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Die versteckten Gefahren des Zusammenlebens: Was passiert, wenn Sie ohne Testament sterben?

11-07-2023

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Die versteckten Gefahren des Zusammenlebens: Was passiert, wenn Sie ohne Testament sterben?

Rechte von Lebenspartnern: Was Sie wissen müssen 

Im vergangenen Jahr lehnte die britische Regierung Empfehlungen zur Reform der geltenden Rechtslage im Bereich des Lebensgemeinschaftsrechts ab und beschloss, die erbschaftsteuerliche Behandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern nicht auf Lebenspartner auszuweiten. Angesichts der Tatsache, dass Lebensgemeinschaften derzeit die am schnellsten wachsende Familienform im Vereinigten Königreich darstellen, führt das Ausbleiben einer Reform dazu, dass viele Familien in Zukunft mit kostspieligen Nachlassverfahren und enormen Erbschaftssteuerrechnungen konfrontiert sein werden. In diesem Artikel untersuchen wir den aktuellen Stand des Lebensgemeinschaftsrechts und dessen Auswirkungen auf Lebensgemeinschaften.

Erbfolge bei gesetzlicher Erbfolge und Erbschaft: Wer bekommt was? 

Wenn Sie mit jemandem zusammenleben und ohne Testament sterben, geht Ihrem Lebenspartner möglicherweise nichts zu, es sei denn, Sie besitzen gemeinsames Vermögen, das nach den Regeln des Überlebensrechts vererbt wird. In solchen Fällen würde das gesamte übrige Vermögen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nur Ehepartner, Lebenspartner sowie Blutsverwandte oder Adoptivverwandte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge anspruchsberechtigt sind. 

Um festzustellen, wer Ihren Nachlass im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erben würde, können Sie Hier finden Sie unser Ablaufdiagramm zur gesetzlichen Erbfolge. So können Sie besser nachvollziehen, wie das Vermögen aufgeteilt wird und wer Anspruch auf welche Anteile hat. 

Erbschaftsverteilung und Geltendmachung von Ansprüchen 

In manchen Fällen sind volljährige Erben möglicherweise bereit, ihre Erbanteile anzupassen, um Ihren Lebenspartner mit einzubeziehen. Dies ist jedoch nicht garantiert, da hierfür die Zustimmung der Erben erforderlich ist. Ihre Entscheidung hängt möglicherweise von ihrer eigenen finanziellen Situation und ihrer Beziehung zu Ihrem Lebenspartner ab. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Kinder unter 18 Jahren auf keinen Teil ihres Erbes verzichten können. Selbst wenn Ihr Partner als hinterbliebener Elternteil den Nachlass in ihrem Namen verwaltet, können sie keinen direkten Vorteil daraus ziehen. In solchen Fällen bleibt Ihrem Lebenspartner möglicherweise keine andere Wahl, als gemäß dem Erbschaftsgesetz von 1975 (“Inheritance Act”) einen Anspruch auf Ihren Nachlass geltend zu machen. Dies ist jedoch ein kostspieliger und zeitaufwändiger Prozess, der zudem die Beziehung zu Ihren Angehörigen belasten könnte. 

Webster gegen Webster: Ein wegweisender Fall 

Unter Webster gegen Webster, Das Gericht befand, dass die gesetzliche Erbfolge keine angemessene Versorgung für die langjährige Lebenspartnerin des Verstorbenen gewährleistet habe. Nach der gesetzlichen Erbfolge sollte der Nachlass unter den fünf Kindern des Verstorbenen aufgeteilt werden. Die Lebenspartnerin hatte 27 Jahre lang mit dem Verstorbenen zusammengelebt, und das Gericht ordnete an, dass das Familienheim vollständig auf sie übergehen sollte. Es war jedoch nicht der Ansicht, dass sie aufgrund der finanziellen Beiträge, die sie über einen Zeitraum von 20 Jahren vor dem Tod geleistet hatte und die sie nicht belegen konnte, einen tatsächlichen wirtschaftlichen Anspruch auf das Familienheim erworben hatte. 

Das Gericht befand, dass es wichtig sei, einen klaren Schnitt zwischen der überlebenden Lebenspartnerin und den Kindern des Verstorbenen zu vollziehen und das Familienvermögen vollständig auf die Lebenspartnerin zu übertragen, nicht zuletzt aufgrund des schlechten Verhältnisses der Frau zu den drei Kindern aus der früheren Ehe des Verstorbenen. Ferner wurde angeordnet, dass die ausstehende Hypothek auf die Immobilie als Nachlassverbindlichkeit aus Nachlassmitteln getilgt werden sollte. Trotz dieser Entscheidung wurde geschätzt, dass die Lebensgefährtin durch den Tod des Verstorbenen im Vergleich zu dem Lebensstandard, den sie vor seinem Tod genossen hatte, jährlich 15.000 £ weniger zur Verfügung hatte. 

Ansprüche nach dem Erbgesetz: Anspruchsberechtigung und gerichtliche Entscheidung 

Um einen Anspruch nach dem Erbgesetz geltend zu machen, muss ein Lebenspartner in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Verstorbenen ununterbrochen mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Jeder Fall wird individuell geprüft, und über die Zukunft Ihres Partners entscheidet letztendlich das Gericht. 

Den Lebenspartner absichern: Ein Testament aufsetzen 

Der beste Weg, für die Zukunft Ihres Lebenspartners vorzusorgen, ist die Erstellung eines Testaments. Sie sollten jedoch die möglichen erbsteuerlichen Konsequenzen sorgfältig abwägen, falls Sie Ihren gesamten Nachlass Ihrem Lebenspartner vermachen. 

Überlegungen zur Erbschaftssteuer 

Nach den geltenden britischen Erbschaftssteuerbestimmungen steht jeder Person ein Freibetrag in Höhe von 325.000 £ zu, der auch als ‘Nil Rate Band’ (NRB) bezeichnet wird. Der Wert Ihres verfügbaren NRB zum Zeitpunkt Ihres Todes kann sich ändern, wenn Sie in den sieben Jahren vor Ihrem Tod Schenkungen getätigt haben, da diese Schenkungen steuerlich als Teil Ihres Nachlasses betrachtet werden. 

Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer, den sogenannten ‘Residence Nil Rate Band’ (Wohnsitzfreibetrag) von bis zu 175.000 £, wenn Sie Ihr Eigenheim an direkte Nachkommen (z. B. Kinder oder Enkelkinder) vererben. Dieser Freibetrag entfällt jedoch, wenn der gesamte Nachlass einem Lebenspartner vermacht wird und die Kinder erst nach dessen Tod erben. Jeder Wert Ihres Nachlasses, der über Ihre verfügbaren Erbschaftssteuerfreibeträge hinausgeht, unterliegt einer Erbschaftssteuerbelastung von 40%. 

Im Gegensatz dazu sind Vermögenswerte, die zu Lebzeiten oder nach dem Tod auf den Ehepartner übergehen, von der Erbschaftssteuer befreit. Zudem können nicht ausgeschöpfte Freibeträge aus dem Erbschaftssteuerfall des ersten Ehepartners auf den Erbschaftssteuerfall des überlebenden Ehepartners übertragen werden. 

Schutz für Ihren Lebenspartner: Unsere Dienstleistungen 

Solange das Recht im Bereich des nichtehelichen Zusammenlebens nicht reformiert wird, laufen nichtehelich zusammenlebende Paare Gefahr, in langwierige Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, wenn kein Testament vorliegt. Wenn Sie sich darüber Sorgen machen und besprechen möchten, was Sie tun können, um Ihren Lebenspartner abzusichern, steht Ihnen unsere Abteilung für Privatkunden zur Verfügung. Diese ist spezialisiert auf die Erstellung von Testamenten, die Beratung und Umsetzung von Erbschaftssteuerplanung sowie auf folgende Bereiche: 

Gründung und Auflösung von Treuhandvermögen 

Nachlassverwaltung 

Dauervollmachten 

Anträge beim Vormundschaftsgericht 

Umstrittene Nachlassangelegenheiten 

Um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere ‘Privatvermögen’ Abschnitt oder kontaktieren Sie uns. 

Kontaktieren Sie uns: 

Žyginta Urbonaitė: Rechtsanwältin im Bereich Privatkunden │ z.urbonaite@rfblegal.co.uk │ 020 8138 8120 

Chris O’Callaghan: Partner │ c.ocallaghan@rfblegal.co.uk │ 020 7613 7136

Zusätzliche Informationen

  • Autorin der Nachricht: Žyginta Urbonaitė

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Zyginta-Urbonait

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