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Erfolg vor dem Arbeitsgericht: Unfaire und unrechtmäßige Entlassung

19-07-2023

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Erfolg vor dem Arbeitsgericht in einem Verfahren wegen ungerechtfertigter und unrechtmäßiger Kündigung

Das Arbeitsrechtsteam von Ronald Fletcher Baker hat kürzlich einen durchschlagenden Erfolg für einen Mandanten erzielt, der Opfer einer ungerechtfertigten und rechtswidrigen Kündigung geworden war. Es gelang ihnen nicht nur, ein günstiges Ergebnis zu erzielen, sondern auch eine beträchtliche Entschädigung in Höhe von über 50.000 £ zu erwirken. Werfen wir einen Blick auf die spannenden Details dieses Falles und verfolgen wir den Weg, der zu diesem Ergebnis geführt hat!

Die Geschichte des Klägers: Der Kampf eines engagierten Mitarbeiters

Unser Mandant, ein gewissenhafter Vollzeit-Busbetriebsleiter, trat am 21. August 2017 seine Stelle beim Beklagten an. Leider wurde sein Arbeitsverhältnis am 5. August 2021 abrupt beendet, wobei schwerwiegendes Fehlverhalten als Kündigungsgrund angeführt wurde. Es gab jedoch triftige Gründe für die Annahme, dass die Kündigung unseres Mandanten ungerechtfertigt war.

Eine Verschwörung wird aufgedeckt: Treffen, Manipulationen und Vorwürfe

Vor seiner Entlassung wurde der Kläger von Februar 2021 bis Juli 2021 zu mehreren Besprechungen vorgeladen. Während dieses Zeitraums kam bei ihm der Verdacht auf, dass der Beklagte aktiv nach Wegen suchte, ihn aus dem Unternehmen zu entfernen. Seine Befürchtungen wurden zusätzlich dadurch geschürt, dass der Beklagte angeblich Mitarbeiter dazu ermutigte, etwaige Probleme, die sie mit ihm hatten, zu melden. In einer beunruhigenden Begegnung sprach der Vorstandsvorsitzende eine versteckte Drohung aus und erklärte, er werde ‘bis ins letzte Jahr zurückgehen‘, um etwas gegen ihn zu finden.

Eine fragwürdige Untersuchung: Ein Treffen und eine Anhörung

Am 21. Juli 2021 nahm der Kläger an einer Anhörung zu sieben Vorwürfen wegen Fehlverhaltens teil. Interessanterweise wurde diese Besprechung von niemand Geringerem als dem CEO selbst geleitet. Anschließend wurde der Kläger am 2. August 2021 zu einer Disziplinarverhandlung bezüglich mehrerer Vorwürfe eingeladen. Es überrascht nicht, dass der Beklagte zwei Vorwürfe wegen groben Fehlverhaltens besonders hervorhob.

Die Vorwürfe: Ein genauerer Blick

1. Er hatte die Reinigungskraft des Unternehmens aufgefordert, sich im Büro auszuziehen, und sie wiederholt dazu aufgefordert bzw. dazu angestachelt, sich auszuziehen und sich auf den Schreibtisch zu legen, während “Stripper”-Musik lief.

2. Am 13. Januar 2021 hat er auf dem dienstlichen Mobiltelefon unangemessene Videos hochgeladen, die keinen Bezug zur Arbeit hatten.

Eine einseitige Anhörung: Leugnung und unbeantwortete Fragen

Während der Disziplinarverhandlung konzentrierte sich der Geschäftsführer unerbittlich auf den ersten Vorwurf und ließ die anderen mutmaßlichen Vorfälle aus der Ermittlungsbesprechung außer Acht. Als der Kläger nach diesen Vorfällen fragte, wurde ihm unverblümt mitgeteilt, dass diese irrelevant seien, da der Beklagte ‘schon genug habe, um ihn loszuwerden’.

Die Behauptungen hinterfragen: Unstimmigkeiten und Gegenargumente

Der erste Vorwurf wies einen erheblichen Mangel auf – der Zeuge meldete den Vorfall erst im Juli 2021, also ganze fünf Monate nach dem angeblichen Zeitpunkt des Geschehens, und tat dies auch erst, als er von den Geschäftsführern nach etwaigen Vorfällen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Kläger gefragt wurde. Zudem zeigten Videoaufnahmen eindeutig, wie der Reinigungskraft des Unternehmens fröhlich im Büro tanzte und seine Strickjacke auszog – ganz im Gegensatz zu den angeblichen Sticheleien oder Provokationen durch den Kläger. Tatsächlich handelte es sich bei dem vom Beklagten beschriebenen Vorfall lediglich um ein spielerisches Geplänkel zwischen alten Freunden, das im Dezember 2020 stattfand.

Eine zweifelhafte Aussage: Die Aussage des Reinigungskrafts

Der Beklagte stützte sich in hohem Maße auf eine Aussage des Reinigungskraft des Unternehmens, in der dieser dem Kläger vorwarf, ihn dazu angestiftet zu haben, sich auszuziehen und zu tanzen. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Geschäftsführer am 23. Juli 2021 ein Telefongespräch mit der Reinigungskraft geführt hatte, ohne ihm eine Zeugenaussage zur Bestätigung der Richtigkeit dieser Aussage vorzulegen.

Eine voreilige Entlassung: Abrupt und ungerecht

Angesichts der beiden Vorwürfe wurde der Kläger fristlos entlassen. Diese Entscheidung fiel gerade zu dem Zeitpunkt, als er im Begriff war, einen zweiwöchigen Jahresurlaub anzutreten; das Kündigungsschreiben erwartete ihn bei seiner Rückkehr am 18. August 2021. In dem Schreiben wurden ihm lediglich zwei Tage eingeräumt, um gegen seine Kündigung Widerspruch einzulegen, wodurch seine Möglichkeiten, sich zu verteidigen, faktisch eingeschränkt wurden.

Die Wahrheit ans Licht bringen: Das Zeugnis eines Freundes

Um den 23. August 2021 herum legte der Kläger dem Reinigungskraft des Unternehmens die Erklärung vor, auf die sich der Beklagte stützte, woraufhin dieser umgehend deren Richtigkeit bestritt. Der Reinigungskraft bestätigte, dass der Kläger ihn niemals aufgefordert habe, sich auszuziehen, Kleidungsstücke abzulegen oder sich auf einen Schreibtisch zu legen. Erstaunlicherweise war die Darstellung des Geschehens durch den Geschäftsführer völlig falsch. In der Folge gab der Reinigungskraft am 10. September 2021 eine Erklärung ab, in der er die Unschuld des Klägers erneut bekräftigte.

Eine abgelehnte Berufung: Die ungerechte Behandlung geht weiter

Obwohl der Kläger am 10. September 2021 einen Einspruch eingereicht hatte, erhielt er am 13. September 2021 eine Antwort vom Beklagten, in der mitgeteilt wurde, dass die Frist abgelaufen sei und sein Einspruch daher unzulässig sei. Der Antragsgegner hat die Gründe für die verspätete Einreichung nicht berücksichtigt und dem Antragsteller damit die Möglichkeit verwehrt, seinen Fall darzulegen.

Rechtsstreit: Auf der Suche nach Gerechtigkeit vor dem Arbeitsgericht

Da er sich betrogen und ungerecht behandelt fühlte, wandte sich der Kläger an das Arbeitsgericht (ET) und forderte Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung. Er war fest davon überzeugt, dass der Beklagte nicht ernsthaft und aufrichtig von den ihm vorgeworfenen groben Verfehlungen überzeugt war. Darüber hinaus argumentierte er, dass er zu Unrecht entlassen worden sei, da der Beklagte die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen nicht eingehalten habe.

Ein überraschendes Zugeständnis: Eine Wendung des Schicksals

In einer unerwarteten Wendung räumte der Beklagte bereits am ersten Verhandlungstag seine Haftung ein. Dieses Eingeständnis erfolgte erst, nachdem der Kläger die Anträge des Beklagten auf Abweisung der Klage erfolgreich abgewehrt hatte, die das Arbeitsgericht als unbegründet erachtete.

Sieg bei der Anhörung zur Abhilfe: Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan

Im Rahmen der Anhörung zur Entschädigungsfestsetzung wurde dem Kläger ein beträchtlicher Betrag in Höhe von 52.190,47 £ zugesprochen. Das Arbeitsgericht stellte einen Verstoß gegen den ACAS-Verhaltenskodex fest und sprach dem Kläger als Anerkennung für das Fehlverhalten des Beklagten einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von 15% zu. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass das Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit den Vorwürfen nicht zu beanstanden war, und kam zu dem Schluss, dass der Beklagte nicht nachweisen konnte, dass eine rechtmäßige Kündigung auch dann erfolgt wäre, wenn die ordnungsgemäßen Verfahren eingehalten worden wären. Das Gericht würdigte zudem die gewissenhaften Bemühungen des Klägers, seine Verluste durch die aktive Suche nach einer alternativen Beschäftigung zu mindern.

Ein Sieg für die Gerechtigkeit

Dieser bemerkenswerte Fall macht deutlich, dass Gerechtigkeit auch unter schwierigsten Umständen siegen kann. Das erfolgreiche Ergebnis sichert unserem Mandanten nicht nur eine beträchtliche Entschädigung, sondern unterstreicht auch die Bedeutung gründlicher Untersuchungen und einer fairen Behandlung am Arbeitsplatz. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist ein Lichtblick für Arbeitnehmer, die von einer ungerechtfertigten Kündigung betroffen sind, und unterstreicht die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber ihren Verpflichtungen und ihrer Verantwortung nachkommen.

Rechtsbeistand: Die Stärke eines engagierten Teams

Während dieser schwierigen Zeit erhielt die Klägerin unerschütterliche Unterstützung durch unser hervorragendes Anwaltsteam. Michael Michaeloudis, Tariro Nyoka, Sophie Georgiou, Elena Margetts und Berin Karaaslan vertraten die Klägerin gemeinsam mit Paul Livingston von Outer Temple Chambers.


Wenn Sie Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen benötigen, steht Ihnen unser engagiertes Team gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns:  

Michael Michaeloudis: Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Partner bei Ronald Fletcher Baker bei m.michaeloudis@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7143

Tariro Nyoka: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei Ronald Fletcher Baker unter t.nyoka@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7135

Zusätzliche Informationen

Autor der Meldung:

Michael Michaeloudis | Sophie Georgiou | Tariro Carmel Nyoka

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Sophie Georgiou

Senior Associate Solicitor

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