Verwaltung von Nachlässen
Ein Antrag auf Erteilung einer Vertretungsvollmacht ist häufig nach dem Tod erforderlich, damit die Testamentsvollstrecker oder die Verwandten des Verstorbenen mit den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Nachlasses umgehen können.
Unser Team kann bei der Erlangung eines Zuschusses und der Abwicklung von Nachlässen mit Vermögenswerten im Vereinigten Königreich behilflich sein, unabhängig davon, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen oder im Vereinigten Königreich gelebt hat. Wir werden häufig mit der Verwaltung von Nachlässen von Personen ohne Wohnsitz im Vereinigten Königreich beauftragt, wobei wir mit Anwälten in anderen Rechtsordnungen zusammenarbeiten.
Unsere Nachlassverwaltung kann unter anderem Folgendes umfassen:
- - Einholung von Bewertungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
- - Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen
- - Berechnung der Erbschaftssteuer und Veranlassung der Zahlung der Steuer aus dem Vermögen des Verstorbenen
- - Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Erteilung der Vertretung
- - Einziehung von Vermögenswerten und Begleichung von Verbindlichkeiten
- - Umgang mit dem Verkauf oder der Übertragung von Vermögenswerten
- - Vorbereitung von Nachlasskonten
- - Behandlung von Einkommens- und Kapitalertragssteuerverbindlichkeiten, die während der Dauer der Verwaltung entstehen
- - Registrierung der testamentarisch errichteten Trusts
- - Verteilung des Nachlasses an die Begünstigten