Mieter, die Abhilfe und eine Lösung für eine gesetzlich vorgeschriebene Belästigung suchen, die sich aus dem Zustand ihrer Wohnung ergibt, wenden sich häufig an Anwaltskanzleien, die Unterstützung bei der privaten Strafverfolgung nach dem Umweltschutzgesetz von 1990 (EPA) anbieten ("no win, no fee"). Abschnitt 82 des EPA erlaubt es einem Amtsgericht, auf Beschwerden von Personen zu reagieren, die sich durch eine gesetzliche Belästigung gestört fühlen.
Was ist ein gesetzliches Ärgernis?
Gesetzliche Belästigungen sind in Abschnitt 79 des WPA definiert. Pie Klagen von Mietern beziehen sich auf Zustände in ihren Wohnungen, die als gesundheitsschädlich oder als Belästigung angesehen werden können. Eine Belästigung ist ein unzumutbarer Zustand, der die Nutzung einer Immobilie erheblich beeinträchtigt. Häufige Beispiele sind Feuchtigkeit, Schimmel und Rattenbefall.
Schutz des Mieters
Die Einleitung eines Verfahrens vor dem Amtsgericht gegen die "verantwortliche Person" ist für Mieter oft ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren zur Beseitigung der angeblichen Belästigung. Während Mieter in der Regel vor Prozesskosten geschützt sind, gilt dies nicht für Vermieter und Verwalter.
Rechtliche Implikationen
Wird die beanstandete Belästigung nach Erhalt einer Mitteilung über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, nicht beseitigt, kann dies zu einer erheblichen Kosten- und Schadenersatzpflicht führen und eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben.
Herausforderungen und Überlegungen
Wenn Ihnen eine Mitteilung über die Absicht, ein Verfahren einzuleiten, zugestellt wird, ist es nicht unbedingt einfach, die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Es kann unklar sein, ob es sich bei der Beschwerde um eine Belästigung im Sinne des WPA handelt. Es kann Unklarheit darüber herrschen, was die Ursache der beanstandeten Belästigung ist und/oder wer dafür verantwortlich ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Haftung auf der Grundlage angefochten wird, dass eine andere Partei verantwortlich ist, z. B. die Eigentümer des Gebäudes, von dem die betroffene Immobilie nur ein Teil ist, oder die Verwalter der Immobilie. Das Verhalten des Mieters, das zur Belästigung beiträgt, ist ein häufiges Problem. Das Warten auf eine strafrechtliche Klärung dieser Fragen kann zu einer erheblichen Kosten- und Entschädigungspflicht führen, ganz zu schweigen von dem Zeitverlust und den Unannehmlichkeiten, die damit verbunden sind.
Nächste Schritte
Wenn Sie eine Mitteilung erhalten, dass Sie beabsichtigen, ein Verfahren nach dem EPA einzuleiten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen, um die angemessene Reaktion festzulegen. Dazu kann auch die Kontaktaufnahme mit einem Dritten gehören, der für die mutmaßliche Belästigung verantwortlich sein sollte. Die Festlegung einer klaren, umfassend beratenen Fallstrategie von Anfang an kann Ihre potenzielle Haftung erheblich mindern.
Gesetzliche Belästigung: Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Kontakt
John Lamb von Ronald Fletcher Baker LLP verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Klagen wegen gesetzlicher Belästigung. Er kann per E-Mail kontaktiert werden unter j.lamb@rfblegal.co.uk.