Ehevertrag und nachehelicher Vertrag
Eheverträge sind Vereinbarungen, die die Aufteilung des Vermögens bei der Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft regeln sollen. Sie können vor oder nach der Eheschließung oder der Eingehung einer Lebenspartnerschaft geschlossen werden.
Eheverträge gewinnen zwar an Bedeutung und "Gewicht" bei den Gerichten, sind aber in England und Wales nicht bindend, und es liegt im Ermessen des Gerichts, das Vermögen der Parteien nach Maßgabe der "Gerechtigkeit" aufzuteilen. Wenn jedoch ein Vertrag angemessen vorbereitet wurde und beide Parteien über die Bedingungen des Vertrags rechtlich beraten wurden, kann dies für das Gericht bei der Entscheidung darüber, was bei der Aufteilung des Vermögens einer Ehe nach deren Beendigung "gerecht" ist, ein übergeordneter Faktor sein.
Wenn Sie eine Heirat in Erwägung ziehen und einen Ehevertrag abschließen möchten, kann unser Familienteam Sie beraten und einen Vertrag vorbereiten, der nicht nur den von den Gerichten festgelegten Anforderungen an Eheverträge entspricht, sondern Ihnen auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die nötige Sicherheit bietet, um Ihre Erwartungen und Wünsche in Bezug auf die Aufteilung der Finanzen zu erfüllen, falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft scheitern sollte.