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Ausgewählte Einblicke

Erfolg vor dem Arbeitsgericht: Unfaire und unrechtmäßige Entlassung

19-07-2023

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Success in the Beschäftigung Tribunal in an Unfair Dismissal and Wrongful Dismissal claim

Ronald Fletcher Baker’s Employment Team recently achieved a resounding victory on behalf of a client who had suffered unfair and wrongful dismissal. Not only did they secure a favourable outcome, but they also obtained a substantial compensation package exceeding £50,000. Let’s delve into the captivating details of this case and explore the journey that led to this outcome!

Die Geschichte des Klägers: Der Kampf eines engagierten Mitarbeiters

Unser Mandant, ein gewissenhafter Vollzeit-Busbetriebsleiter, trat am 21. August 2017 seine Stelle beim Beklagten an. Leider wurde sein Arbeitsverhältnis am 5. August 2021 abrupt beendet, wobei schwerwiegendes Fehlverhalten als Kündigungsgrund angeführt wurde. Es gab jedoch triftige Gründe für die Annahme, dass die Kündigung unseres Mandanten ungerechtfertigt war.

Eine Verschwörung wird aufgedeckt: Treffen, Manipulationen und Vorwürfe

Vor seiner Entlassung wurde der Kläger von Februar 2021 bis Juli 2021 zu mehreren Besprechungen vorgeladen. Während dieses Zeitraums kam bei ihm der Verdacht auf, dass der Beklagte aktiv nach Wegen suchte, ihn aus dem Unternehmen zu entfernen. Seine Befürchtungen wurden zusätzlich dadurch geschürt, dass der Beklagte angeblich Mitarbeiter dazu ermutigte, etwaige Probleme, die sie mit ihm hatten, zu melden. In einer beunruhigenden Begegnung sprach der Vorstandsvorsitzende eine versteckte Drohung aus und erklärte, er werde ‘bis ins letzte Jahr zurückgehen‘, um etwas gegen ihn zu finden.

Eine fragwürdige Untersuchung: Ein Treffen und eine Anhörung

Am 21. Juli 2021 nahm der Kläger an einer Anhörung zu sieben Vorwürfen wegen Fehlverhaltens teil. Interessanterweise wurde diese Besprechung von niemand Geringerem als dem CEO selbst geleitet. Anschließend wurde der Kläger am 2. August 2021 zu einer Disziplinarverhandlung bezüglich mehrerer Vorwürfe eingeladen. Es überrascht nicht, dass der Beklagte zwei Vorwürfe wegen groben Fehlverhaltens besonders hervorhob.

Die Vorwürfe: Ein genauerer Blick

1. Er hatte die Reinigungskraft des Unternehmens aufgefordert, sich im Büro auszuziehen, und sie wiederholt dazu aufgefordert bzw. dazu angestachelt, sich auszuziehen und sich auf den Schreibtisch zu legen, während “Stripper”-Musik lief.

2. Am 13. Januar 2021 hat er auf dem dienstlichen Mobiltelefon unangemessene Videos hochgeladen, die keinen Bezug zur Arbeit hatten.

Eine einseitige Anhörung: Leugnung und unbeantwortete Fragen

During the disciplinary hearing, the CEO relentlessly focused on the first allegation, disregarding the other alleged incidents from the investigation meeting. When the Claimant inquired about these incidents, he was bluntly informed that they were irrelevant, as the Respondent had ‘enough to get rid of him’.

Challenging the Claims: Inconsistencies and Counter-statements

The first allegation presented a significant flaw—the witness did not report the incident until July 2021, a full five months after it was alleged to have occurred, and only reported it when asked by the directors about any incidents or issues regarding the Claimant. Additionally, video footage clearly showed the company cleaner dancing happily in the office and removing his cardigan, contrary to the alleged taunting or goading by the Claimant. In fact, the incident described by the Respondent was merely playful banter between old friends, which took place in December 2020.

Eine zweifelhafte Aussage: Die Aussage des Reinigungskrafts

Der Beklagte stützte sich in hohem Maße auf eine Aussage des Reinigungskraft des Unternehmens, in der dieser dem Kläger vorwarf, ihn dazu angestiftet zu haben, sich auszuziehen und zu tanzen. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Geschäftsführer am 23. Juli 2021 ein Telefongespräch mit der Reinigungskraft geführt hatte, ohne ihm eine Zeugenaussage zur Bestätigung der Richtigkeit dieser Aussage vorzulegen.

Eine voreilige Entlassung: Abrupt und ungerecht

In light of the two allegations, the Claimant was summarily dismissed. This decision arrived just as he was about to embark on a two-week annual leave, with the dismissal letter awaiting him upon his return on August 18, 2021. The letter granted him a mere two days to appeal his dismissal, effectively limiting his ability to present a defence.

Die Wahrheit ans Licht bringen: Das Zeugnis eines Freundes

Um den 23. August 2021 herum legte der Kläger dem Reinigungskraft des Unternehmens die Erklärung vor, auf die sich der Beklagte stützte, woraufhin dieser umgehend deren Richtigkeit bestritt. Der Reinigungskraft bestätigte, dass der Kläger ihn niemals aufgefordert habe, sich auszuziehen, Kleidungsstücke abzulegen oder sich auf einen Schreibtisch zu legen. Erstaunlicherweise war die Darstellung des Geschehens durch den Geschäftsführer völlig falsch. In der Folge gab der Reinigungskraft am 10. September 2021 eine Erklärung ab, in der er die Unschuld des Klägers erneut bekräftigte.

Eine abgelehnte Berufung: Die ungerechte Behandlung geht weiter

Obwohl der Kläger am 10. September 2021 einen Einspruch eingereicht hatte, erhielt er am 13. September 2021 eine Antwort vom Beklagten, in der mitgeteilt wurde, dass die Frist abgelaufen sei und sein Einspruch daher unzulässig sei. Der Antragsgegner hat die Gründe für die verspätete Einreichung nicht berücksichtigt und dem Antragsteller damit die Möglichkeit verwehrt, seinen Fall darzulegen.

Legal Battle: Seeking Justice in the Arbeitsgericht

Feeling betrayed and wronged, the Claimant took his fight to the Employment Tribunal (ET), seeking redress for unfair dismissal. He firmly believed that the Respondent lacked a genuine and honest belief in the alleged gross misconduct acts. Additionally, he argued that he was wrongfully dismissed, as the Respondent failed to adhere to the contractual notice requirements.

Ein überraschendes Zugeständnis: Eine Wendung des Schicksals

In einer unerwarteten Wendung räumte der Beklagte bereits am ersten Verhandlungstag seine Haftung ein. Dieses Eingeständnis erfolgte erst, nachdem der Kläger die Anträge des Beklagten auf Abweisung der Klage erfolgreich abgewehrt hatte, die das Arbeitsgericht als unbegründet erachtete.

Triumph at the Remedy Hearing: Justice Served

During the Remedy Hearing, the Claimant was awarded a significant sum of £52,190.47. The Employment Tribunal recognised a breach of the ACAS Code of Conduct and awarded an zusätzlich 15% uplift in acknowledgment of the Respondent’s misconduct. Notably, the Tribunal found no fault in the Claimant’s behaviour regarding the allegations and concluded that the Respondent failed to demonstrate that a fair dismissal would have occurred even if proper procedures were followed. The Tribunal also acknowledged the Claimant’s diligent efforts to mitigate his losses by actively seeking alternative employment.

Ein Sieg für die Gerechtigkeit

This remarkable case serves as a reminder that justice can prevail, even against formidable odds. The successful outcome not only provides a substantial compensation package for our client but also highlights the importance of rigorous investigations and fair treatment in the workplace. The Employment Tribunal’s ruling serves as a beacon of hope for employees facing unfair dismissal, emphasising the need for employers to uphold their obligations and responsibilities.

Rechtsbeistand: Die Stärke eines engagierten Teams

Throughout this challenging journey, the Claimant received unwavering Unterstützung from our exceptional legal team. Michael Michaeloudis, Tariro Nyoka, Sophie Georgiou, Elena Margetts, and Berin Karaaslan represented the Claimant, along with Paul Livingston from Outer Temple Chambers.


If you require assistance with employment law issues, our dedicated team is ready to support you.

Contact Us:  

Michael Michaeloudis: Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Partner bei Ronald Fletcher Baker bei m.michaeloudis@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7143

Tariro Nyoka: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei Ronald Fletcher Baker unter t.nyoka@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7135

Zusätzliche Informationen

Autor der Meldung:

Michael Michaeloudis | Sophie Georgiou | Tariro Carmel Nyoka

Autor

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Sophie Georgiou

Senior Associate Solicitor

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