Trusts für gefährdete Begünstigte
Eine besondere steuerliche Behandlung gilt für Trusts, die zugunsten von Minderjährigen, die mindestens einen Elternteil verloren haben, und von Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden oder besondere Leistungen erhalten, eingerichtet werden.
Die eigenen Freibeträge des Begünstigten können für die Einkommenssteuer und die Kapitalertragssteuer verwendet werden. Bei der Übertragung von Vermögenswerten zugunsten des schutzbedürftigen Begünstigten fallen weder Zehnjahresgebühren noch Ausstiegsgebühren an.