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Was ist zu tun, wenn Ihre biometrische Aufenthaltsgenehmigung (BRP) im Dezember 2024 abläuft?

30-05-2024

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Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP) werden bis Ende 2024 auslaufen. Das Innenministerium hat im Januar 2020 eine neue Politik eingeführt und stellt BRP-Karten mit einem Ablaufdatum bis zum 31. Dezember 2024 aus, wenn Ihr ursprüngliches Visum über dieses Datum hinaus gültig war.  

Das Innenministerium fordert nun einige Inhaber von BRP, die kein eVisum haben, auf, ein UKVI-Konto zu erstellen, um auf ihre Visadaten als eVisum zuzugreifen. Wenn Sie noch keine Einladungs-E-Mail erhalten haben, sollten Sie diese im Laufe des Jahres 2024 erhalten. 

Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema ein.

Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP): Häufig gestellte Fragen

Kein Grund zur Panik. Ihre Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu bleiben, wird nicht am 31. Dezember 2024 auslaufen. Ihre Erlaubnis zum Verbleib oder Ihre unbefristete Erlaubnis zum Verbleib bleibt auch nach diesem Datum gültig. Ihre Erlaubnis, zu arbeiten, zu reisen und Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist davon nicht betroffen. Nur die physische Karte wird am 31. Dezember 2024 ablaufen.
Sie können ihnen einfach Ihr Entscheidungsschreiben des Innenministeriums vorlegen, in dem die Dauer Ihres Visums und die Art des Visums, das Sie derzeit besitzen, angegeben sind. Sie können auch Ihren Online-Freigabecode mitteilen, was ebenfalls ausreicht.
Sie können Ihren Einwanderungsstatus online über den Dienst "View and prove your immigration status" unter folgender Adresse einsehen und nachweisen https://www.gov.uk/view-prove-immigration-status. Dieser Online-Dienst bietet eine sichere Aufzeichnung und einen Nachweis über Ihren Einwanderungsstatus, der vom Innenministerium digital gespeichert wird und Ihnen jederzeit zur Verfügung steht. Dieser Dienst ersetzt die biometrische Aufenthaltsgenehmigung.
Dies ist die erste Phase der schrittweisen Abschaffung des BRP-Kartenverfahrens. Wenn Sie eine E-Mail vom Innenministerium erhalten haben, in der Sie aufgefordert werden, Ihren Ausweis zu registrieren, um Ihr BRP durch ein eVisum zu ersetzen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:  
  1. Gehen Sie zu Ihrem UKVI-Konto unter: https://www.gov.uk/get-access-evisa.
  2. Erstellen Sie ein UKVI-Konto für den Zugriff auf Ihr eVisum, das Ihr BRP ersetzen wird.
Um Ihr UKVI-Konto zu erstellen, benötigen Sie:  
  • Zugang zu einem Smartphone
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre BRP-Nummer
  • Ihr Reisepass (wenn Sie keinen BRP haben)
  • Zugang zu einer E-Mail Adresse und Telefonnummer
  • Zugang zu einem Smartphone
Sie müssen vor Beginn der Beschäftigung eine Überprüfung des Rechts auf Arbeit durchführen, indem Sie die Originaldokumente überprüfen. Das Innenministerium stellt eine Liste von Dokumenten zur Verfügung, die als Nachweis für das Recht auf Arbeit akzeptiert werden können:
  • britischer Reisepass
  • Nachweis, dass ein EU-/EWR-Bürger den Niederlassungsstatus hat
  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (ILR) BRP
  • Vignette (Einreisegenehmigungsaufkleber im Reisepass)
  • Biometrischer Aufenthaltstitel
  • E-Mail des Innenministeriums zur Bestätigung der Entscheidung
  • Recht auf Arbeit Check Dokument online
Sie können den Arbeitnehmer auffordern, seinen Einwanderungsstatus online mitzuteilen. Sobald Sie den von ihm bereitgestellten Code erhalten haben, müssen Sie die Website des Innenministeriums aufrufen https://www.gov.uk/view-right-to-work und geben Sie den Freigabecode ein, um ein PDF-Dokument mit der Überprüfung ihres Rechts auf Arbeit zu erhalten.

Kontakt - Anwälte für Einwanderung: Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP) 

Wenn Sie Hilfe bei Ihren Einwanderungsfragen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsteam die Ihnen weiterhelfen können:

Mohammed AbukarSenior Associate Solicitor. 
E-Mail: M.Abukar@rfblegal.co.uk 
Telefon: 020 7467 5767

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Mohammed Abukar

Senior Associate Solicitor

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