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Erlangung der britischen Staatsbürgerschaft, Entzug und Verzicht auf die Staatsbürgerschaft und Passangelegenheiten

15-08-2025

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Ronald Fletcher Baker ist stolz darauf, professionelle und nahtlose fachkundige Beratung in Einwanderungsfragen zu bieten. Wir wurden in Legal 500 aufgeführt und genießen das Vertrauen zahlreicher Unternehmen und Privatpersonen im Vereinigten Königreich und darüber hinaus.  

Wir wissen, dass das Einwanderungsverfahren sehr entmutigend sein kann, vor allem angesichts der sich ständig ändernden Gesetzgebung und Politik, die von der Politik und der Bürokratie vorangetrieben wird und das britische Visumverfahren kompliziert gemacht hat.  

Wenn Sie Beratung und Unterstützung in Bezug auf die britische Staatsbürgerschaft, den Entzug und den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft und den Reisepass benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere qualifizierten Einwanderungsexperten, die Ihnen die bestmögliche Beratung bieten. 

Über die Erlangung der britischen Staatsbürgerschaft 

Das Einwanderungsteam von Ronald Fletcher Baker LLP ist Experte auf dem Gebiet des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts und berät eine Vielzahl von Privatkunden mit unterschiedlichem Hintergrund in allen Aspekten des Staatsangehörigkeitsrechts.  

Das Team unterstützt alle Arten von Mandanten, einschließlich sehr vermögender Kunden und Flüchtlingen mit geringem Einkommen, und hat im Laufe der Jahre bei der Sicherung der ersten Visa oder Asylanträge von Mandanten bis hin zur Einbürgerung als britische Staatsbürger geholfen. Kunden, die uns beauftragen, wissen, dass sie in sehr fähigen Händen sind, und erhalten von der Kanzlei Kontinuität und einen hervorragenden Service.  

Das Team ist auch für Firmenkunden in allen Aspekten der Unternehmenseinwanderung sowie für Privatkunden tätig. Wir haben auch schon Mitarbeiter unserer Firmenkunden dabei unterstützt, die britische Staatsbürgerschaft für sich und ihre Familienangehörigen zu erhalten.   

Warum sollten Sie RFB Legal mit Ihrer Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitssache beauftragen?  

Erstanträge 

Wir werden Ihre Zeit und Ihr Geld nicht verschwenden. In der Regel führen wir zunächst ein 10- bis 15-minütiges kostenloses Gespräch mit Ihnen, um die Art Ihrer Anfrage zu verstehen. Wenn wir wissen, dass der Antrag, den Sie stellen möchten, nicht gerechtfertigt ist, teilen wir Ihnen das sofort mit. Wenn die Angelegenheit eingehender untersucht werden muss, berechnen wir Ihnen unseren Beratungstarif, und nur dann, wenn klar ist, dass der Antrag begründet ist und Sie einen vollständigen Antrag stellen möchten, berechnen wir Ihnen einen Antragstarif. Fast alle Arbeiten werden auf Festpreisbasis durchgeführt.  

Gebührentransparenz 

Wir informieren Sie über die Kosten, bevor wir mit der Arbeit an Ihrem Fall beginnen, und holen Ihre Zustimmung dazu ein. Wir sind bei unseren Gebühren transparent. Wir können Ihnen bei einer einmaligen Arbeit helfen, z. B. bei einem Schreiben oder einer Beratung, oder bei einem vollständigen Antrag oder einer Beschwerde.  

Geradlinige, ehrliche Beratung 

Wir sind stolz darauf, sehr ehrlich und geradeheraus zu sein. Wir haben keine Angst, die Dinge beim Namen zu nennen. Wir haben so viel Erfahrung in der Einwanderungsbranche, dass wir in der Lage sind, uns in die Lage der britischen Regierung zu versetzen und die Schwachstellen in Ihrem Fall zu finden und die Gegenargumente vorzubringen, damit Sie wissen, wie Ihr Fall wahrscheinlich beurteilt wird.  

Hohe Erfolgsquote 

Wir haben eine hohe Erfolgsquote. Bei sehr komplexen Fällen lassen wir uns von externen Anwälten beraten, um eine zweite Meinung einzuholen und sicherzustellen, dass Sie den besten Gegenwert für Ihr Geld erhalten. 

Britische Staatsbürgerschaft im Detail 

Bei Ronald Fletcher Baker LLP beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in allen Fragen des britischen Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts.  

Wir sind stolz darauf, dass wir in der Lage sind, eine maßgeschneiderte, gründliche und dynamische Rechtsberatung in allen Einwanderungssituationen zu bieten, unabhängig von den zeitlichen Beschränkungen, dem Niveau des Mandanten oder der Komplexität der Angelegenheit.   

 Zu den von uns angebotenen Dienstleistungen im Bereich Staatsangehörigkeit gehören folgende:  

  • Anträge auf Registrierung als britischer Staatsbürger   
  • Anträge auf Einbürgerung als britischer Staatsbürger 
  • Die Sprache und die Kenntnisse über das Leben im Vereinigten Königreich, einschließlich der Frage, wer von der Steuer befreit ist und wann eine Befreiung beantragt werden kann 
  • Beratung von Doppelbürgern oder potenziellen Doppelbürgern über die Vor- und Nachteile des Verzichts auf die britische Staatsbürgerschaft und des Erwerbs der britischen Staatsbürgerschaft   
  • Beratung von Mandanten, denen die britische Staatsbürgerschaft aufgrund von Täuschung und schweren Straftaten entzogen wurde  
  • Erstmalige Ausstellung von britischen Pässen für in Großbritannien geborene Staatsangehörige und solche, die einen erfolgreichen Registrierungs- oder Einbürgerungsantrag gestellt haben   
  • Unterstützung britischer Staatsangehöriger bei der Erneuerung ihrer Pässe, einschließlich Namensfragen und Namensänderungsurkunden 
  • Beratung zu den Vorzügen der einzelnen Anträge und den Vor- und Nachteilen einer Einbürgerung   
  • Beratung zur Beantragung der britischen Staatsbürgerschaft, auch für im Ausland geborene Staatsangehörige   

Unsere Dienstleistungen in Aktion 

Das Einwanderungsteam von RFB Legal hat in letzter Zeit den folgenden Kunden sehr schnell und reibungslos geholfen: 

  • Unterstützung einer britischen Staatsbürgerin im Ausland bei der Erneuerung ihres Reisepasses nach einer Namensübereinstimmung durch Erstellung einer Urkunde über die Namensänderung, Beschaffung der relevanten Dokumente und Kontaktaufnahme mit dem HM Passport Office 
  • Erfolgreiche Einbürgerung von Mitarbeitern unserer Firmenkunden mit begrenzten Bindungen an das Vereinigte Königreich 
  • Beratung eines Klienten mit schlechtem Leumund über die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrags 

FAQs 

F: Ich bin bereits wegen einer Straftat verurteilt worden. Kann ich trotzdem die britische Staatsbürgerschaft beantragen?  

A: Kurz gesagt, das ist möglich. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Schwere der Straftat und davon, wie lange sie zurückliegt. Die britische Regierung betrachtet die Staatsbürgerschaft als ein Privileg und nicht als ein Recht, und die Auslegung des Erfordernisses des guten Leumunds für einen Einbürgerungsantrag kann schwierig sein (sie liegt im Ermessen der britischen Regierung). Daher sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, bevor Sie sich entscheiden, einen Antrag zu stellen. 

F: Wann kann ich die Einbürgerung als britischer Staatsbürger beantragen und muss ich im Vereinigten Königreich bleiben, solange mein Antrag läuft?  

A: In den meisten Fällen können Sie die Einbürgerung als britischer Staatsbürger beantragen, nachdem Sie ein Jahr lang ununterbrochen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis im Vereinigten Königreich gelebt haben. Wenn Sie jedoch mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen Sie nicht ein Jahr warten und können den Antrag in der Regel sofort nach Erhalt der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder des Niederlassungsstatus stellen. Sie sollten nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, da Ihr Antrag sonst wahrscheinlich abgelehnt wird. Sie müssen sich nicht im Vereinigten Königreich aufhalten, solange Ihr Antrag anhängig ist, wenn Sie ein gültiges Reisedokument besitzen. 

F: Wie streng ist die britische Regierung in Bezug auf Abwesenheiten in den letzten 5 oder 3 Jahren? 

A: Es gibt einen gewissen Ermessensspielraum bei den Abwesenheitsanforderungen. Am besten erstellen Sie eine vollständige Liste der Abwesenheiten aus dem Vereinigten Königreich in den letzten 5 Jahren und lassen sich rechtlich beraten. Ein Rechtsbeistand wird Ihre Abwesenheitsliste prüfen, um sicherzustellen, dass die Abwesenheitszeiten richtig berechnet wurden, und um die Gründe zu überprüfen. Alle längeren Abwesenheiten sollten aus guten Gründen erfolgt sein. Ob einige Abwesenheiten nicht berücksichtigt werden, hängt von Ihren Verbindungen zum Vereinigten Königreich und allgemein von den anderen Elementen Ihres Antrags ab. 

Kontakt 

Wenn Sie Hilfe bei der Erlangung oder Beibehaltung der britischen Staatsbürgerschaft oder bei der Beantragung eines britischen Reisepasses benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwältin Beatrice de Burgh per E-Mail an b.deburgh@rfblegal.co.uk oder per Telefon unter 02076137124. 

Autor

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Beatrice De Burgh

Rechtsanwaltsanwärterin

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