Treuhanderklärungen zur Festlegung unseres wirtschaftlichen Interesses an Immobilien
Wird eine Immobilie auf gemeinsamen Namen erworben, kann sie entweder gemeinsam gemietet oder gemeinsam gepachtet werden. Wenn die Immobilie in einem gemeinsamen Mietverhältnis gehalten wird, haben die Eigentümer keine unterschiedlichen Anteile und die Immobilie geht automatisch auf den Überlebenden über.
Wenn die Käufer ungleiche Beiträge zum Kaufpreis, zur Hypothekentilgung oder zu den Renovierungskosten leisten und diese bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie anerkannt werden sollen, muss die Immobilie als Gemeinschaftseigentum gehalten werden. Jeder Eigentümer würde dann einen eigenen Anteil an der Immobilie besitzen. Es wäre auch ratsam, eine Treuhanderklärung zu erstellen. In diesem Dokument werden Ihre jeweiligen Interessen an der Immobilie dargelegt und alle anfänglichen oder künftigen Beiträge zur Immobilie geschützt.
Wenn sich die jeweiligen Beiträge der Eigentümer nachträglich ändern, ist es wichtig, eine neue Treuhanderklärung abzugeben, um die ursprüngliche zu ändern.
Es ist möglich, beim Grundbuchamt eine Beschränkung einzutragen, um sicherzustellen, dass die Immobilie nur unter den Bedingungen der Treuhanderklärung verkauft werden kann.