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Schatten- und De-facto-Direktoren: Wer sind Sie und welche Haftung haben Sie?

12-02-2025

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Direktoren eines Unternehmens haben große Verantwortung und Pflichten. Allerdings werden nicht alle Personen, die Einfluss auf die Angelegenheiten eines Unternehmens ausüben, formell zu Direktoren ernannt. 

Eine Person, die rechtskräftig zum Geschäftsführer bestellt wurde, wird als "de jure director" bezeichnet. Die Identifizierung eines "de jure directors" ist in der Regel einfach, da sie beim Companies House registriert sind. Allerdings erscheinen nicht alle "Direktoren" im Register des Companies House, und Einzelpersonen können unwissentlich als Direktoren angesehen werden und den gleichen Verantwortlichkeiten und Pflichten unterliegen. 

In diesem Artikel werden die wichtigsten Unterschiede zwischen Schattengeschäftsführern und faktischen Geschäftsführern sowie ihre jeweiligen Pflichten erläutert. 

De-facto-Direktoren 

Ein faktischer Geschäftsführer ist eine Person, die die Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnimmt, ohne förmlich bestellt zu sein. Der Gerichtshof wendet eine objektive, faktenspezifische Prüfung an, bei der die Handlungen und der Grad der Beteiligung am Entscheidungsprozess des Unternehmens bewertet werden. 

De-facto-Geschäftsführertätigkeiten entstehen oft ungewollt. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine Person beim Companies House als Geschäftsführer eingetragen werden sollte, die Ernennung aber nie vollzogen wurde oder als ungültig erachtet wurde. 

Zu den wichtigsten Indikatoren für einen De-facto-Direktor gehören: 

  • Treffen oder Beeinflussen wichtiger Geschäftsentscheidungen; 
  • sich selbst als Direktor gegenüber Dritten zu vertreten; und 
  • Die Behandlung als Direktor durch de jure Direktoren. 

Schatten-Direktoren 

Ein Schattenregisseur wird hingegen wie folgt definiert Abschnitt 251 des Companies Act 2006 als "eine Person, nach deren Anweisungen oder Weisungen die Geschäftsführer einer Gesellschaft zu handeln gewohnt sind". 

Im Gegensatz zu den faktischen Geschäftsführern treten die Schattengeschäftsführer nicht offen als Geschäftsführer auf. Stattdessen agieren sie hinter den Kulissen und üben Einfluss aus, ohne sich aktiv am Tagesgeschäft des Unternehmens zu beteiligen. 

Schattendirektorate entstehen häufig in generationenübergreifenden Familienunternehmen oder in Fällen, in denen Anteilseigner, die nicht förmlich als Direktoren eingetragen sind, eine erhebliche Kontrolle über die Entscheidungsfindung ausüben. So kann beispielsweise ein ranghohes Familienmitglied erheblichen Einfluss auf ein Familienunternehmen ausüben, ohne ein formelles Direktorenamt innezuhaben. 

Zu den wichtigsten Elementen eines Schattenregisseurs gehören: 

  • Ein einheitliches Muster von Direktoren, die ihre Anweisungen befolgen; 
  • Eine etablierte Beziehung, bei der sich der Vorstand routinemäßig an seine Vorgaben hält; 
  • Keine formale Benennung oder aktive Vertretung als Direktor; und 
  • Wird oft als "Puppenspieler" hinter Unternehmensentscheidungen wahrgenommen. 

Rechtliche Pflichten 

Sowohl De-facto- als auch Schattenvorstände können denselben gesetzlichen Pflichten unterliegen wie formell ernannte Vorstände. 

Weitere Informationen über die Pflichten von Direktoren finden Sie in unserem Artikel: "Pflichten von Direktoren: Was sind sie und was passiert, wenn Sie sie verletzen?

Praktische Implikationen 

Für Unternehmen: 

  • Definieren Sie klar die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation; 
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ernennung und Dokumentation der Direktoren, um Unklarheiten zu vermeiden. 

Für Einzelpersonen: 

  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, als De-facto-Direktor oder Schattendirektor zu fungieren, solange Sie nicht offiziell ernannt wurden; 
  • Seien Sie vorsichtig bei der Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen ohne förmliche Ernennung - dies gilt insbesondere für professionelle Berater. 

Anwälte für Shadow Directors und De Facto Directors - Kontaktieren Sie uns 

Die Grenzen zwischen den Funktionen eines Direktors sind oft fließend. Wenn Sie Unterstützung in Bezug auf Ihre Pflichten als Direktor benötigen - unabhängig davon, ob Sie formell ernannt wurden oder als De-facto-Direktor oder Schattendirektor agieren - wenden Sie sich bitte an Partner Jonathan Chan unter J.Chan@rfblegal.co.uk

Autor

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Jonathan Chan

Partner für Rechtsstreitigkeiten

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