Erfolg vor dem Arbeitsgericht bei Klagen wegen ungerechtfertigter Entlassung und unrechtmäßiger Entlassung
Das Arbeitsrechtsteam von Ronald Fletcher Baker hat kürzlich einen durchschlagenden Sieg für einen Mandanten errungen, der ungerechtfertigt entlassen worden war. Sie haben nicht nur ein günstiges Ergebnis erzielt, sondern auch eine beträchtliche Entschädigung von mehr als 50.000 Pfund erwirkt. Lassen Sie uns einen Blick auf die fesselnden Details dieses Falles werfen und den Weg erkunden, der zu diesem Ergebnis führte!
Die Geschichte des Klägers: Der Kampf einer engagierten Mitarbeiterin
Unser Mandant, ein fleißiger Vollzeit-Busbetriebsleiter, begann seine Beschäftigung bei der Beklagten am 21. August 2017. Leider wurde sein Arbeitsverhältnis am 5. August 2021 unter Berufung auf grobes Fehlverhalten als Kündigungsgrund abrupt beendet. Es gab jedoch zwingende Gründe für die Annahme, dass die Entlassung unseres Mandanten ungerechtfertigt war.
Eine aufgedeckte Verschwörung: Begegnungen, Manipulationen und Anschuldigungen
Vor seiner Entlassung wurde der Kläger von Februar 2021 bis Juli 2021 zu mehreren Sitzungen vorgeladen. Während dieser Zeit wuchs in ihm der Verdacht, dass die Beklagte aktiv nach Wegen suchte, ihn aus dem Unternehmen zu entfernen. Seine Befürchtungen wurden durch die angebliche Ermutigung der Mitarbeiter durch den Beklagten, alle Probleme mit ihm zu melden, noch verstärkt. In einer beunruhigenden Begegnung machte der Chief Executive Officer eine verschleierte Drohung, indem er sagte, er würde "bis zum letzten Jahr" zurückgehen, um etwas über ihn zu finden".
Eine fragwürdige Untersuchung: Ein Treffen und eine Anhörung
Am 21. Juli 2021 nahm der Kläger an einer Untersuchungssitzung teil, bei der es um sieben Anschuldigungen wegen Fehlverhaltens ging. Interessanterweise wurde diese Sitzung von niemand anderem als dem CEO selbst geleitet. Anschließend, am 2. August 2021, wurde der Kläger zu einer Disziplinaranhörung bezüglich mehrerer Vorwürfe eingeladen. Es überrascht nicht, dass der Beklagte zwei Anschuldigungen wegen groben Fehlverhaltens besonders hervorhob.
Die Anschuldigungen: Ein genauerer Blick
1. Er hatte die Reinigungskraft des Unternehmens gebeten, sich im Büro auszuziehen, und er hatte die Reinigungskraft des Unternehmens wiederholt dazu aufgefordert, sich auszuziehen und sich auf den Schreibtisch zu legen, während er "Stripper"-Musik spielte.
2. Am 13. Januar 2021 postete er auf dem Kontrolltelefon des Unternehmens unangemessene Videos, die keinen Bezug zur Arbeit hatten.
Eine unausgewogene Anhörung: Leugnung und unbeantwortete Fragen
Während der Disziplinaranhörung konzentrierte sich der CEO unnachgiebig auf den ersten Vorwurf und ignorierte die anderen angeblichen Vorfälle aus dem Untersuchungsgespräch. Als der Kläger sich nach diesen Vorfällen erkundigte, wurde ihm unverblümt mitgeteilt, dass sie irrelevant seien, da der Beklagte "genug habe, um ihn loszuwerden".
Anfechtung der Behauptungen: Ungereimtheiten und Gegenbehauptungen
Die erste Behauptung wies einen erheblichen Mangel auf - der Zeuge meldete den Vorfall erst im Juli 2021, ganze fünf Monate nachdem er sich angeblich ereignet hatte, und meldete ihn erst, als er von der Geschäftsleitung nach Vorfällen oder Problemen mit dem Kläger gefragt wurde. Darüber hinaus zeigen die Videoaufnahmen eindeutig, dass die Reinigungskraft des Unternehmens fröhlich im Büro tanzt und ihre Strickjacke auszieht, was im Gegensatz zu den angeblichen Hänseleien oder Sticheleien des Klägers steht. Tatsächlich handelte es sich bei dem vom Beklagten beschriebenen Vorfall lediglich um ein spielerisches Geplänkel zwischen alten Freunden, das im Dezember 2020 stattfand.
Eine zweifelhafte Aussage: Das Zeugnis der Reinigungskraft
Der Beklagte stützte sich stark auf eine Aussage der Reinigungskraft des Unternehmens, die den Kläger beschuldigte, ihn zum Ausziehen und Tanzen verleitet zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass der CEO am 23. Juli 2021 ein Telefongespräch mit der Reinigungskraft geführt hatte, ohne ihm eine Zeugenaussage zur Bestätigung der Richtigkeit dieser Aussage zu geben.
Eine übereilte Entlassung: Abrupt und ungerecht
In Anbetracht der beiden Vorwürfe wurde dem Kläger fristlos gekündigt. Diese Entscheidung traf gerade zu dem Zeitpunkt ein, als er einen zweiwöchigen Jahresurlaub antreten wollte, und das Kündigungsschreiben erwartete ihn bei seiner Rückkehr am 18. August 2021. In dem Schreiben wurde ihm eine Frist von nur zwei Tagen eingeräumt, um gegen seine Entlassung Berufung einzulegen, wodurch seine Möglichkeiten, sich zu verteidigen, effektiv eingeschränkt wurden.
Die Wahrheit entschlüsseln: Das Zeugnis eines Freundes
Um den 23. August 2021 herum teilte der Kläger die Aussage, auf die sich die Beklagte beruft, der Reinigungskraft des Unternehmens mit, die deren Richtigkeit sofort bestritt. Die Reinigungskraft bestätigte, dass der Kläger ihn nie aufgefordert hatte, sich auszuziehen, die Kleidung abzulegen oder sich auf einen Tisch zu legen. Schockierenderweise war die Version des Geschäftsführers der Ereignisse völlig falsch. Daraufhin gab die Reinigungskraft am 10. September 2021 eine Erklärung ab, in der sie die Unschuld des Klägers bestätigte.
Abgelehnte Berufung: Die ungerechte Behandlung geht weiter
Obwohl der Kläger am 10. September 2021 eine Berufung einreichte, erhielt er am 13. September 2021 eine Antwort von der Beklagten, in der es hieß, dass die Frist verstrichen sei und seine Berufung daher unzulässig sei. Der Beklagte hat es versäumt, die Gründe für die verspätete Einreichung zu berücksichtigen und dem Kläger die Möglichkeit zu verweigern, seinen Fall darzulegen.
Juristischer Kampf: Gerechtigkeit vor dem Arbeitsgericht suchen
Der Kläger fühlte sich betrogen und ungerecht behandelt und zog vor das Arbeitsgericht (Employment Tribunal, ET), um wegen ungerechtfertigter Entlassung zu klagen. Er war der festen Überzeugung, dass die beklagte Partei nicht wirklich und ehrlich an das angebliche grobe Fehlverhalten glaubte. Darüber hinaus argumentierte er, dass er zu Unrecht entlassen worden sei, da die Beklagte die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
Ein überraschendes Zugeständnis: Eine Wendung des Schicksals
In einer unvorhergesehenen Wendung der Ereignisse räumte der Beklagte am ersten Tag der Verhandlung die Haftung ein. Dieses Eingeständnis erfolgte erst, nachdem sich der Kläger erfolgreich gegen die Streichungsanträge des Beklagten gewehrt hatte, die das Arbeitsgericht für unbegründet hielt.
Triumph bei der Anhörung über den Rechtsbehelf: Der Gerechtigkeit Genüge getan
Bei der Anhörung zur Entschädigung wurde dem Kläger eine beträchtliche Summe von £52.190,47 zugesprochen. Das Arbeitsgericht erkannte einen Verstoß gegen den ACAS-Verhaltenskodex an und gewährte einen zusätzlichen Aufschlag von 15% in Anerkennung des Fehlverhaltens des Beklagten. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass das Verhalten des Klägers in Bezug auf die Anschuldigungen nicht zu beanstanden war, und kam zu dem Schluss, dass der Beklagte nicht nachweisen konnte, dass eine gerechte Entlassung erfolgt wäre, selbst wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten worden wäre. Das Gericht erkannte auch die sorgfältigen Bemühungen des Klägers an, seine Verluste durch die aktive Suche nach einer anderen Beschäftigung zu mindern.
Ein Sieg für die Gerechtigkeit
Dieser bemerkenswerte Fall erinnert uns daran, dass die Gerechtigkeit auch gegen gewaltige Widerstände siegen kann. Der erfolgreiche Ausgang bietet nicht nur eine beträchtliche Entschädigung für unsere Mandantin, sondern unterstreicht auch die Bedeutung von strengen Untersuchungen und fairer Behandlung am Arbeitsplatz. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist ein Hoffnungsschimmer für Arbeitnehmer, die mit einer ungerechtfertigten Entlassung konfrontiert sind, und unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten einhalten.
Rechtliche Vertretung: Die Kraft eines engagierten Teams
Während dieses schwierigen Prozesses wurde der Kläger von unserem hervorragenden Anwaltsteam unterstützt. Michael Michaeloudis, Tariro Nyoka, Sophie Georgiou, Elena Margetts und Berin Karaaslan vertraten die Klägerin zusammen mit Paul Livingston von Outer Temple Chambers.
Wenn Sie Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen benötigen, steht Ihnen unser engagiertes Team zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns:
Michael Michaeloudis: Leiter der Abteilung Beschäftigung & Partner bei Ronald Fletcher Baker bei m.michaeloudis@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7143
Tariro Nyoka: Solicitor für Arbeitsrecht bei Ronald Fletcher Baker t.nyoka@rfblegal.co.uk oder am 020 7613 7135
Zusätzliche Informationen
Nachrichten Autor:
Michael Michaeloudis | Sophie Georgiou | Tariro Carmel Nyoka