Scheidung und Trennung
Das Scheidungsverfahren für Ehen und das Auflösungsverfahren für Lebenspartnerschaften gliedert sich in der Regel in zwei Teile:
Die Aufteilung des Vermögens der Parteien ("Finanzmittel" oder einfach "Finanzen").
1. Die rechtliche Beendigung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (das Scheidungs-/Auflösungsverfahren)
2. Die Aufteilung des Vermögens der Parteien ("Finanzmittel" oder einfach "Finanzen").
In England und Wales gibt es nur einen einzigen Scheidungsgrund, nämlich dass die Ehe oder zivile Lebenspartnerschaft unwiederbringlich gescheitert ist. Dies kann durch eine oder mehrere der folgenden Tatsachen nachgewiesen werden:
1. Ehebruch
2. Verhalten, auch bekannt als "unangemessenes Verhalten", kann verwendet werden, wenn Ihr Ehepartner sich so verhalten hat, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, weiterhin mit ihm zusammenzuleben.
3. Verlassenheit liegt vor, wenn Ihr Ehepartner Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei Jahren oder mehr verlassen hat;
4. Zwei Jahre Trennung, wenn Sie und Ihr Ehepartner zwei Jahre oder länger getrennt gelebt haben
5. Fünf Jahre Trennung, wenn Sie und Ihr Ehepartner fünf Jahre oder länger getrennt gelebt haben
Wenn Ihr Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist, dauert das Verfahren zwischen 4 und 6 Monaten. Die Gerichtsgebühr für die Ausstellung eines Scheidungs- oder Auflösungsantrags beträgt 593,00 £. Wir sind in der Lage, unsere Anwaltskosten auf einer Festpreisbasis zu berechnen, sofern dies in Ihrem Fall angemessen ist.