Was ist eine Sicherungsverfügung? Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um ein wirksames Rechtsinstrument, das es dem Antragsteller (in der Regel dem Kläger) ermöglicht, den Wert des Vermögens des Antragsgegners zu sichern, bis ein Urteil gegen ihn ergeht.
Ist der Antrag zunächst erfolgreich, ordnet das Gericht an, dass über das Vermögen des Antragsgegners nicht verfügt werden kann. Diese Anordnung wird dann vom Antragsteller an die großen Banken weitergeleitet, damit diese alle Konten, die auf den Namen des Antragsgegners laufen, einfrieren.
In den meisten Fällen werden der Antrag auf Erlass einer Sicherstellungsentscheidung und die erste Anhörung ohne die Anwesenheit oder das Wissen des Antragsgegners durchgeführt. Anschließend wird die Sicherstellungsentscheidung dem Antragsgegner zugestellt, in der Regel nachdem die Konten und sonstigen Vermögenswerte eingefroren worden sind.
Wie man eine Einfrierungsverfügung überwindet
Während der ersten Antragsanhörung, zu der der Antragsgegner in der Regel nicht erscheint, setzt der Richter eine weitere Anhörung an, die in der Regel 1 bis 2 Wochen später stattfindet und als Datum der Rückgabe. Dies gibt dem Antragsgegner die Möglichkeit, die Einstweilige Verfügung anzufechten und Argumente für ihre Aufhebung vorzubringen.
Die Überwindung einer Einstweiligen Verfügung hängt von mehreren kritischen Faktoren ab, die oft der Schlüssel zur Erledigung der einstweiligen Verfügung sind:
– Schnelles Handeln: Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung, da nur noch wenige Tage bis zum Rückgabetermin zur Verfügung stehen. Daher ist die rechtzeitige Beauftragung eines Anwalts von entscheidender Bedeutung. Der Widerspruch gegen eine Einstweilige Verfügung ist komplex, und es ist wichtig, sich rasch von kompetenten Anwälten unterstützen zu lassen.
- Vollständige und offene Offenlegung: Da der Antragsgegner sich zunächst nicht selbst verteidigen kann, muss der Antragsteller in der ersten Anhörung alle Beweise vollständig und offen darlegen. Eine sorgfältige Prüfung der Antragsunterlagen auf Beweise für eine vollständige und offene Offenlegung oder deren Fehlen ist unerlässlich. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann ein Grund für die Aufhebung der Sicherstellungsanordnung sein.
– Nachweis eines geringen Risikos der Vermögensverschleuderung: Die Sicherstellungsverfügung wird häufig unter der Prämisse erlassen, dass die Gefahr einer Vermögensverschleuderung besteht. Die Vorlage von Beweisen für das Gegenteil kann das Gericht jedoch umstimmen. Faktoren wie eine gute Kredithistorie, rechtzeitige Rechnungslegung und eine transparente Unternehmensstruktur können Ihren Fall stärken.
- Keine "stichhaltigen Argumente: Wenn Sie beim Rückgabetermin nachweisen können, dass die zugrunde liegende Forderung des Antragstellers unbegründet ist und vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg hat, haben Sie ein starkes Argument für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
- Verschieben Sie das Rückgabedatum, falls erforderlich: 1 bis 2 Wochen reichen oft nicht aus, um sich auf die Anhörung zum Rückgabetermin vorzubereiten. Sie haben bei der Anhörung zum Rückgabetermin nur eine Chance. Wenn Sie keinen Erfolg haben, müssen Sie bei einem künftigen Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung nachweisen, dass sich die Umstände seit dem Rückgabetermin wesentlich geändert haben. Häufig reicht die vom Gericht für den Rückgabetermin vorgesehene Zeit nicht aus, wenn die Parteien darüber streiten sollen, ob die einstweilige Verfügung aufrechterhalten werden soll. Die Beantragung einer Vertagung auf einen späteren Termin kann zusätzliche Zeit verschaffen, um die vom Antragsteller vorgebrachten Anschuldigungen wirksam zu behandeln.
Einstweilige Verfügungen: Schadenersatz
Der Antragsteller muss sich gegenüber dem Gericht verpflichten (versprechen), den durch die einstweilige Verfügung entstandenen Schaden zu begleichen, falls die einstweilige Verfügung beim Rückgabetermin oder im Prozess aufgehoben wird. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, genaue Aufzeichnungen über die entstandenen Verluste, wie z. B. Geschäftseinbußen, zu führen.
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