Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer konfrontiert sind.
Dazu gehören Angelegenheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Entlassung, Entlassung und Umstrukturierung (einschließlich Ansprüchen auf Schutzprämien), Änderungen der Arbeitsbedingungen, Diskriminierung (einschließlich Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Ethnie, Behinderung, Alter sowie Religion und Weltanschauung), Belästigung und Viktimisierung, Whistleblowing, TUPE, gleiches Entgelt, Urlaubsgeld und Arbeitszeitfragen, nationaler Mindestlohn, Arbeitnehmerstatus, gewerkschaftsbezogene Fragen und IR35.
Die Tatsache, dass wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig sind, gibt uns die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Angelegenheiten ganzheitlich zu betrachten. Das Wissen um die korrekte Durchführung interner Prozesse kommt unseren Arbeitnehmerkunden zugute, da wir in der Lage sind, festzustellen, wo diese Prozesse nicht durchgeführt wurden. Dies ermöglicht uns nicht nur die Verteidigung von Arbeitgebern, sondern auch eine proaktive Beratung, um das Auftreten solcher Probleme zu vermeiden.
We have experience in handling cases in the Employment Tribunal, Employment Appeal Tribunal, and the Court of Appeal. We have handled Employment Tribunals of varying lengths up to 25 days and have experience in handling both individual and multi-party litigation, having acted in matters exceeding 500 claimants.
Q&A. Employee Status and Rights
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