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Vollstreckung eines ausländischen Urteils in England und Wales: Checkliste für die Vollstreckung nach dem Common Law Regime

25-07-2024

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Die Globalisierung und grenzüberschreitende Transaktionen haben zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten geführt, an denen Parteien aus verschiedenen Rechtsordnungen beteiligt sind. Wenn eine Partei vor einem ausländischen Gericht ein Urteil erwirkt, kann die Vollstreckung dieses Urteils in England und Wales von entscheidender Bedeutung sein, um den gewünschten Rechtsschutz zu erlangen. In diesem Artikel werden die rechtlichen Mechanismen und Verfahrensschritte zur Vollstreckung ausländischer Urteile in England und Wales erörtert, wobei der Schwerpunkt auf dem Common Law Regime liegt. 

Rechtlicher Rahmen für die Durchsetzung 

Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in England und Wales wird weitgehend durch eine Kombination aus gesetzlichen Bestimmungen, internationalen Verträgen und Grundsätzen des Common Law geregelt. 

Je nachdem, woher das Urteil stammt und wann das Verfahren eingeleitet wurde, muss bestimmt werden, welcher Rahmen für die Vollstreckung des ausländischen Urteils gilt. Im Einzelnen gibt es fünf allgemeine Regelungen, die die Vollstreckung der ausländischen Entscheidung regeln: - 

  • Die britische Regelung 
  • Das europäische Regime 
  • Die gesetzliche Regelung 
  • Die Regelung des Common Law 
  • Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen 

Common Law Regime 

In Ermangelung einschlägiger gesetzlicher Regelungen oder Verträge gilt für Urteile in Ländern wie den USA, Russland oder Hongkong (SAR) das Common Law als Standard. 

Im Gegensatz zu anderen Regelungen, die die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils vorsehen, erfordert die Common-Law-Regelung, dass eine neue Klage in England und Wales erhoben wird. Solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird ein ausländisches Urteil so behandelt, als entstehe eine Schuld des Urteilsschuldners gegenüber dem Urteilsgläubiger, und das englische Gericht erlässt ein englisches Urteil über diese Schuld. 

Um nach dem Common Law vollstreckbar zu sein, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: 

  • Das ausländische Gericht muss für den Erlass der Entscheidung zuständig gewesen sein. 
  • Das Urteil muss endgültig und abschließend sein. 
  • Das Urteil muss auf eine bestimmte Geldsumme lauten. 
  • Das Urteil muss in der Sache selbst ergangen sein. 

Die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in England und Wales ist oft der letzte Schritt, um den vom ausländischen Gericht gewährten Rechtsschutz zu erhalten. Für die erfolgreiche Vollstreckung eines ausländischen Urteils in England und Wales ist das Verständnis der Verfahrensschritte, möglicher Einreden und praktischer Erwägungen unerlässlich. 

Vollstreckung eines ausländischen Urteils Solicitors: Kontakt

Wenn Sie Beratung oder Unterstützung bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils in England und Wales benötigen, wenden Sie sich an Partner Jonathan Chan unter J.Chan@rfblegal.co.uk

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Jonathan Chan

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