Zyginta ist Associate Solicitor bei Ronald Fletcher Baker LLP und spezialisiert auf streitige und nichtstreitige Privatkundenangelegenheiten.
Zyginta wurde im September 2020 als Anwältin zugelassen und trat im Dezember 2021 in das Private Client Team im City Office ein. Bevor sie zu Ronald Fletcher Baker LLP kam, arbeitete Zyginta in einer Nischenkanzlei für Privatkunden im Norden Londons.
Seit ihrem Eintritt in die Kanzlei hat Zyginta Kunden bei der Erstellung von Testamenten und Trusts, der Auflösung von Trusts und den steuerlichen Folgen beraten. Sie hat sich auch mit der Verwaltung einer Vielzahl von Nachlässen befasst, einschließlich steuerpflichtiger Nachlässe, bei denen sie über die verfügbaren Steuervergünstigungen beraten musste. Sie hat sich mit Nachlässen befasst, die ausländische Vermögenswerte enthielten und bei denen der Verstorbene nicht im Vereinigten Königreich ansässig war, und sie hat Anträge auf Wiedererteilung von Zuwendungen nach dem Colonial Probates Act 1892 gestellt. Darüber hinaus hat Zyginta bei verschiedenen strittigen Nachlassangelegenheiten geholfen, einschließlich der Gültigkeit von Testamenten, Ansprüchen nach dem Inheritance Act 1975 und Umständen, unter denen die Absetzung von Testamentsvollstreckern erforderlich sein kann.
Zyginta schloss 2015 ihr Studium an der University of Hertfordshire ab und absolvierte 2017 den LPC an der BPP Law School.
Sie ist assoziiertes Mitglied der Society of Trust and Estate Practitioners und Mitglied der Contentious Trusts Association.
Außerhalb ihres Berufslebens nimmt Zyginta gerne an Babykursen mit ihrer Tochter teil und geht ins SPA.
Zyginta spricht fließend Litauisch.
Jüngste Erfahrungen
- Bearbeitung eines komplexen Nachlasses mit treuhänderisch verwalteten Vermögenswerten, bestimmten Schenkungen, steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten Restbegünstigten, Beantragung eines ermäßigten Erbschaftssteuersatzes und Abstimmung der Berechnungen mit dem HMRC.
- Änderung eines Nachlasses, um den Anteil des Begünstigten an den Immobilien im Vereinigten Königreich auf ein britisches Unternehmen umzuleiten, wodurch das SDLT-Risiko auf 0 £ reduziert wurde.
- Vorbereitung eines Antrags nach § 50 auf Abberufung von berufsmäßigen Testamentsvollstreckern und Treuhändern.
- Beratung in Bezug auf die Kapitalertragssteuer auf Immobilien und die Inanspruchnahme einer Nachlassstundung.
- Erfolgreicher Antrag auf Berichtigung eines verspäteten Testaments gemäß Abschnitt 20(1)(a) des Administration of Justice Act 1982.