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BREXIT, EU- und EWR-Anträge, Daueraufenthaltskarte und Rechtsbehelfe

17-04-2026

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Nach dem jüngsten Brexit-Votum befasst sich Ronald Fletcher Baker LLP mit den British Nationality (General) (Amendment No.3) Regulations 2015 und den Auswirkungen, die dies auf Personen haben wird, die sich auf das automatische EU-Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren verlassen. Nach diesen Verordnungen muss eine Person nun nachweisen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Wir erläutern die wichtigsten Fakten dieser Verordnungen und die Vorteile des Erhalts einer EU-Daueraufenthaltskarte.

Die British Nationality (General) (Amendment No.3) Regulations 2015, die am 12. November 2015 in Kraft getreten sind, verlangen von Personen, die sich auf das automatische EU-Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren berufen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung nachweisen, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Dies bedeutet eine wesentliche Änderung in der Art und Weise, wie Anträge von EWR-Bürgern auf Daueraufenthaltsgenehmigung behandelt werden. Bisher wurde eine Aufenthaltserlaubnis hauptsächlich von Familienangehörigen von EWR- und Nicht-EWR-Staatsangehörigen erworben [die ihr Aufenthaltsrecht von einem EWR-Staatsangehörigen ableiteten] und nach fünf Jahren einen Antrag auf Daueraufenthalt oder nach der Niederlassung einen Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft gestellt.

Diese neuen Vorschriften machen es zwingend erforderlich, dass jeder, der als EWR-Bürger/Nicht-EWR-Familienangehöriger einen Daueraufenthalt anstrebt, sich rechtlich beraten lässt. 

Antrag auf Daueraufenthalt für EU-Bürger

Die derzeitige Gebühr für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung beträgt £65 pro Person. Das Innenministerium muss innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über Ihren Fall treffen. Tut es dies nicht, haben Sie das Recht, eine Entschädigung zu beantragen.

Für die Erteilung einer Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger ist keine Prüfung der englischen Sprachkenntnisse oder des Lebens im Vereinigten Königreich erforderlich.

Die Vorteile einer EU-Daueraufenthaltskarte

Mit einer EU-Daueraufenthaltskarte weisen Sie gegenüber Arbeitgebern, Vermietern und Behörden nach, dass Sie einen Daueraufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich erworben haben.

Um Ihnen das Verfahren zur Beantragung einer EU-Daueraufenthaltskarte zu erleichtern, haben wir im Folgenden einige wichtige Fakten und Vorteile der Daueraufenthaltskarte zusammengefasst.

  • Nachweis des Aufenthaltsstatus - Bevor ein EU-Bürger seinen ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich nehmen kann, muss er eine qualifizierte Person sein, d. h. Arbeitnehmer, Selbständiger, Student, Rentner oder Selbstversorger für mindestens fünf Jahre. Außerdem kann es Schwierigkeiten geben, vor Ablauf der fünf Jahre öffentliche Gelder zu erhalten (insbesondere im Rahmen der derzeitigen Regierungspolitik). Durch den Erwerb einer Daueraufenthaltskarte können Sie Ihre Rechte aus dem EG-Vertrag entspannter wahrnehmen und haben im Bedarfsfall Zugang zu öffentlichen Mitteln;
  • EU (PR) und britische Staatsbürgerschaft - Ab November 2015 müssen EU-Bürger, die die britische Staatsbürgerschaft beantragen möchten, eine Daueraufenthaltskarte besitzen und diese zusammen mit ihrem Antrag einreichen.  
  • Familienangehörige, erweiterte Familienangehörige, gleichgeschlechtliche und unverheiratete Partner eines EU-Bürgers - Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte erworben haben, ist es einfacher, den Behörden nachzuweisen, dass Sie eine ‘niedergelassene Person’ sind, um Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Partner zu sich ins Vereinigte Königreich zu holen;
  • Abschiebung und Ausweisung - In Abschiebungs- und Ausweisungsfällen wird der Entscheidungsträger berücksichtigen, ob eine Person einen dauerhaften Aufenthalt im Vereinigten Königreich erworben hat. Das Innenministerium kann Sie nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit abschieben, wenn Sie einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben.
  • Schutz und Einwanderungsstatus - und schließlich haben die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Wenn Sie ein Dokument erhalten haben, das Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich bescheinigt, sind Sie möglicherweise besser geschützt und können auf unbestimmte Zeit im Vereinigten Königreich bleiben. Wie sich die Einwanderungspolitik und die Rechtsvorschriften ändern werden, wenn die britische Regierung die EU legal und offiziell verlässt, ist noch nicht bekannt. Als EU-Bürger mit einer Daueraufenthaltskarte haben Sie jedoch die Gewissheit, dass Sie Ihr Recht auf Daueraufenthalt nicht nachweisen müssen, wenn das Vereinigte Königreich aus der EU austritt, und Sie können nach 12 Monaten die britische Staatsbürgerschaft beantragen.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf eine Daueraufenthaltskarte für den EWR besprechen möchten oder wenn Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte für den EWR oder einem Rechtsbehelf benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Einwanderungsteam unter +44 (0) 20 3961 3111.

(Bitte beachten: Dieser Artikel wurde ursprünglich auf unserer früheren Website veröffentlicht und dient nur zu allgemeinen Informationszwecken. Er spiegelt zwar die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wider, doch kann sich die Rechtslage seit der Veröffentlichung geändert haben. Für eine aktuelle Beratung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, wenden Sie sich bitte an unser Team).

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