Privatklägerschaft
Das Recht, eine Privatklage zu erheben, ist ein seit langem etablierter Rechtsgrundsatz für den Zugang zur Justiz und kann ein vorteilhafter und wirksamer Weg sein.
Sollte die Polizei die Ermittlungen nicht fortsetzen oder die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Verfahrens absehen, kann eine Privatanklage den Opfern die Möglichkeit bieten, ihrem Fall Gehör zu verschaffen.
Wir beraten häufig in Verbindung mit Zivilverfahren, insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, und sind in der Lage, zusammen mit unserem Team für Zivilprozesse einen multidisziplinären Ansatz zu verfolgen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Dies ist ein hochspezialisiertes Gebiet, und wir bieten von Anfang an praktische und klare Beratung. Erfolgreiche Privatklagen können dazu führen, dass Angeklagte mit Haftstrafen rechnen müssen, zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden und sich in geeigneten Fällen mit Einziehungsverfahren von Erträgen aus Straftaten auseinandersetzen müssen.
Wir nutzen unsere umfassende Erfahrung in Strafverfahren, um zu beraten, welche Ermittlungsschritte in der ersten Instanz am günstigsten sind, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage gegeben sein müssen und wie die Beweismittel im Hinblick auf den Prozess richtig und strategisch eingesetzt werden können.