Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer konfrontiert sind.
Dazu gehören Angelegenheiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Entlassung, Entlassung und Umstrukturierung (einschließlich Ansprüchen auf Schutzprämien), Änderungen der Arbeitsbedingungen, Diskriminierung (einschließlich Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Ethnie, Behinderung, Alter sowie Religion und Weltanschauung), Belästigung und Viktimisierung, Whistleblowing, TUPE, gleiches Entgelt, Urlaubsgeld und Arbeitszeitfragen, nationaler Mindestlohn, Arbeitnehmerstatus, gewerkschaftsbezogene Fragen und IR35.
Die Tatsache, dass wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig sind, gibt uns die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Angelegenheiten ganzheitlich zu betrachten. Das Wissen um die korrekte Durchführung interner Prozesse kommt unseren Arbeitnehmerkunden zugute, da wir in der Lage sind, festzustellen, wo diese Prozesse nicht durchgeführt wurden. Dies ermöglicht uns nicht nur die Verteidigung von Arbeitgebern, sondern auch eine proaktive Beratung, um das Auftreten solcher Probleme zu vermeiden.
Wir haben Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen vor dem Employment Tribunal, dem Employment Appeal Tribunal und dem Court of Appeal. Wir haben Arbeitsgerichtsprozesse mit einer Dauer von bis zu 25 Tagen geführt und verfügen über Erfahrung im Umgang mit Einzel- und Mehrparteienprozessen, wobei wir in Angelegenheiten mit mehr als 500 Klägern tätig waren.
F&A. Arbeitnehmerstatus und Rechte
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Status und Rechten von Arbeitnehmern. Mit unserem kurzen Leitfaden für Fragen und Antworten können Sie sich sicher durch das komplexe Arbeitsrecht bewegen.