Streitige Trusts und Nachlässe
Die Abteilung für streitige Treuhand- und Nachlassangelegenheiten ist ein multidisziplinäres Team, das sich aus Anwälten zusammensetzt, die auch in den Bereichen Privatkunden, Rechtsstreitigkeiten und Familienangelegenheiten tätig sind, so dass wir unseren Kunden das notwendige Fachwissen zur Verfügung stellen können, um sie bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Treuhand- und Nachlassangelegenheiten zu unterstützen.
Wir können Testamentsvollstrecker, Treuhänder und Begünstigte in Situationen beraten, in denen es nach einem Todesfall zu familiären Streitigkeiten kommt. Wir bemühen uns, Streitigkeiten sensibel und so schnell wie möglich beizulegen, um den Stress in einer ohnehin schwierigen Zeit zu minimieren.
Unser Team ist in der Lage, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf die Gültigkeit eines Testaments zu helfen. Dies kann der Fall sein, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Testamentsvollstreckung oder an der Fähigkeit des Verstorbenen, das Testament zu errichten, oder an der Kenntnis und Zustimmung zu seinem Inhalt bestehen und wenn der Verdacht besteht, dass das Testament durch Nötigung oder Betrug errichtet wurde.
Wir vertreten auch Ansprüche von enttäuschten Begünstigten nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975, die sich darauf berufen, dass ihnen nach den Bestimmungen des Testaments oder der Erbschaft kein ausreichender Anteil am Nachlass zusteht.
Wenn die mit der Verwaltung von Treuhandvermögen oder Nachlässen betrauten Personen ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß zu erfüllen scheinen, können wir uns einschalten und versuchen, weitere Verzögerungen, Missmanagement oder Interessenkonflikte zu verhindern. Falls erforderlich, können wir bei Gericht Anträge auf Absetzung von Treuhändern oder persönlichen Vertretern stellen.
Enthält das Testament einen Fehler oder sind seine Bestimmungen unklar, können wir gegebenenfalls auch Anträge an das Gericht stellen, um eine Berichtigung oder eine Entscheidung über die richtige Auslegung zu erwirken.
Wir können auch bei Streitigkeiten über Schenkungen zu Lebzeiten helfen, die erst nach dem Tod des Verstorbenen ans Licht kommen, sowie bei Versprechungen, die der Verstorbene möglicherweise darüber gemacht hat, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll.
- - Gültigkeit von Testamenten
- - Ansprüche nach dem Inheritance Act 1975
- - Abberufung von Testamentsvollstreckern und Treuhändern
- - Untreue
- - Übertragungen auf Lebenszeit
- - Eigentumsvorbehalt
- - Konstruktive Trusts
Zusätzliche Informationen
- Nachrichten Autor:Chris O'Callaghan | Devorah Ormonde