Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP) werden bis Ende 2024 auslaufen. Das Innenministerium hat im Januar 2020 eine neue Politik eingeführt und stellt BRP-Karten mit einem Ablaufdatum bis zum 31. Dezember 2024 aus, wenn Ihr ursprüngliches Visum über dieses Datum hinaus gültig war.
Das Innenministerium fordert nun einige Inhaber von BRP, die kein eVisum haben, auf, ein UKVI-Konto zu erstellen, um auf ihre Visadaten als eVisum zuzugreifen. Wenn Sie noch keine Einladungs-E-Mail erhalten haben, sollten Sie diese im Laufe des Jahres 2024 erhalten.
Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema ein.
Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP): Häufig gestellte Fragen
- Gehen Sie zu Ihrem UKVI-Konto unter: https://www.gov.uk/get-access-evisa.
- Erstellen Sie ein UKVI-Konto für den Zugriff auf Ihr eVisum, das Ihr BRP ersetzen wird.
- Zugang zu einem Smartphone
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre BRP-Nummer
- Ihr Reisepass (wenn Sie keinen BRP haben)
- Zugang zu einer E-Mail Adresse und Telefonnummer
- Zugang zu einem Smartphone
- britischer Reisepass
- Nachweis, dass ein EU-/EWR-Bürger den Niederlassungsstatus hat
- Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (ILR) BRP
- Vignette (Einreisegenehmigungsaufkleber im Reisepass)
- Biometrischer Aufenthaltstitel
- E-Mail des Innenministeriums zur Bestätigung der Entscheidung
- Recht auf Arbeit Check Dokument online
Kontakt - Anwälte für Einwanderung: Biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRP)
Wenn Sie Hilfe bei Ihren Einwanderungsfragen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsteam die Ihnen weiterhelfen können:
Mohammed AbukarSenior Associate Solicitor.
E-Mail: M.Abukar@rfblegal.co.uk
Telefon: 020 7467 5767