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Brexit: EU, EWR-Bürger und Familie

17-04-2026

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BREXIT, EU- und EWR-Anträge, Daueraufenthaltskarte und Rechtsbehelfe

Die British Nationality (General) (Amendment No.3) Regulations 2015, die am 12. November 2015 in Kraft getreten sind, verlangen, dass Personen, die sich auf das automatische EU-Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren berufen, nun nachweisen müssen, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Daueraufenthalt erhalten haben, bevor sie den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Dies bedeutet eine wesentliche Änderung in der Art und Weise, wie Anträge von EWR-Bürgern auf Daueraufenthaltsgenehmigung behandelt werden. Bisher wurde eine Aufenthaltserlaubnis hauptsächlich von Familienangehörigen von EWR- und Nicht-EWR-Staatsangehörigen erworben [die ihr Aufenthaltsrecht von einem EWR-Staatsangehörigen ableiteten] und nach fünf Jahren einen Antrag auf Daueraufenthalt oder nach der Niederlassung einen Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft gestellt.

Diese neuen Vorschriften machen es zwingend erforderlich, dass jeder, der als EWR-Bürger/Nicht-EWR-Familienangehöriger einen Daueraufenthalt anstrebt, sich rechtlich beraten lässt. 

Antrag auf Daueraufenthalt für EU-Bürger

Die derzeitige Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung beträgt £65 pro Person. Das Innenministerium muss innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über Ihren Fall treffen. Tut es dies nicht, haben Sie das Recht, eine Entschädigung zu beantragen.

Für die Erteilung einer Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger ist keine Prüfung der englischen Sprachkenntnisse oder des Lebens im Vereinigten Königreich erforderlich.

Die Vorteile einer EU-Daueraufenthaltskarte

Mit einer EU-Daueraufenthaltskarte weisen Sie gegenüber Arbeitgebern, Vermietern und Behörden nach, dass Sie einen dauerhaften Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich erworben haben.

Um Ihnen das Verfahren zur Beantragung einer EU-Daueraufenthaltskarte zu erleichtern, haben wir im Folgenden einige wichtige Fakten und Vorteile der Daueraufenthaltskarte zusammengefasst.

  • Nachweis des Aufenthaltsstatus - Bevor ein EU-Bürger seinen ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich nehmen kann, muss er eine qualifizierte Person sein, d. h. Arbeitnehmer, Selbständiger, Student, Rentner oder Selbstversorger für mindestens fünf Jahre. Außerdem kann es Schwierigkeiten geben, vor Ablauf der fünf Jahre öffentliche Gelder zu erhalten (insbesondere im Rahmen der derzeitigen Regierungspolitik). Durch den Erwerb einer Daueraufenthaltskarte können Sie Ihre Rechte aus dem EG-Vertrag entspannter wahrnehmen und haben im Bedarfsfall Zugang zu öffentlichen Mitteln;
  • EU (PR) und britische Staatsbürgerschaft - Ab November 2015 müssen EU-Bürger, die die britische Staatsbürgerschaft beantragen möchten, eine Daueraufenthaltskarte besitzen und diese zusammen mit ihrem Antrag einreichen.  
  • Familienangehörige, erweiterte Familienangehörige, gleichgeschlechtliche und unverheiratete Partner eines EU-Bürgers - Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte erworben haben, ist es einfacher, den Behörden nachzuweisen, dass Sie eine ‘niedergelassene Person’ sind, um Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Partner zu sich ins Vereinigte Königreich zu holen;
  • Removal and Deportation – In removal and deportation cases, the decision maker will take into account whether a person has acquired permanent residence in the UK. The Home Office can only deport you on serious grounds of public policy or public security if you hold permanent residence status. We have seen that in deportation and removal cases, our clients would benefit from having their right of permanent residence confirmed by holding a Permanent Residence Card.
  • Protection and Immigration Status – and finally as the people of Great Britain have voted to leave the European Union, if you have obtained a document certifying your right to permanent residence in the UK, you may be better protected to remain in the UK indefinitely. The changes of immigration policy and legislation if the UK government legally and formally exits the EU are still unknown.  However, as an EU national with a Permanent Resident Card, you will have peace of mind that you won’t need to evidence your right to permanent residence should the UK exit the EU and you can apply for British citizenship after 12 months.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie ein Recht auf Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich haben und eine Daueraufenthaltskarte beantragen möchten, zögern Sie bitte nicht, unsere Einwanderungsanwälte in London zu kontaktieren.

EEA-Derivative Aufenthaltskarten

Wenn Sie die Hauptbezugsperson eines Kindes sind, das das Recht hat, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR. Sie können auch als Kind eines Arbeitnehmers mit EWR-Staatsangehörigkeit oder als Kind eines Hauptbetreuers Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR haben.

Voraussetzungen für eine abgeleitete EWR-Aufenthaltskarte als Hauptpflegeperson

Um eine abgeleitete EWR-Aufenthaltskarte als Hauptpflegeperson zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) erfüllen:

  • Sie sind der Hauptbetreuer eines EWR-Bürgers unter 18 Jahren, der im Vereinigten Königreich als Selbstversorger lebt und nicht im Vereinigten Königreich bleiben kann, wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen müssen; oder
  • Sie sind die Hauptpflegeperson eines britischen Staatsbürgers, der im Vereinigten Königreich wohnt und nicht im Vereinigten Königreich oder einem anderen EWR-Land leben könnte, wenn Sie das Vereinigte Königreich verlassen müssten; oder
  • Sie sind die Hauptbezugsperson eines Kindes eines Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers mit EWR-Staatsangehörigkeit, das sich im Vereinigten Königreich in der Ausbildung befindet und seine Ausbildung nicht fortsetzen könnte, wenn Sie ausreisen müssten;

Sie gelten als Hauptpflegeperson, wenn Sie ein direkter Verwandter der Person sind (z. B. Mutter oder Vater) und entweder (a) die Hauptverantwortung für die Pflege der Person tragen oder (b) die Verantwortung für die Pflege der Person zu gleichen Teilen mit einer anderen Person teilen, die nach den Immigration (EEA) Regulations 2006 nicht zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich berechtigt ist und keine Erlaubnis zur Einreise oder zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich hat.

Voraussetzungen für eine abgeleitete EWR-Aufenthaltskarte als Kind

Um als Kind Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR zu haben, müssen Sie der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) nachweisen, dass Sie entweder:

  • Sie sind das Kind eines EWR-Bürgers, der im Vereinigten Königreich arbeitet bzw. gearbeitet hat. Dies setzt voraus, dass Sie im Vereinigten Königreich lebten, als Ihr Elternteil aus dem EWR im Vereinigten Königreich arbeitete, dass Sie in der Ausbildung waren, als Ihr Elternteil aus dem EWR im Vereinigten Königreich war, und dass Sie in der Ausbildung bleiben; oder
  • Sie sind das Kind eines Elternteils, der nicht dem EWR angehört und eine abgeleitete Aufenthaltskarte besitzt, und Sie sind unter 18 Jahre alt;

Geltungsdauer und Verjährung

Eine abgeleitete Aufenthaltskarte weist nach, dass Sie das Recht haben, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, und ist fünf Jahre lang gültig, es sei denn, Ihr Kind wird in drei Jahren 18 Jahre alt; in diesem Fall ist sie drei Jahre lang gültig.

Da sich ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht jedoch nicht aus der Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) ergibt, gelten für die Ausstellung einer abgeleiteten Aufenthaltskarte die folgenden Einschränkungen:

  • Es besteht kein Recht auf Daueraufenthalt gemäß den Immigration (European Economic Area) Regulations 2006; und
  • Nach den Verordnungen von 2006 können Sie keine weiteren Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Landes sind, zu sich ins Vereinigte Königreich holen.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine abgeleitete Aufenthaltskarte für den EWR oder einem Rechtsbehelf benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.

EWR-Familienausweise

Wenn Sie ein Nicht-EWR-Staatsangehöriger sind, der außerhalb der Europäischen Union lebt, und mit Ihrem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist, in das Vereinigte Königreich reisen oder zu Ihrem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist, in das Vereinigte Königreich nachziehen möchten, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine EWR-Familiengenehmigung.

Eine EWR-Familiengenehmigung ist mit der Ausstellung eines Einreisevisums für das Vereinigte Königreich vergleichbar, da sie Ihnen die Einreise in das Vereinigte Königreich als Familienmitglied eines EWR-Bürgers ermöglicht. Für den Antrag auf eine EWR-Familiengenehmigung ist keine Gebühr an das Innenministerium zu entrichten, und der Antrag wird von der britischen Einwanderungsbehörde vorrangig behandelt.

Voraussetzungen für eine EEA-Familiengenehmigung: Erstes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Familiengenehmigung zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört;
  • Ihr Familienangehöriger ist EWR-Bürger (aber kein Brite);
  • Sie sind auf eine der folgenden Arten mit einem EWR-Bürger verwandt:
  • You are the family member of an EEA national such as the husband, wife, civil or unmarried partner, parent, grandparent, child or grandchild;  or
  • Sie sind ein erweitertes Familienmitglied eines EWR-Bürgers, z. B. ein unverheirateter Partner in einer dauerhaften Beziehung, ein Bruder, eine Schwester, ein Onkel, eine Tante, ein Cousin usw.; oder
  • Sie sind der Hauptbetreuer eines britischen Staatsbürgers oder eines Kindes, das Staatsangehöriger eines EWR-Landes ist;
  • Ihr Familienmitglied aus dem EWR reist mit Ihnen in das Vereinigte Königreich; oder
  • Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit hält sich im Vereinigten Königreich auf und übt, wenn er länger als drei Monate im Vereinigten Königreich gelebt hat, die im Vertrag verankerten Rechte als Arbeitnehmer, Selbständiger, Selbstversorger oder Arbeitssuchender aus.

Gültigkeitsdauer

Eine EWR-Familienbewilligung ist sechs Monate gültig und erlaubt Ihnen, das Vereinigte Königreich innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer so oft wie gewünscht zu verlassen und wieder einzureisen.

Vor Ablauf des Sechsmonatszeitraums können Sie möglicherweise eine EWR-Aufenthaltskarte als Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich beantragen.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine EWR-Familiengenehmigung besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine EWR-Familiengenehmigung oder einem Einspruch benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.

EEA-Registrierungsbescheinigungen

Wenn Sie Bürger eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind und nachweisen möchten, dass Sie das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten, können Sie eine EWR-Zulassungsbescheinigung beantragen.  

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Meldebescheinigung zu erhalten, um im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten, da das Aufenthaltsrecht nach dem Recht der Europäischen Union besteht. Eine Meldebescheinigung dient jedoch als Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich und kann den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen erleichtern. Eine Zulassungsbescheinigung kann auch zur Unterstützung des Antrags eines Familienmitglieds auf eine EWR-Familiengenehmigung oder eine EWR-Aufenthaltskarte verwendet werden.

Anforderungen für eine EWR-Registrierungsbescheinigung: Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Zulassungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) genügen:

  • Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes (dazu gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und - für Einwanderungszwecke - die Schweiz);
  • Sie sind erwerbstätig (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger), studieren oder können Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und haben einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Gültigkeitsdauer

Nach der Zulassung wird Ihnen eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Diese wird entweder in Form eines Vermerks in Ihrem Reisepass oder in einem eigenständigen Dokument ausgestellt. Ihre Registrierungsbescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Danach können Sie ein Dokument beantragen, das Ihren ständigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich bescheinigt.

Wenn Sie ein EWR-Bürger sind, der im Vereinigten Königreich arbeitet, studiert oder sich selbst versorgt, und Sie Ihren Anspruch auf eine EWR-Registrierungsbescheinigung besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine EWR-Aufenthaltsbescheinigung oder einem Einspruch benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte in London.

EEA-Aufenthaltskarten

EWR-Aufenthaltskarten werden an Familienangehörige von Nicht-EWR-Staatsangehörigen und erweiterte Familienangehörige von EWR-Staatsangehörigen ausgestellt, die ihre vertraglichen Rechte im Vereinigten Königreich ausüben. EWR-Aufenthaltskarten bestätigen ein Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Aufenthaltskarte zu erhalten, da das Aufenthaltsrecht nach dem Recht der Europäischen Union besteht. Eine Aufenthaltskarte dient jedoch als Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich und erleichtert die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich und den Nachweis, dass Sie z. B. das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine EWR-Aufenthaltskarte: verlängertes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich

Um eine EWR-Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie die Anforderungen der britischen Einwanderungsbehörde (UK Visas and Immigration) erfüllen:

  • Ihr Familienmitglied ist EWR-Bürger im Vereinigten Königreich (aber kein britischer Staatsbürger);
  • Sie sind der ‘Familienangehörige’ oder ein ‘erweiterter Familienangehöriger’ eines EWR-Bürgers.

Ein ‘Familienmitglied’ umfasst:

  • Ehepartner oder Lebenspartner eines EWR-Bürgers;
  • Ein Kind eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, das unter 21 Jahre alt ist;
  • Ein Kind eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, das über 21 Jahre alt ist und für den Unterhalt des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners aufkommt;
  • Ein Eltern- oder Großelternteil, der für den Unterhalt des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten aufkommt;

Ein ‘erweiterter Familienangehöriger’ ist eine Person, die nicht unter die oben genannten Begriffe fällt, und umfasst:

  • Ein unverheirateter Partner, der sich in einer ‘dauerhaften Beziehung’ befindet;
  • Andere Familienmitglieder wie Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten, Cousins, die von dem EWR-Bürger oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner abhängig sind. Die Unterhaltspflicht kann dadurch nachgewiesen werden, dass Sie vor Ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich von dem EWR-Bürger in dessen Land abhängig waren oder dass Sie vor Ihrem Umzug in das Vereinigte Königreich Teil des Haushalts des EWR-Bürgers in diesem Land waren und weiterhin von dem EWR-Bürger abhängig sind oder weiterhin Teil des Haushalts des EWR-Bürgers im Vereinigten Königreich sind;
  • Ein Verwandter eines EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder Lebenspartners, der aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen persönliche Betreuung durch den EWR-Bürger benötigt;

Ihr Familienmitglied übt seine Rechte aus dem Vertrag auf eine der folgenden Arten aus:

  • Als Arbeitssuchender;
  • Als Arbeitnehmer;
  • Als Selbständiger;
  • Als autarke Person;
  • Als Student (bitte beachten Sie, dass Sie das Kind oder der Ehegatte bzw. der Lebenspartner sein müssen, wenn Ihr Familienmitglied die Rechte aus dem Vertrag als Student wahrnimmt).

Wenn Sie als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers einen Antrag stellen, muss das Innenministerium Ihnen eine Aufenthaltskarte ausstellen, sobald Sie die erforderlichen Nachweise für Ihr Aufenthaltsrecht erbracht haben.

Wenn Sie als Familienangehöriger eines EWR-Bürgers einen Antrag stellen, liegt es im Ermessen des Innenministeriums, ob eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird.

Beibehaltung des Aufenthaltsrechts

Sie können eine EWR-Aufenthaltskarte auch auf der Grundlage eines ‘beibehaltenen Aufenthaltsrechts’ beantragen. Ein Nicht-EWR-Bürger kann sein Aufenthaltsrecht beibehalten, wenn:

  • Die Beziehung zu Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner mit EWR-Staatsangehörigkeit wurde durch eine Scheidung, Auflösung oder Annullierung beendet. Sie müssen mindestens drei Jahre lang verheiratet gewesen sein und mindestens ein Jahr im Vereinigten Königreich verbracht haben (wenn Sie sich trennen, aber nicht scheiden lassen, bleiben Sie nach EWR-Recht ein Familienangehöriger eines EWR-Bürgers und können daher Ihr Aufenthaltsrecht auf dieser Grundlage fortsetzen);
  • Ihr Familienangehöriger mit EWR-Staatsangehörigkeit ist verstorben;
  • Sie sind ein nicht dem EWR angehörender Elternteil, der das Sorgerecht für ein Kind hat, das ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich besitzt;
  • Sie sind das Kind eines EWR-Bürgers, der gestorben ist oder das Vereinigte Königreich verlassen hat;

Gültigkeitsdauer

Eine EWR-Aufenthaltskarte wird in Form eines Vermerks in Ihrem Reisepass ausgestellt und ist normalerweise fünf Jahre lang gültig. Nach fünf Jahren können Sie eine EWR-Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihr Recht auf Daueraufenthalt im Vereinigten Königreich bestätigt.

If you would like to discuss your eligibility for an EEA Residence Card or if you require legal assistance in connection with an EEA Residence Card application or appeal, please contact our immigration solicitors in London.

(Bitte beachten: Dieser Artikel wurde ursprünglich auf unserer früheren Website veröffentlicht und dient nur zu allgemeinen Informationszwecken. Er spiegelt zwar die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wider, doch kann sich die Rechtslage seit der Veröffentlichung geändert haben. Für eine aktuelle Beratung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an unser Team).

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