Streitige Nachlassangelegenheiten
Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass es nach dem Tod eines geliebten Menschen zu Streitigkeiten kommt. Was auch immer die Herausforderungen sind, mit denen Sie oder Ihre Familie konfrontiert sind, unser Team für streitige Nachlassangelegenheiten verfügt über das Wissen und die Erfahrung, um Ihnen zu helfen. Wir sind in der Lage, Sie über die beste Herangehensweise an einen Streitfall zu beraten, sei es ein Gerichtsverfahren oder eine Mediation, um Ihre Interessen zu schützen und strittige Nachlassstreitigkeiten reibungslos, einfühlsam und effektiv beizulegen.
Wir helfen regelmäßig bei Streitigkeiten über den Inhalt eines Testaments, den Umfang oder das Ausbleiben einer Erbschaft oder die Art und Weise, wie ein Nachlass verwaltet wird.
Wenn Sie der Meinung sind, dass in einem Testament oder nach den Erbschaftsregeln nicht ausreichend für Sie Vorsorge getroffen wurde, können wir Sie beraten, ob Sie beim Gericht eine angemessene Vorsorge nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 beantragen können. Dies gilt auch dann, wenn die verstorbene Person kein Testament gemacht hat oder Sie mit einem Testament unzufrieden sind, obwohl Sie von dessen Gültigkeit überzeugt sind.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers (oder Verwalters) ist eine schwere Aufgabe, und es gibt Regeln, die befolgt werden müssen. Wenn ein Testamentsvollstrecker einen Nachlass nicht ordnungsgemäß verwaltet, kann er persönlich für etwaige Verluste des Nachlasses haftbar gemacht werden. Es ist möglich, den Testamentsvollstrecker seines Amtes zu entheben und ihn durch eine andere Person zu ersetzen. Wir können Sie in diesen Angelegenheiten unterstützen, sei es, dass Sie selbst mit der Rolle des Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters betraut sind und sicherstellen müssen, dass Sie die entsprechenden Pflichten einhalten, oder dass Sie mit dem Verhalten des derzeitigen Testamentsvollstreckers/Verwalters unzufrieden sind.
Unser Privatkundenteam kann auch als unabhängiger Verwalter tätig werden und die Verwaltung des Nachlasses übernehmen, wenn die benannten Testamentsvollstrecker keine Einigung erzielen können und abberufen wurden oder sich bereit erklärt haben, zurückzutreten.
Wir sind uns auch bewusst, dass die meisten Menschen nach dem Verlust eines geliebten Menschen den Ärger und die Unannehmlichkeiten eines Gerichtsstreits vermeiden möchten. Glücklicherweise sind in den meisten Fällen keine Gerichtsverfahren erforderlich, um Erbstreitigkeiten zu lösen. Unsere Anwälte für streitige Nachlassangelegenheiten sind Experten für alternative StreitbeilegungSo können wir Ihnen in der Regel helfen, ein positives Ergebnis außerhalb des Gerichtssaals zu erzielen.
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