der fünf aufeinanderfolgenden 12-Kalendermonate-Zeiträume vor dem Datum der Antragstellung mehr als 180 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs verbracht und legen bestimmte Dokumente vor, um die Gründe für die Abwesenheit zu belegen, die mit der Beschäftigung oder einem schwerwiegenden oder zwingenden Grund zusammenhängen müssen; und
- Sie halten sich nicht unter Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze im Vereinigten Königreich auf, wobei jedoch eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer von 28 Tagen oder weniger nicht berücksichtigt wird; und
- Sie werden für die betreffende Tätigkeit weiterhin benötigt, wie Ihr Arbeitgeber bestätigt; und
- Sie werden mindestens so bezahlt, wie es in den Verhaltenskodizes für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen ist.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und des Lebens im Vereinigten Königreich nachgewiesen.
Alleinvertreter eines Unternehmens in Übersee
Um als Alleinvertreter eines ausländischen Unternehmens eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich zu erhalten, müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Sie haben sich 5 Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig im Vereinigten Königreich als alleiniger Vertreter eines ausländischen Unternehmens aufgehalten; und
- Sie haben in keinem der fünf aufeinanderfolgenden 12-Kalendermonate-Zeiträume vor dem Datum der Antragstellung mehr als 180 Tage außerhalb des Vereinigten Königreichs verbracht und legen bestimmte Dokumente vor, um die Gründe für die Abwesenheit zu belegen, die mit der Beschäftigung oder einem schwerwiegenden oder zwingenden Grund zusammenhängen müssen; und
- Sie haben die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Aufenthalts während des gesamten 5-Jahres-Zeitraums erfüllt; und
- Sie werden für die betreffende Tätigkeit weiterhin benötigt, wie Ihr Arbeitgeber bestätigt; und
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und des Lebens im Vereinigten Königreich nachgewiesen.
Personen mit britischer Abstammung
Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich aufgrund Ihrer britischen Abstammung zu erhalten, müssen Sie dies nachweisen:
- Sie haben sich 5 Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufgehalten und besitzen ein britisches Abstammungsvisum; und
- Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig beschäftigt, selbständig oder arbeitssuchend und waren dies während der meisten der fünf Jahre; und
- Sie haben sich in keinem der fünf aufeinanderfolgenden 12-Kalendermonate-Zeiträume vor dem Datum der Antragstellung länger als 180 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten; und
- Sie können bestimmte Dokumente vorlegen, um eine Abwesenheit aus einem schwerwiegenden oder zwingenden Grund zu belegen; und
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache und des Lebens im Vereinigten Königreich.
Familienangehörige (Unterhaltsberechtigte)
Ihr Partner kann sich für das ILR qualifizieren, wenn er die Erlaubnis hat, sich als Ihr Partner im Vereinigten Königreich aufzuhalten und seit mindestens 2 Jahren (wenn er vor dem 9. Juli 2012 einen Antrag gestellt hat) oder 5 Jahren (wenn er am oder nach dem 9. Juli 2012 einen Antrag gestellt hat) mit Ihnen im Vereinigten Königreich lebt. Wenn Ihr Partner zwischen 18 und 64 Jahre alt ist, muss er den Test zum Leben im Vereinigten Königreich und einen Englischtest bestehen.
Ihr Kind kann die Voraussetzungen für das ILR erfüllen, wenn es zuvor die Erlaubnis erhalten hat, als Ihr Kind im Vereinigten Königreich zu bleiben. Sie und der andere Elternteil Ihres Kindes sollten sich in der Regel beide legal im Vereinigten Königreich aufhalten oder derzeit eine Einreise-, Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung beantragen, damit das Kind sich niederlassen kann. Ihr Kind kann auch einen Antrag auf Niederlassung stellen, wenn Sie der einzige überlebende Elternteil des Kindes sind, wenn Sie die alleinige Verantwortung für die Erziehung des Kindes tragen oder wenn schwerwiegende oder zwingende familiäre oder andere Gründe vorliegen.
Wenn Sie Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich in einer Arbeitsvisumskategorie benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.
(Bitte beachten: Dieser Artikel wurde ursprünglich auf unserer früheren Website veröffentlicht und dient nur zu allgemeinen Informationszwecken. Er spiegelt zwar die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wider, doch kann sich die Rechtslage seit der Veröffentlichung geändert haben. Für eine aktuelle Beratung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an unser Team).