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Testamente und Nachlässe

Testamente und Nachlassverwaltungen

Die effiziente und einfühlsame Nachlassabteilung von Ronald Fletcher Baker verfügt über umfassende Erfahrung in allen Bereichen der Privatkundenpraxis. Die Abteilung, die in der Liste Legal 500 aufgeführt ist, ist für eine Vielzahl von Mandanten tätig, darunter vermögende Familien, im Ausland ansässige Personen, Unternehmer sowie ältere und schutzbedürftige Mandanten.

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Testamente und Nachlassverwaltungen

Die effiziente und einfühlsame Nachlassabteilung von Ronald Fletcher Baker verfügt über umfassende Erfahrung in allen Bereichen der Privatkundenpraxis. Die Abteilung, die in der Liste Legal 500 aufgeführt ist, ist für eine Vielzahl von Mandanten tätig, darunter vermögende Familien, im Ausland ansässige Personen, Unternehmer sowie ältere und schutzbedürftige Mandanten.

Die Abteilung ist in der Lage, eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen für Familien und Einzelpersonen mit Sitz im Vereinigten Königreich und im Ausland mit britischen Vermögenswerten anzubieten.  

Wir arbeiten eng mit unseren Kunden und gegebenenfalls mit ihren Finanzberatern, Steuerberatern und ausländischen Anwälten zusammen, um ihre Prioritäten zu verstehen und sie über die steuerlich günstigsten Möglichkeiten der Weitergabe ihres Vermögens an künftige Generationen zu beraten. Wir sind dann in der Lage, Testamente, Schenkungsurkunden und andere Dokumente so zu verfassen, dass sie den Bedürfnissen unserer Kunden am besten entsprechen.

Unser Team ist erfahren in der Abwicklung einer Vielzahl von Nachlässen, auch solchen mit grenzüberschreitenden Elementen. Wir können mit dem HMRC verhandeln, wenn Nachlassbewertungen nicht unmittelbar vereinbart werden, um eine zusätzliche Erbschaftssteuerschuld zu minimieren. Wir beraten auch, wenn es steuerlich sinnvoll ist, die Aufteilung eines Nachlasses zu ändern oder Vermögenswerte an Begünstigte zu verteilen.

Wir werden häufig im Zusammenhang mit der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Fragen der Geschäftsfähigkeit konsultiert. Gegebenenfalls helfen wir bei der Einreichung von Anträgen beim Court of Protection für die Stellvertretung und bei speziellen Fragen wie dem Verkauf von Immobilien und gesetzlichen Testamenten.

Wir können bei der Gründung und Eintragung von Wohltätigkeitsorganisationen behilflich sein und beraten die Treuhänder von Wohltätigkeitsorganisationen. 

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