Häuslicher Missbrauch
Unser Familienteam verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Einreichung von Eilanträgen vor dem Familiengericht. Wir tun dies, um schutzbedürftige Klienten vor den Tätern häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen. Wir wissen, wie sensibel diese Angelegenheiten sind und welche schädlichen Auswirkungen Kontroll- und Zwangsmaßnahmen auf die Opfer haben.
Sie umfasst die folgenden Arten von Missbrauch:
- Psychologisch
- Physisch
- Sexuell
- Finanziell
- Emotional
Unser Anwaltsteam kann Ihnen dabei helfen, eine Reihe von Dringlichkeitsanträgen bei Gericht zu stellen und Anordnungen zu erwirken, die Opfern von Missbrauch lebenswichtigen Schutz bieten, wie z. B. Nichtbelästigungsanordnungen (Non-Molestation Orders), um bedrohliches Verhalten und Belästigungen zu verhindern, sowie Anordnungen, die festlegen, wer in der Lage ist, die Wohnung der Familie zu bewohnen (sogenannte Occupation Orders).