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Künstler Vorsicht vor NFTs und Urheberrechtsverletzungen

18-07-2021

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Künstler Vorsicht vor NFTs und Verletzung des Urheberrechts.

Dieser Artikel befasst sich mit dem jüngsten Verkauf der NFT des Künstlers Miltos Manetas SuperMario Schlafend (mit Schmetterlingen), 1997 auf Artnet (wir gehen davon aus, am oder um den 21. Dezember 2021) und die potenziellen Probleme, die sich daraus in Bezug auf die Verletzung des Urheberrechts nach englischem Recht ergeben können.

In diesem Artikel gehen wir davon aus, dass Nintendo Herrn Manetas keine Lizenz für die Nutzung seines Urheberrechts bei der Entwicklung von SuperMario Schlafend.

Bei der NFT handelt es sich um eine Aufnahme des schlafenden Mario, die mit Schmetterlingen um ihn herum im Spiel Super Mario 64 zusammen mit der Musik des Spiels aufgenommen wurde. Das 23-minütige Video wurde weder mit Software von Drittanbietern bearbeitet oder verändert, noch liegen die Handlungen von Mario außerhalb der Grenzen des Spiels. Kurz gesagt, nichts geschieht außerhalb des Programms, der Regeln oder der visuellen Vorlage des Spiels.

Bevor wir erörtern, welche Rechte des geistigen Eigentums von Nintendo ausgelöst werden, müssen wir uns zunächst fragen, was die Rechte des geistigen Eigentums in einem Videospiel sind. Da es nach englischem Recht keinen spezifischen IP-Schutz für Videospiele gibt, werden ihre IP-Rechte und ihr Schutz stattdessen als ein Bündel verschiedener Rechte gemäß dem Copyright Design and Patents Act 1988 (CDPA 88) ausgedrückt. Dazu gehören:

1.Codierung/Programme - ein literarisches Urheberrecht gemäß § 3(1)(b) CDPA 88 erlangen;

2.Ton - der voraufgezeichnete Ton und die Musik eines Videos sind gemäß § 5A Absatz 1 Buchstabe a und/oder b CDPA 88 geschützt;

3.Bild - eine Aufzeichnung des Spiels, die gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe a CDPA 88 das Urheberrecht für künstlerische Werke an den Standbildern erwirbt und Nova Productions Ltd gegen Mazooma Games Ltd und andere; Nova Productions Ltd gegen Bell Fruit Games Ltd [2007] EWCA Civ 219, die "Nova-Fall"); und

4.Dramatische Arbeit - Videospiele wurden auch als dramatische Werke im Sinne von § 3(1) CDPA 88 und der Rechtssache Nova betrachtet; und

5.Film - die Aufzeichnung eines Mediums, von dem ein bewegtes Bild in irgendeiner Weise erzeugt werden kann (dazu gehören auch Videospiele), fällt unter s5B(1) CDPA 88, dazu gehört auch Ton s5B(2) CDPA 88 (siehe den Fall Nova).

Der Nova-Fall gibt weitere Hinweise darauf, welche Rechte des geistigen Eigentums auf Videospiele anwendbar sind und welcher Schutz gegen Kopieren gilt. Dies wird in den Urteilen Norowzian gegen Arks Ltd (No.1) [1997] 12 WLUK 325, Norowzian gegen Arks Ltd (No.2) [1999] 11 WLUK 107 und einem brillanten Artikel von Prof. Yim Harn Lee, Play again? Revisiting the case for copyright protection of gameplay in videogames, European Intellectual Property Review, E.I.P.R. 2012, 34(12).

In Anbetracht der obigen Ausführungen könnte der NFT die folgenden Urheberrechte von Nintendo verletzen:

1.Film (s5B(1) und (2)) - eine Aufzeichnung des Videospiels mit unverändertem Bild und Ton ;

2.Bild (s4(1)(a)) - Standbilder, aus denen das Video besteht, sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt;

3.Dramatische Werke (s3(1)) - das Videospiel selbst kann auch als dramatisches Kunstwerk angesehen werden, wie in der Rechtssache Nova dargelegt; und

4.Ton (s5A(1)) - das Video nimmt die voraufgezeichneten Töne des Spiels auf.

In den Erläuterungen zum NFT heißt es, dass der Zweck von SuperMario Sleeping darin besteht, ein Kunstwerk/eine Aufzeichnung des Spiels zu sein, mit dem spezifischen Ziel, einen künstlerischen Ausdruck in Super Mario 64 einzufangen. Diese Praxis ist bekannt als "Machinima". Es ist ein "Begriff, der die Verwendung vorhandener Videospielumgebungen zum Aufbau einer filmischen Erzählung beschreibt. Machinima-Videos haben oft Handlungsstränge, die sich von den ursprünglichen Absichten des Ausgangsspiels stark unterscheiden 1. "

Unserer Ansicht nach ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Praxis der Kunst oder Kunstbewegung das CDPA 88 auslöst und gegen ein bestehendes Urheberrecht verstößt, wenn sie darauf abzielt, unveränderte Videospielaufnahmen kommerziell zu verwerten. Ein Dritter, der nicht Inhaber des Urheberrechts ist, macht daraus Geld ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers. Herr Manetas hat dies offenbar durch den Verkauf des NFT getan. Was könnte Nintendo von Herrn Manetas verlangen? Sie könnten versucht sein, Schadensersatz für die Verletzung des Urheberrechts, eine Aufstellung aller mit dem NFT erzielten Gewinne und unter Umständen auch ihre Anwaltskosten zu verlangen. Dies könnte sich leicht zu einer beträchtlichen Summe summieren, wenn man bedenkt, dass das NFT für ca. 10,50 Eth verkauft werden sollte (entspricht ca. 30.000 £ zum Zeitpunkt 16.30 Uhr am 22.12.21).

Generell gilt bei Urheberrechtsverletzungen die goldene Regel: Wenn das urheberrechtsverletzende Material direkt kommerziell verwertet wird, ohne dass die Partei, die das Urheberrecht besitzt, einen ausreichenden Nutzen daraus zieht, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Urheberrechtsinhaber Maßnahmen ergreifen will, um dies zu verhindern. Twitch-Streamer und Speedrunner werden im Allgemeinen geduldet, da sie nicht direkt vom geistigen Eigentum eines Videospiels profitieren, sondern es zur Schau stellen und ihm eine zusätzliche Lebensdauer verleihen, indem sie zur Popularität, zur Kultur und zur Lebensdauer/Fortführung eines Spiels beitragen. Das scheint bei diesem NFT derzeit nicht der Fall zu sein.

Hat die NFT ein eigenes, einzigartiges Urheberrecht? Um Lord Bingham zu zitieren in Designers Guild Ltd gegen Russell Williams (Textiles) Ltd [2000] 1 W.L.R. 2416 HL auf 2418:

"[Wer] mit seiner eigenen Kunst und Arbeit ein Originalwerk schafft, hat ... für eine begrenzte Zeit das ausschließliche Recht, dieses Werk zu vervielfältigen. Niemand sonst darf eine Zeit lang ernten, was der Urheberrechtsinhaber gesät hat."

Was hat Herr Manetas geschaffen, was sein eigenes Können und seine eigene Arbeit ist? Die Kameraperspektiven? Wie Mario im Spiel eingesetzt wird? Das reicht nicht aus, um etwas Originelles zu erschaffen, da es außerhalb der Grenzen des Gameplays von Super Mario 64/IP geschaffen wurde. Unserer Ansicht nach ist es unwahrscheinlich, dass es sich um ein originäres Werk handelt, so dass es kein eigenes, einzigartiges Urheberrecht hat.

Schlussfolgerung

Ein Künstler kann kein Kunstwerk im luftleeren Raum schaffen und lehnt sich oft an Referenzen aus dem wirklichen Leben an; in einigen Fällen sind diese Referenzen durch geistiges Eigentum geschützt.

Digitalkünstler verteidigen die Verwendung von geistigem Eigentum Dritter in ihren Kreationen mit Duchamps Idee des "Readymade". Bei diesem Konzept geht es darum, reale Objekte zu verwenden, um eine Idee zu präsentieren. Im Fall von Duchamps Urinal bestand die Idee darin, das Objekt zu unterwandern, was zur Folge hat, dass es in Frage stellt, was ein Kunstwerk ist. Dies unterscheidet sich jedoch von Videospiel-NFTs wie dem vorliegenden, da die Art der Objekte anders ist. Das Urinal ist ein physischer Gegenstand, der als Urinal, als Hut, als Baumaterial oder als jeder andere physische Gegenstand verwendet werden kann, ohne dass dadurch ein inhärentes Recht am Urinal verletzt wird, obwohl es nicht kopiert werden kann. Bei einem Videospiel handelt es sich um Daten, die beim Kauf einer Kassette, einer CD oder eines heruntergeladenen/gestreamten Artikels an Sie lizenziert und urheberrechtlich geschützt werden. Das Problem bei diesem NFT ist, dass er nicht weit genug gegangen ist, um die Natur des Spiels zu untergraben/zu verändern. Daher ist Herr Manetas unserer Meinung nach viel anfälliger für eine Urheberrechtsklage als ein ähnlicher Künstler, der die von ihm verwendeten Referenzen stark modifiziert oder verändert.

Wenn sich Künstler in den digitalen Raum begeben, werden sie sich mit der Frage der Rechte des geistigen Eigentums in einem ganz anderen Umfeld auseinandersetzen müssen, als sie es gewohnt sind. Digitalkünstler sollten sich dieser Problematik bewusst sein und sicherstellen, dass sie sich rechtlich beraten lassen, wenn sie überlegen, ob sie den Urheberrechtsinhabern auf die Füße treten wollen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Mansour Mansour: m.mansour@rfblegal.co.uk.

https://auctions-nft.artnet.com/supermario-sleeping-with-butterflies/117 – 22.12.21

Zusätzliche Informationen

  • Nachrichten Autor:Mansour Mansour

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