Offshore-Treuhandgesellschaften
Vermögende Privatpersonen können beschließen, ihr Vermögen in einen Offshore-Trust einzubringen. Dieser würde von Treuhändern verwaltet, die nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind, und der Trust wäre von der britischen Einkommensteuer auf seine ausländischen Einkünfte befreit. Er kann auch von der Kapitalertragssteuer befreit werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Für Offshore-Trusts, die von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Person gegründet werden, gelten dieselben Erbschaftssteuervorschriften wie für britische Trusts mit Ermessensspielraum.