Arbeitsrecht
Die dynamische, in der Legal 500-Liste aufgeführte Arbeitsrechtsabteilung von Ronald Fletcher Baker vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. In jüngster Zeit hat sie unter anderem vermögende Privatpersonen, eine Produktionsfirma, ein Bauunternehmen, einen Fußballverein, ein Transportunternehmen und eine Wohltätigkeitsorganisation beraten.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer konfrontiert sind.
Dazu gehören Angelegenheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Entlassung, Entlassung und Umstrukturierung (einschließlich Ansprüchen auf Schutzprämien), Änderungen der Arbeitsbedingungen, Diskriminierung (einschließlich Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Ethnie, Behinderung, Alter sowie Religion und Weltanschauung), Belästigung und Viktimisierung, Whistleblowing, TUPE, gleiches Entgelt, Urlaubsgeld und Arbeitszeitfragen, nationaler Mindestlohn, Arbeitnehmerstatus, gewerkschaftsbezogene Fragen und IR35.
Die Tatsache, dass wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig sind, gibt uns die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Angelegenheiten ganzheitlich zu betrachten. Das Wissen um die korrekte Durchführung interner Prozesse kommt unseren Arbeitnehmerkunden zugute, da wir in der Lage sind, festzustellen, wo diese Prozesse nicht durchgeführt wurden. Dies ermöglicht uns nicht nur die Verteidigung von Arbeitgebern, sondern auch eine proaktive Beratung, um das Auftreten solcher Probleme zu vermeiden.
Wir haben Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen vor dem Employment Tribunal, dem Employment Appeal Tribunal und dem Court of Appeal. Wir haben Arbeitsgerichtsprozesse mit einer Dauer von bis zu 25 Tagen geführt und verfügen über Erfahrung im Umgang mit Einzel- und Mehrparteienprozessen, wobei wir in Angelegenheiten mit mehr als 500 Klägern tätig waren.
Wir waren an einer Reihe bedeutender Entscheidungen beteiligt, die die Anwendung des Arbeitsrechts im Vereinigten Königreich beeinflusst haben.
Zu den jüngsten Beispielen gehören die Beratung eines weltweit tätigen Logistikunternehmens bei der Untersuchung eines mutmaßlichen Fehlverhaltens eines Mitarbeiters, die Beratung einer Wohltätigkeitsorganisation zu den arbeitsrechtlichen Aspekten (einschließlich TUPE) der Umstrukturierung ihres Unternehmens und die Unterstützung eines Profifußballvereins bei der Aushandlung eines Vergleichs über Ansprüche im Zusammenhang mit der Entlassung eines Direktors.
Die Abteilung hat ihren Sitz im Zentrum Londons und verfügt über einen landesweiten Kundenstamm von Privatpersonen, Unternehmen und großen und kleinen Organisationen.
In letzter Zeit waren wir für vermögende Privatpersonen, eine Produktionsfirma, ein Bauunternehmen, einen Fußballverein, ein Transportunternehmen und eine Wohltätigkeitsorganisation tätig.
Bei Streitigkeiten sind wir bestrebt, die Angelegenheiten schnell und effizient zu regeln, indem wir unser ausgeprägtes Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick einsetzen und gegebenenfalls zeitnahe Vergleichsangebote unterbreiten.
- - Arbeitnehmerstatus und Rechte
- - Mitarbeiter-Aktionäre
- - Arbeitsverträge
- - Änderungen der Beschäftigungsbedingungen
- - Beschäftigungsübergänge und TUPE
- - Diskriminierung
- - Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
- - Rechte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
- - Ungerechtfertigte Entlassung
- - Konstruktive Entlassung
- - Redundanz und Unternehmensumstrukturierungen
- - Geeignete alternative Beschäftigung und Abfindungen
- - Kollektive Anhörung und Schutzprämien
- - Whistleblowing
- - Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
- - Abwicklungsvereinbarungen